„Leistungsschutzrecht“ und ein Sturm im Wasserglas

Meedia.de: „Der Deutsche Journalisten-Verband ist wegen seiner Position zum Leistungsschutzrecht unter Beschuss geraten. Am Donnerstag hatte der DJV eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf vorgelegt. Der Rechtsanwalt Thomas Stadler hatte in einem Blogbeitrag das 40-seitige Papier so zusammengefasst: Der Entwurf gehe dem DJV ’nicht weit genug‘. Daraufhin erklärten LSR-Gegner via Twitter ihren Austritt beim DJV. Doch tatsächlich hat der DJV gar keine grundsätzliche Position zum Schutzrecht.“

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Sachsensumpf, revisited

Zeit online: „Freispruch für Journalisten im Sachsensumpf-Prozess. Das Landgericht Dresden entlastet zwei Reporter, die über Verdacht der Korruption und der Bildung krimineller Netzwerke berichtet hatten. Sie sollten Geldstrafen zahlen.“

Vgl. auch Spiegel online, DJV Sachsen, MDR Sachsen, taz, LVZ.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft will eine Revision prüfen.

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Immer dieser Aufwand

Ein Artikel in „Neues Deutschland„: „Juristischer Streit um Aufwandsentschädigung – Journalistenverband: Ermittlungen gegen den DJV-Vorsitzenden Michael Konken“.

Übrigens 1: 24 Stunden lang hatte es der Gewerkschaft nach der dem Spiegel-Artikel die Sprache verschlagen, erst dann folgte das erwartete Dementi in einer eigenen Pressemitteilung. 24 Stunden, das sind in der heutigen Medienwelt gefühlte Ewigkeiten – eine professionelle Reaktion sieht anders aus, zumal DJV-Pressesprecher Hendrik Zörner vom ‚Spiegel‘-Bericht nicht überrascht wurde.

Übrigens 2: 2010 klagte der DJV Brandenburg erfolgreich gegen die Beschlüsse des DJV-Verbandstags einschließlich der Wiederwahl Michael Konkens. Das erstinstanzliche Urteil vom 1. Juni 2011 wurde inzwischen vom Kammergericht revidiert, Wahl und Beschlüsse sind also doch rechtskräftig.

Konken soll – zusätzlich zu seiner „Aufwandsentschädigung“ – rund 6000,- Euro im Monat als Dozent an mehreren Hochschulen und Weiterbildungsangeboten verdienen.

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Rechtswissenschaftler lehnen das geplante Leistungsschutzrecht ab

Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht: „Stellungnahme zum Gesetzesentwurf für eine Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes durch ein Leistungsschutzrecht für Verleger“.

Der Deutsche Bundestag wird in Kürze über eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes beraten, durch die ein Leistungsschutzrecht für Verleger geschaffen werden soll. Weite Kreise der deutschen und europäischen Rechtswissenschaft sind darüber besorgt. Der Bedarf für ein solches Schutzrecht wurde bislang in keiner Weise nachgewiesen. Es besteht die Gefahr unabsehbarer negativer Folgen.

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Deutsche Filmkritiker lassen Kollegen in Hollywood im Regen stehen

Von Katharina Dockhorn, Vorsitzende des FA Freie im DJV Berlin

Mit Spannung erwartet die internationale Filmbranche in diesen Tagen die Nominierungen für den Golden Globe, die Auszeichnung des Vereins der Auslandspresse in Hollywood, und wichtigsten Stimmungsmesser für die Oscars.

Für Deutschland kann Christian PetzoldsBarbara“ ins Rennen gehen. Er konkurriert unter anderem mit der afghanisch-deutschen Koproduktion „The Patience Stone„, produziert von der kleinen Berliner Firma Razor Film, die bereits mit „Paradise Now“ und „Waltz witz Bashir“ die Journalisten überzeugen konnte. Den Oscar gewannen sie mit ihren Filmen über den Nahost-Konflikt nie – in den Wochen zwischen beiden Galas erschütterten jeweils Bombenanschläge die Region.

Seit 2004 werden Nominierung und Gewinn des Golden Globes und der Oscars in Deutschland mit Geldern für die Produktion des nächsten Films belohnt. Das ist im Filmförderungsgesetz verankert, das alle fünf Jahre novelliert wird. Das Bundeskabinett hat vor zwei Wochen den neuen Entwurf verabschiedet, der im Sommer durchs Parlament gehen soll. Er sieht die ersatzlose Streichung des Golden Globe vor.

