Fusion des DJV in Berlin endgültig gescheitert

Wie aus gut unterrichteten Kreisen und von Vorstandsmitgliedern des Vereins Berliner Journalisten verlautet, wird der VBJ morgen verkünden, dass er keine Wiedervereinigung mit dem DJV Berlin mehr anstrebe. Damit ist die Fusion des DJV in Berlin endgültig gescheitert.

Wie auf spiggel.de schon am 28.05. erörtert („Desaster mit Methode„), zementiert der Verein damit die Spaltung des DJV in Berlin und demonstriert gegen die Interessen der Kolleginnen und Kollegen wiederholt die Gruppendynamik einer Sekte. Sitzungen des selbst ernannten „Lenkungsausschusses“, der eine Vereinigung vorbereiten sollte, wird es nicht mehr geben.

Hintergrund: Vertreter des DJV Berlin hatten bei Verhandlungen darauf hingewiesen, dass der VBJ überschuldet sei (vgl. spiggel.de, 17.07.2006: „Zu jung zum Sterben?„), das finanzielle Risiko sei für den DJV bei einer Fusion nicht kalkulierbar. Vorschläge seitens des VBJ, das Problem zu lösen, gab es nicht.

Der Brandenburger Journalisten-Verband, der kleinere der beiden DJV-Vereine in Brandenburg, will mit dem VBJ fusionieren, ist aber ebenfalls finanziell nicht mehr lebensfähig. Der BJV muss nur deshalb noch nicht Insolvenz anmelden, weil der Vorsitzende sich weigert, die fälligen Mitgliedsbeiträge an den Bundesverband abzuführen.

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Niederlagen des DJV gegen den DJV Brandenburg

1. Der 5. Senat des Kammergerichts Berlin (5 U 183/06) hat im einstweiligen Verfügungsverfahren das Urteil des LG Berlin vom 25.09.2006 zu Lasten des DJV (Bundesverbands) aufgehoben und dem untersagt, die Mitglieder des DJV Brandenburg zum Austritt aus dem DJV Brandenburg und Eintritt in den Brandenburger Journalisten-Verband auffordern zu lassen, wenn dies wie durch das Schreiben des LV-Vorsitzenden Mensinger geschieht, dass dem journalist Nr. 7/2006 beigefügt war.

„Aus Rechtsgründen kann und will ich die Mitglieder des DJV-Brandenburg nicht zum Verbandswechsel ermuntern. Ich empfehle Ihnen allerdings, sehr genau anzusehen, was dieser Landesverband derzeit mit Ihren Mitgliedsbeiträgen leistet. Wenn sie als Mitglied des DJV-Brandenburg weiter am Bezug des journalist interessiert sind, wenden sie sich direkt an den Verlag Rommerskirchen (Name, Tel-Nr) – wenn Sie sich auf mein Schreiben berufen, erwartet sie ein attraktives Angebot.“

Ungeachtet des Wortlauts sei das als Aufforderung zum Verbandswechsel zu verstehen. Der erste Satz dieser Passage sei eine rhetorische Finte. Der DJV müsse als Herausgeber zukünftig dafür sorgen, dass solche Beilagen nicht versendet werden.

2. DJV Brandenburg (29.05.2007): „DJV-Bundesverband kassiert schwere Niederlage beim Bundesverfassungsgericht“

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Der Stadl April 2007 erschienen

Die anonyme Internet-Publikation Der Stadl – Ausgabe Mai 2007 – ist erschienen.

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Desaster mit Methode

StrassenschildSpiggel.de (28.05.2007): „Desaster mit Methode“

(…) „Aber einer muss die Fakten und die Wahrheit auf den Tisch legen. Ich habe mich gerade durch die Websiten des DJV, des DJV Berlin, des VBJ, des BJV und des DJV Brandenburg gewühlt (…). Niemand, aber auch niemand informiert die Mitglieder des DJV bundesweit korrekt über das, was alle angeht, was die Apparatschiks mit ihren Mitgliedsgeldern anstellen, über die schon wieder verlorenen Prozesse, über die schallende juristische Ohrfeige, die das Bundesverfassungsgericht jüngst wieder dem DJV verpasst hat. Sie wollen es vertuschen und verschweigen. Aber das funktioniert im Zeitalter des Internet nicht mehr.“ [mehr…]

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des DJV nicht angenommen. Damit sind die Ausschlüsse der Landesverbände DJV Berlin und DJV Brandenburg unwiderruflich gescheitert. [Quelle: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht]

