Unkontrollierte Akten

Berliner Zeitung : „Wie der Umgang mit Stasiakten außer Kontrolle geraten ist“.

Problematisch auf andere Weise ist das Statement des Bundesbeauftragten Roland Jahn in der „Abendschau“ im Jahr 2015, der Bernd Lammel recht suggestiv Transparenz im Umgang mit der Vergangenheit empfahl, die ich damals als indirekte Rücktrittsforderung von seiner Funktion als Vorsitzender des Journalistenverbands wahrnahm. (…)

Wäre ein Presseantrag von der „Jungen Welt“ oder vom „Neuen Deutschland“ zum Fall Lammel genauso behandelt worden? Die Recherche ging von rbb und Bild-Zeitung aus. Und wie würden die Kritiker des Findungseifers der BStU im Fall Lammel eine ähnliche DDR-Geschichte bewerten, wenn der Akteur heute in der AfD-Spitze gelandet wäre?

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BStU widerpricht sich selbst

Übermedien legt nach: „Ausforschung von Journalisten: Stasi-Unterlagenbehörde widerspricht sich selbst“.

Durfte die Stasi-Unterlagenbehörde (BStU) über 1000 Seiten mit privaten Unterlagen über Journalisten herausgeben? Ein interner Prüfbericht der Leiterin der Grundsatzabteilung der Behörde kam zu einem klaren Ergebnis: Das war rechtswidrig. Die Behörde ist plötzlich der gegenteiligen Ansicht.

Letzt liegt das interne Rechtsgutachten im Volltext vor.

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Ausgeforscht

Berliner Zeitung: “Nach Recherchen der Berliner Zeitung reagiert Deutschlands oberster Datenschützer. Zugang zu Stasiunterlagen Dritter soll künftig besser kontrolliert werden.”

“Anlass für das aktuelle Prüfverfahren gegen die Behörde ist der Fall des Berliner Fotojournalisten Bernd Lammel, der seit Jahren gegen Stasivorwürfe kämpft, und der nun feststellen musste, dass die BStU in den letzten Jahren nicht nur ihn, sondern 164 Menschen aus seinem Umfeld „ausgeforscht“ und mehr als tausend Seiten Akten an Journalisten herausgegeben hat. Der Begriff „Ausforschung“ stammt dabei von der Behörde selbst: Das Vorgehen gegen Lammel und sein Umfeld hat im Jahr 2017 eine interne Prüfung nach sich gezogen, die vernichtend ausgefallen ist.”

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Datenschutzverfahren

Übermedien: „Nach „Ausforschung“ von Journalisten: Datenschutz-Verfahren gegen Stasi-Unterlagenbehörde“.

Die Sache, die ursprünglich nur die Akte Lammel war, zieht immer weitere Kreise. „Wie nun bekannt wurde, hat Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), kurz nach der Veröffentlichung ein datenschutzrechtliches Prüfverfahren in die Wege geleitet. Dem Beauftragten für die Stasi-Unterlagen, Roland Jahn, wurde ein Fragenkatalog übersandt mit einer ungewöhnlich kurzen Bearbeitungsfrist von nur einer Woche. Seit dem 7. Mai liegt Jahns Antwort im Haus von Kelber vor. Sie bestätigte die Vorwürfe und Recherchen – und stellt den Bundesdatenschutzbeauftragten offenbar nicht zufrieden.“

Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat Jahn und seiner Behörde offensichtlich die Folterwerkzeuge gezeigt, wenn weiter gemauert würde: Im Anschluss hieran wird zu prüfen sein, ob die bisher durch BStU getroffenen Maßnahmen ausreichend sind, oder weiterer Handlungsbedarf besteht, der erforderlichenfalls auch mit aufsichtsrechtlichen Maßnahmen durchzusetzen wäre. Dem Bundesdatenschutzbeauftragten stünden in diesem Falle umfangreiche Mittel zur Verfügung.“

„Grundlage für die nun eingeleitete Prüfung waren Hinweise darauf, dass Medienanträge einiger weniger Redaktionen in der Stasi-Unterlagenbehörde auch dann bearbeitet wurden, wenn sie erkennbar unzulässig waren – und so teils privateste Informationen die Behörde verließen.“

Auch die Pledge Times berichtet: „After “research” by journalists: Proceedings against the Stasi records authority initiated“.