Nun kann man sicher streiten, ob die Entscheidung von rund 80 Filmkritikern aus aller Welt dieses Gewicht haben sollte. Auf der anderen Seite steht, dass mit dem Oscar und dem deutschem Filmpreis, der Lola, nur noch Preis-Entscheidungen im Filmförderungsgesetz berücksichtigt werden, die von der Filmbranche selbst vergeben werden. In Deutschland entscheiden die Mitglieder der Deutschen Filmakademie, in Hollywood ihr amerikanisches Vorbild.

Und was sagen die Journalisten in Deutschland dazu, dass der einzige Kritikerpreis aus dem Gesetz fällt? Gab es einen Aufschrei im Blätterwald? Absolute Fehlanzeige. Und ihre Verbände? Der DJV schweigt, so wie er es der gesamten Novellierungsdiskussion versäumt hat, die Interessen seiner Mitglieder entsprechend seines Auftrags zu vertreten. Aber auch der Verband der Deutschen Filmkritik hüllt sich in tiefes Schweigen, wenn der Preis der Kollegen aus aller Welt, darunter natürlich auch deutsche Kritiker, von deutschen Politikern die Bedeutung abgesprochen wird.

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Zeitungssterben

Ein lesenswerter Artikel in Cicero über die „Krise“ der Tageszeitungen: „Über mögliche inhaltliche Versäumnisse und darüber, dass das Konstrukt Tageszeitung womöglich wirklich überholt ist, hat man auch in diesen ‚Krisentagen‘ kaum jemanden sprechen gehört.“

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Wider das gesprochene Wort

Von Katharina Dockhorn, Vorsitzende des FA Freie im DJV Berlin

Til Schweiger sei Dank. Wenige Tage vor dem DJV-Verbandstag überraschte er seine potentiellen Gesprächspartner mit einem Gegenlesen-Vertrag, der einem Berufsverbot für freie Journalisten gleich kommt. Von ihnen kann keiner mit seiner Unterschrift garantieren, dass alle Headlines und Zwischenüberschriften vorgelegt werden.

Der neue Tiefpunkt im deutschen Autorisierungswahn und der Streit zwischen der Ex-Piraten-Geschäftsführerin Marina Weisband und dem „Spiegel“ überzeugte am 6. November auch viele Zweifler auf dem Verbandstag des DJV in Kassel, der Empfehlung der Antragskommission nicht zu folgen und den Leitlinien des DJV zur Autorisierung„, die sogar noch eien Verschärfung der Praxis fordert. Das kleine Heft lässt freie Journalisten aber weitgehend ratlos zurück, zumal sie oft auch von Verlagen unter Druck gesetzt werden, nur autorisierte Texte abzuliefern.

Doch bei Schweiger reichte es offensichtlich auch den Verlagen, Mitarbeiter des Springer-Verlags sagte die Interviews ab. Und so scheint die Zeit günstig, sich gemeinsam mit den Verlagen zu wehren, damit die Leser endlich wieder spannende und originelle Gespräche lesen können.

DJV-Pressesprecher Hendrik Zörner verzichtete auf die Veröffentlichung des Verbands-Beschlusses in einer Pressemittelung. Daher folgt sie hier im Wortlaut.

Der DJV fordert Medienbetriebe sowie Journalistinnen und Journalisten auf, die Praxis nicht zu akzeptieren, aufgezeichnete Interviews im Nachhinein wesentlich zu verändern oder deren Veröffentlichung völlig zu untersagen. Der Bundesvorstand wird aufgefordert, unverzüglich mit der dju in ver.di, dem BDZV und dem VDZ Gespräche über ein gemeinsames Vorgehen gegen diesen Autorisierungswahn zu führen, der dem Pressekodex des Deutschen Presserates widerspricht. Der Bundesvorstand wird aufgefordert, den Leitfaden zur Autorisierung von Interviews umgehend zu überarbeiten, damit sich freie Journalistinnen und Journalisten gegen diese Praxis besser wehren können.

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Die SPD und das Leistungsschutzrecht

Von Katharina Dockhorn, Vorsitzende des FA Freie im DJV Berlin

Es soll ja Menschen geben die vermuten, dass politische Parteien aus Fehlern lernen und die SPD das Soziale in ihrem Namen wieder entdeckt. Die meinen, dass neuer Wein in alten Schläuchen besser schmeckt als das beim vergangenen Versuch. Oliver Welke zweifelte dies bereits am vergangenen Freitag in seiner „heute-Show“ an. Ab heute dürften ihm zumindest die freien Journalisten Recht geben.