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Protest gegen Springer

DemonstrationDJV Berlin (19.04.2007): „‚Enteignung durch Springer‘ – Axel Cäsar Springer hätte das nicht zugelassen“

Photopoolblog (19.01.2007): „Und das Jahr fing so schön an – Neue AGB der Axel Springer AG für Foto-Honorarregelungen“

Photopoolblog (01.02.2007): „Neue Axel Springer Honorarregelungen – die Zweite“

Photopoolblog (01.02.2007): „Axel Springer Honorarregelungen – Nachtrag“

Spiggel.de (19.04.2007): „Enteignet Springer ?!“

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Demonstration gegen Springer

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 19.04. findet eine verbandsübergreifende, vom DJV organisierte
Demonstration gegen die Springer AGBs in Berlin statt. Um unserem Protest gegen die neuen AGBs von Springer Ausdruck zu geben, und wir allein mit den Widersprüchen bzw. der Verbandsklage nicht an die Öffentlichkeit kommen, haben wir beschlossen, am Tag der Aktionärsversammlung/Hauptversammlung am 19.04.2007 in Berlin eine große verbandsübergreifende Demonstration mit einigen DJV-Landesverbänden, sowie zusammen mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Verbänden und Nichtorganisierten zu veranstalten.

Am 03.04.07 waren die Teilnehmer des Berliner Fotografenstammtisches von FreeLens einstimmig dafür, dass sie und möglichst viele Kollegen an dem Protest teilnehmen und dass sie auch Mitglieder aus anderen Bundesländern aktivieren wollen.

Die einstweilige Verfügung gegen die AGBs von Springer ist auf den 24. April verschoben worden, die Hauptverhandlung findet voraussichtlich erst mehrere Monate später statt. Bis dahin wird der ASV sicher weiter versuchen, die
Kollegen und Kolleginnen unter Druck zu setzen, um die neuen AGBs zu unterschreiben.

Auch diejenigen, die nicht für Springer arbeiten, sind zumindest indirekt von den Verschlechterungen betroffen, da viele Verlage nur darauf warten,
diese für uns existenzvernichtenden AGBs zu übernehmen. Auch wer zur Zeit nicht für Verlage arbeitet, sollte sich aus Solidarität beteiligen.

Ich bitte Euch deshalb, am 19.04. mit nach Berlin zu fahren, um dort gemeinsam unseren Protest an die Öffentlichkeit, vor die Fernsehkameras und in den Rundfunk zu bringen und auch in die Printmedien, die nicht zu
Springer und ähnlich ausbeuterischen Verlagen gehören.

Bisher haben wir ein Transparent mit dem Slogan: ‚DJV – Qualität hat ihren Preis‘. Ich bitte Euch, Textentwürfe für Transparente und Flugblätter, sowie Ideen für kreative Aktionen beizutragen.

Die Berliner Kollegen haben eine verbandsübergreifende Mailingliste eingerichtet, bei der Ihr Euch registrieren lassen solltet für einen gemeinsamen Austausch, Mitfahrgelegenheiten und evtl. auch für eine
Übernachtungsmöglichkeit bei Kollegen in Berlin.

Zur Anmeldung: combi-x.de/mailman/listinfo/19-4-springer
Die Internetseite dient auch dazu, ein Archiv der bisherigen eMails einzusehen.

Wir dürfen die Verantwortung zum Handeln nicht allein den Funktionsträgern aufbürden. Hier ist jeder gefragt und bei einer Demonstration zählen außer intelligenten Slogans und Flugblättern schließlich die Anzahl der Personen.

Es ist sicher effektiver, jetzt einige Stunden Zeit zu investieren, statt später über entgangene Honorare zu jammern oder eine Würstchenbude aufzumachen. Jeder muss sich überlegen, ob er es verantworten kann, sich später fragen zu lassen, was er dagegen unternommen hat, und ob die ausreichend war.

Besonders möchte ich den FreeLens-Vorstand bitten, seine Auffassung vom 9.März zu überdenken und alle Mitglieder von FreeLens dazu aufzurufen sich aktiv zu beteiligen. Sie sollten bedenken, ob Sie es verantworten können,
wenn die größte deutsche Fotografenorganisation sich nicht offiziell am öffentlichen Protest beteiligt.