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Offener Brief an den Vorstand des DJV Berlin – JVBB

Offener Brief an den Vorstand des DJV Berlin – JVBB

Liebe Kolleginnen und Kollegen des Vorstands des DJV Berlin – JVBB,

die Veröffentlichungen von BuzzFeed, Übermedien, Berliner Zeitung, Frankfurter Rundschau, mdr 360G, Turi2, HNA und Merkur über die unzulässige Ausforschung von Mitgliedern unserer Gewerkschaft durch die Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen (BStU) aufgrund von Medienanträgen des rbb und der Bild-Zeitung sind dem Vorstand inzwischen sicher bekannt. Die Abfragen des rbb im Zeitraum von 2010 bis 2017 betreffen fast 50 Funktionäre des damaligen DJV Berlin aus sämtlichen Gremien wie Vorstand, Fachausschüssen und Ehrengericht – bei einzelnen Personen sogar rückwirkend bis zum Jahr 2000.

Der DJV-Bundesvorstand hat sofort nach Kenntnisnahme der Ergebnisse eines internen Prüfverfahrens der BStU den daraus ersichtlichen Aktenskandal öffentlich benannt und Konsequenzen von der dienstaufsichtführenden Staatsministerin für Kultur und Medien im Bundeskanzleramt, Monika Grütters, vom BStU und dem Bundesdatenschutz­beauf­trag­ten gefordert.

Der Vorstand unseres Landesverbandes will offenbar selbst nicht handeln und hat sich in dieser Frage – außer durch wenige Zeilen unseres Vorsitzenden Steffen Grimberg im Newsletter – bisher auch nicht geäußert. Das wirkt auf uns sehr befremdlich. Er sollte dafür sorgen, dass die Ausforschung von Mitgliedern unseres Verbandes, verbunden mit Verstößen gegen das Stasiunterlagengesetz (StUG), das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht unter den Teppich gekehrt wird!

Die Unterzeichnenden waren Mitglieder des DJV Berlin und sind heute Mitglieder im DJV Berlin – JVBB. Wir alle wurden vom BStU unrechtmäßig ausspioniert. Das hat die Behörde in einem internen fachaufsichtlichen Gutachten selbst zugegeben. Was mit unseren Da­ten geschehen ist und wer immer noch darauf Zugriff hat, wissen wir nicht.

Wir erwarten vom Vorstand, Maßnahmen zu ergreifen, die Rechte seiner Mitglieder durchzusetzen. Dazu gehören Beschwerden beim Landesdatenschutzbeauftragten Berlin und beim Kultursenator, ebenso bei der Intendanz und Chefredaktion des rbb sowie bei der Verlagsgeschäftsführung des Springer-Verlags und der Chefredaktion der Bild-Zei­tung. Wir verlangen, dass der Vorstand uns bei weiteren Schritten sowohl gegen den BStU als auch gegebenenfalls gegen die Bild-Zeitung und den rbb in Sachen Persön­lich­keitsrecht und Datenschutz individuellen persönlichen Rechtsschutz gewährt.

Im Zuge eines Drittbeteiligungsverfahrens, das durch einen Antrag nach Informations­freiheitsgesetz (IFG) der rbb-Reporterin Gabi Probst durch den IFG-Beauftragten der BStU eingeleitet worden ist, sind sowohl die Medienanträge von Gabi Probst zu Mit­glie­dern des DJV Berlin als auch die behördeninternen Unterlagen zu den Ausfor­schun­gen offenkundig geworden. Die BStU hat in dem erwähnten Gut­achten festgestellt, dass bereits die Medienanträge von rbb und Bild unzulässig waren.

Wir fordern, dass die Kollegin Gabi Probst ihr Amt im Aufnahmeausschuss niederlegt und dass der Vorstand sie dazu auffordert. Ihre Recherche-Methoden schädigen das Ansehen des Verbandes, auch angesichts der Presseberichte zu diesem Thema. Aus unserer Sicht ist der Fall Gabi Probst eine Angelegenheit für das Schiedsgericht des DJV Berlin – JVBB.

Mit kollegialen Grüßen

Simone Ahrend
Clemens Glade
Prof. Dr. Peter Kolbe
Inge Kundel-Saro
Bernd Lammel
Caroline Methner
Ann Schäfer
Burkhard Schröder
Dr. Wolf Siegert

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