Die SPD geführten Länder haben am 26.09.2012 dem Kulturausschuss des Bundesrates den lange angekündigten Gegenentwurf zum geplanten Gesetz zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage gelegt, den das Bundeskabinett Ende August gebilligt hatte. Nach Hartz-IV, Liberalisierung des Bankensektors und der Leiharbeit beweisen die Sozis darin wieder einmal, dass sie die Liberalen und Konservativen in sozialer Herzlosigkeit übertreffen.

Die Landesregierungen von NRW, deren Medienminister Marc Jan Eumann für die Leitlinien der Partei in diesem Bereich verantwortlich ist, und Rheinland-Pfalz, führend in den Verhandlungen um die Rundfunkänderungsstaatsverträge für ARD und ZDF, wollen das von der Koalition geplante Gesetz mit der Einführung einer Vermutungsklage für Verlage gegenüber Aggregatoren und Suchmaschinen kontern. Damit wäre es den Verlagen möglich, ohne Information und/oder Einverständnis der Urheber, denen die Rechte an Artikeln und Fotos gehören, gegen Google & Co zu klagen.

Dass die Verlage nicht die Einwilligung jedes einzelnen Autors einholen können, war eines der Hauptargumente der Verlage für das Gesetz. Aber genau das hatte ihnen die FDP in den Gesetzentwurf schreiben lassen. Jeder Verlag muss mit den Autoren separat verhandeln.

Dies wird jetzt überflüssig. Die Urheber gehen nach der Vorstellung der SPD völlig leer aus, wenn google & Co zur Kasse gebeten werden sollen. Dabei geht es um Summen, die nicht gerade Peanuts sind. Nach eigenen Angaben will Google 2011 7 Mrd. $ an Verlage ausgeschüttet haben.

Die lapidare Begründung der Partei für den Diebstahl der Rechte der Urheber ist laut Website der Freischreiber, dass die Mehrzahl der Journalisten den Verlagen schon jetzt alle Nutzungsrechte eingeräumt hätten. Was in den Augen der Sozis wohl heißt, sie machen das gerne und möchten dies auf keinen Fall ändern. Sondern ihre Enteignung gesetzlich garantiert wissen.

Doch DJV und ver.di klagen bekanntlich beständig gegen solche AGBs. Mit ihrer Unterstützung klagen auch zahlreich Journalisten gegen die unbefugte Nutzung ihrer Werke auf kommerziellen Websites.

Die Ablehnung des SPD-Vorschlags ist einhellig, selbst Christoph Keese kann sich auf die Seite der Kreativen stellen, die mit dem Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP zumindest auf dem Papier besser fahren.

Vor allem ist die Hoffnung zerstört, dass die SPD den Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht im Sinne der Kreativen im Bundesrat nachbessert. Ihre Entfernung von den Gewerkschaften und den Interessen der Kreativen könnte kaum größer sein. Und ganz nebenbei schafft es die Partei auch noch, mit NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft eine der wenigen Hoffnungsträgerinnen zu beschädigen.

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Tilman Schweigers Pressephobie

Same procedure like every year – Eine Bemerkung zu Tilman Schweigers Pressephobie

Von Katharina Dockhorn, Vorsitzende des FA Freie im DJV Berlin

Wow, dem Regisseur Til Schweiger ist ein künstlerisch und ästhetisch herausragender Film gelungen. Meint er zumindest selbst. Er hat „Schutzengel“ als deutschen Kandidaten für die Verleihung des Oscars für den Besten Nichtenglischsprachigen Film vorgeschlagen. Bei der Sichtung konkurrierte er mit Publikums- und Kritiker-Lieblingen wie „Barbara“ oder dem Dokumentarfilm „This ain´t California„.

Das Vertrauen des Regisseurs in sein Werk weckte die Hoffnung bei den deutschen Filmjournalisten, nach langer Zeit wieder einen Film des Regisseurs vorab für die kritische Berichterstattung zu sehen. Seit dem Start von „Keinohrhasen“ tilman schweigerwurden alle Filme Schweigers der Presse nicht oder nur einem handverlesenen Kreis von Berichterstattern rechtzeitig gezeigt. Die Mehrheit der Journalisten wird ausgeschlossen, die kritische Auseinandersetzung mit dem Werk verhindert.

Die Hoffnung wurde enttäuscht. Die Pressestelle des Warner Bros. Filmverleihs bestätigte auf Nachfrage, dass keine regulären Pressevorführungen zum „Schutzengel“ geplant sind. Gezeigt wurde er – so besagt es die Gerüchteküche – nur ausgewählten Journalisten.