Nils Bahnsen, Fotojournalist, Mitglied bei FreeLens und DJV (FA-Bild Vors. LV HH)
nilsbahnsen@t-online.de
Mobil: 0177/ 63 63 63 4
Kommentar: Der DJV Berlin beteligt sich an der Aktion, der Verein Berliner Journalisten jedoch nicht.

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DJV: Hauen und Stechen und kein Ende abzusehen

Was macht eigentlich der DJV? [Update] (19.03.2007), [Dossier: DJV in der Krise 33]

Offener Brief an die Mitglieder des DJV-Gesamtvorstands (29.03.2007), [Dossier: DJV in der Krise 34, von Hans-Werner Conen]

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DJV Brandenburg nicht insolvent

Das Amtsgericht Potsdam hat die vorläufige Insolvenzverwaltung über den DJV Brandenburg aufgehoben. (AZ 35 IN 1216/06 [pdf]). Die Kosten des Verfahrens wird der Antragsteller – der DJV zu zahlen haben. Der Beschluss bedeutet auch, dass die Titel, die gegen den DJV Brandenburg bestehen, vorläufig vollstreckt werden können.

Pressemeldung des DJV Brandenburg (22.03.2007): „Das Amtsgericht Potsdam hat bereits am 15. März 2007 die zunächst routinemäßig angeordnete vorläufige Insolvenzverwaltung aufgehoben. Ein gerichtlich bestellter Gutachter war zuvor zu einem selten eindeutigen Ergebnis gekommen: Keiner der gesetzlichen Insolvenzgründe – Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit – liegt vor. Der Insolvenzantrag des seit Jahren wesentlich mit innerem Streit beschäftigten Journalistenverbands gegen die eigenen Leute war demnach böswillig und rechtsmißbräuchlich. Es ging dem Antragsteller offenbar um ganz andere Fragen als zu hohe Schulden oder Zahlungsschwierigkeiten.“

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Das Cicero-Urteil und die Folgen

Der Deutsche Anwaltverein und der Verein Berliner Journalisten laden gemeinsam ein zur Podiumsdiskussion:
„Das Cicero-Urteil und die Folgen“

Zeit: Dienstag, 20. März 2007, 19.00 Uhr
Ort: Katholische Akademie, Hannoversche Str. 5b, 10115 Berlin

„Wie zuverlässig schützt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts die investigativen Journalisten? Welche Verbesserungen der Gesetzeslage und der Strafprozessordnung braucht es noch? Was ist von den bisherigen Gesetzesentwürfen zu halten? „

Es diskutieren:
– Christian Bommarius, Leitender Redakteur der Berliner Zeitung
– Lutz Diwell, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz
– Kuno Haberbusch, Leiter des NDR-Medienmagazins ZAPP
– Prof. Alexander Ignor, Vertreter der „Cicero“-Klage vor dem Bundesverfassungsgericht
– Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, rechtspolitische Sprecherin der FDP im Bundestag

Anmeldung unter carolin.dewest@berliner-journalisten.de

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DJV Brandenburg nicht insolvent

Die vom vorläufigen Insolvenzverwalter des DJV Brandenburg, Insolvenzrichter Dr. Graeber, beauftragten Gutachter haben am 26.03.2007 erklärt, dass der DJV Brandenburg nicht insolvent sei. Daher wird der Insolvenzantrag, den der DJV-Bundesverband gegen seinen Landesverband gestellt hatte, abgelehnt werden. Der Insolventveralter muss noch entscheiden, ob die Forderung des DJV unzulässig war oder gar unbegründet.

„Ein von Anfang an unbegründeter Insolvenzantrag kann unter Umständen zu einer Schadensersatzpflicht des Antragstellers wegen Kreditgefährdung, vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung oder übler Nachrede führen. Die Tatsache, dass der Gläubiger sich überhaupt des staatlich bereitgestellten Verfahrens bedient hat, genügt allerdings für sich allein noch nicht zur Begründung der Haftung.“

Der Antragsteller – der DJV – muss nicht nur die Kosten des gesamten Verfahrens tragen, sondern wird, so ist aus Vorstandskreisen de DJV Brandenburg zu hören, wahrscheinlich auf Schadenserswatz verklagt werden, auf jeden Fall aber, wenn sich herausstellte, dass der DJV seinen Antrag zu rechtsmissbräuchlichen Zwecken gestellt hat.

Nachtrag: vgl. DJV Brandenburg, 04.03.2007

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