Die Ausgeschlossenen sind natürlich verärgert, auch weil sie von ihren Chefs unter Druck gesetzt werden, die Previews in der Nacht vor dem Start
wahrzunehmen, um den Film dann doch besprechen zu können.

Schweiger kann sich diese PR-Kampagne leisten. Journalisten sind auch eitel. Redaktionen fordern Berichte um jeden Preis. Sie übersehen, dass sie sich damit selbst zum Teil von Schweigers PR-Strategie machen. 2009 wurde der damalige Film Schweigers dem „Focus“ gezeigt, dem „Spiegel“ nicht. Trotzdem veröffentlichte das Hamburger Nachrichtenmagazin ein mehrseitiges Interview mit dem Hauptdarsteller und Regisseur, in dem er ausführlich seine Pressephobie erläutern durfte. Dessen Ziel war erreicht: Die Aufmerksamkeit für seinen Film war geschaffen.

Denn der Dominoeffekt geht weiter. Kaum ein Verantwortlicher einer Filmredaktion kann es sich leisten, den Film nach solcher Publicity zu ignorieren.

Die großen Nachrichtenmagazine dürften „Schutzengel“ nun wohl alle gesehen haben. Auch die Journalisten, die mit Schweiger reden durften, haben wohl den gesamten Film gesehen. Das soll nicht vor allen Junkets der Fall gewesen sein.

Und die Journalistengewerkschaften? Fordern sie Solidarität mit den ausgeschlossenen Kollegen? Sie schweigen seit Jahren zur Causa Schweiger.

Foto: Damien D., Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0 Generic license.

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Ich war’s nicht – die FDP war’s

Von Katharina Dockhorn, Vorsitzende des FA Freie im DJV Berlin

Die FDP ist Schuld – nur dem Gelben Koalitionspartner sei anzulasten, dass der Schutz der Urheber im Entwurf zum Gesetz zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage in der derartigen Form vorläge. Wäre alleine die CDU verantwortlich, dann…, so zumindest die Abgeordneten Wolfgang Björnsen, Monika Grütters und Marco Wanderwitz heute bei der Vorstellung ihrer Leistungsbilanz in Sachen Kultur und Medien.

Drei Jahre habe man mit dem politischen Wunschpartner um das Gesetz gerungen, beteuerten die Verantwortlichen für den Bereich Kultur und Medien in der Fraktion. Journalisten und Verlagen solle dabei gleichermaßen geholfen werden, so Wanderwitz auf die Frage, ob das Gesetz nicht ein Sanierungsprogramm für Verlage auf Kosten der Urheber sei. Er hoffe nicht, dass bei den Journalisten nichts ankomme. Aber auch wenn nur den Verlagen geholfen sei, hätte das Gesetz seinen Wert.

Ganz wohl ist der Christlichen Partei wohl nicht bei dem Entwurf aus dem Hause Leutheuser-Schnarrenberger. Die Fraktion hat die Ministerin zum Gespräch geladen, denn der Journalist bleibe der Urheber, von dessen Werk der Verlag profitiere, ergänzt Björnsen. Und er verspricht, dass nur Verlage von dem Gesetz profitieren sollten, die in der Tarifgemeinschaft organisiert sind. Wie er dies festschreiben wolle, verriet er nicht.

Dabei wäre es ganz einfach. Zurück auf Anfang, dem ersten Entwurf. Er setzte auf eine Verwertungsgesellschaft zur Verteilung der Erlöse. Auf Wunsch der FDP wurde dieser Passus gestrichen, obwohl auch Springer Lobbyist Christoph Keese diese Lösung Mitte Juni in einem Interview mit Radio 1 begrüßt hatte.

Nun kann man rätseln, welche Absichten hinter dem Sinneswandel im Hause der Justizministerin stecken. Unter vorgehaltener Hand wird immer wieder kolportiert, dass sie das Gesetz nicht wolle und nur vorgelegt habe, weil es im Koalitionsvertrag stehe. Denn letztendlich könnte es in seiner vorliegenden Form auch den Verlagen nichts nutzen. Denn die überwiegende Mehrheit der Journalisten und Fotografen hat bereits der VG Wort die Zweitverwertungsrechte übertragen, womit in Deutschland seit Jahrzehnten das Recht auf Privatkopien abgegolten wird.

Oder ist das alles kein Zufall? Starten die Liberalen nun einen Frontalangriff auf die VG Wort, damit deren Gesamteinnahmen bei den Verlagen und Sendern landen? Aber warum lassen sich so viele Menschen von einer 5-Prozent-Partei an der Nase rumführen?

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