Soll der DJV Brandenburg erneut ausgeschlossen werden?

Der Stadl: „DJV-Bunker: Dieselbe Wand, derselbe Kopf“ – „Mit Anwaltsschreiben vom 2. Mai 2008, verfasst gleich nach dem blamablen teuren Vergleich mit dem verhassten Brandenburg, wird dessen bisher in solchen Fällen stets siegreichen Vorsitzenden Hans Werner Conen ruppig mitgeteilt, ‚dass eine Unvereinbarkeit der beiden Satzungen wohl zwingend zu einem Ausschluss führen muss‘ (…) So will Konken den Mega-Feind Brandenburg von dannen jagen, weil der eine Geschäftsstelle in Berlin hat, also mitten in Brandenburg. Das, so Konken gewohnt wissensfrei, sei nicht ‚vor Ort‘ und widerspreche der Satzung des Bundesverbands. Zwar sucht man entsprechende Normen in der DJV-Satzung vergeblich, doch wer Streit sucht, der findet ihn. (…) ‚Nach der DJV-Satzung soll die Mitgliederversammlung den Vorstand des Landesverbands wählen‘, will der Nicht-Journalist und Nicht-Jurist herausgefunden haben. Das ist – Konken-typisch – faktenfreies Wunschdenken. In der DJV-Satzung heißt es: ‚Die Satzungen der Landesverbände müssen mindestens Vorschriften enthalten über (…) die Wahl des Landesvorstands und dessen Amtsdauer“ – kein Wort davon, wer wählen soll.“ (…)

Nachtrag (28.05.2008): neue Ausgabe des „Stadl“ ist heute online.

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Das wahre Gesicht der Allianz und hohle Worte

Presseerklärung des DJV (26.05.2008): „Der Deutsche Journalisten-Verband hat den Versicherungskonzern Allianz zur weltweiten Achtung der Rechte von Gewerkschaften aufgefordert. Die Konzernspitze müsse dafür sorgen, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihrer nationalen Tochterunternehmen in aller Welt gewerkschaftlich betätigen dürften. Dazu gehöre selbstverständlich auch das Streikrecht. Hintergrund sind Auseinandersetzungen in Korea, wo Mitarbeiter der Allianz Korea für die Einhaltung des geltenden Tarifvertrags gestreikt haben. 87 Filialleiter wurden daraufhin entlassen, zwei Gewerkschafter sogar verhaftet, weil sie die Geschäftstätigkeiten der Versicherung behinderten, wie es hieß. Gespräche mit einer Delegation aus Korea soll die Münchner Konzernspitze abgelehnt haben. ‚Die Allianz steht als Konsortialführer der Presseversorgung in besonderer Verantwortung für die Achtung von Gewerkschaftsrechten‘, erklärte DJV-Hauptgeschäftsführer Hubert Engeroff, der zugleich stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender und Vorsitzender der Finanzkommission bei der Presseversorgung ist. ‚Es ist schwer vorstellbar, dass die Allianz bei der Presseversorgung mit den Gewerkschaften DJV und ver.di zusammenarbeitet und gleichzeitig tatenlos zusieht, wie Gewerkschafter in Korea an der Ausübung ihrer Rechte gehindert werden.'“

– Vgl. auch capital.de (26.07.2006): „Bittere Lektion“ – „Großkunden erhöhen den wirtschaftlichen Druck auf die Allianz, dazu gehören Verdi und der Deutsche Journalisten-Verband. Sie wollen im Presseversorgungswerk – es bietet Versicherungen für Mitarbeiter der Kommunikationsbranche – auf Dauer nicht ‚mit einem Partner kooperieren, der seine Unternehmensexpansion mit Massenentlassungen flankiert‘, schreiben sie in einem Brief…“

allianz.com (08.11.2002): „Das Presseversorgungswerk, eines der größten Versorgungswerke in Deutschland und der Träger der Altersversorgung von Journalisten und Redakteuren, bietet ab sofort auch eine Pensionskasse an. (…) Wie am 8. November in Stuttgart mitgeteilt wurde, wird das spezielle Produktangebot des Presseversorgungswerks über die Pensionskasse der Allianz abgewickelt.(…) Das Versorgungswerk der Presse ist mit rund 150.000 Versicherungsverträgen eines der größten und bekanntesten Versorgungswerke in Deutschland. Gesellschafter sind die Verbände der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger, der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.“

ver.di (2002): „Bemerkenswert war darüber hinaus bei der Sitzung des Verwaltungsrates des Versorgungswerkes der Presse ein Gutachten, das deutlich macht, dass Kapitalanlagen aus dem Deckungsstock der Presseversorgung auch an anderweitige Anleger (also nicht nur Allianz) vergeben werden können, sofern diese die Sicherheitsanforderungen der Allianz erfüllen und dem Versorgungswerk eine höhere Rendite garantieren. Dies soll die Allianz ermuntern, noch besser als bisher mit den Millionen für die Versicherten des Versorgungswerk zu arbeiten.“

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Folgeberichterstattung des Journalist

Schreiben des DJV Brandenburg an der Journalist vom 19.05.2008:
„Sehr geehrte Frau von Garmissen, sehr geehrter Herr Daniel: das Verbandsorgan „Journalist“ des Deutschen Journalisten-Verbands e.V. hat in der Ausgabe 11/2006 unter der Überschrift „DJV gewinnt gegen Landesverband Brandenburg“ über ein Beitragsrückstände betreffendes nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Potsdam berichtet. Wie Sie wissen, hat das Urteil keinen Bestand gehabt; aufgrund eines beim Brandenburgischen Oberlandesgericht durchgeführten Berufungsverfahrens haben die Parteien am 5. März 2008 einen Vergleich geschlossen. Dieser Vergleich hat das von Ihnen berichtete Urteil obsolet gemacht. Der Vergleich sieht die Aufrechnung von Beitrag und Strukturhilfe über den Zeitraum vom Juli 2004 bis Juni 2008 vor.

Im Pressekodex des Deutschen Presserats ist geregelt, daß eine Folgeberichterstattung erforderlich ist, wenn ursprünglich im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren berichtete Sachverhalte sich im Verlauf ändern. So ist es hier.

Wir bitten daher um Ihre Bestätigung, daß Sie in der nächsterreichbaren Ausgabe des Verbandsorgans „Journalist“ über den rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens durch den Vergleich vom 5. März 2008 in nicht geringerem Umfang berichten werden. (…)“

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Vergleich wirksam

Der DJV Brandenburg hat dem DJV-Bundesverband am 08.05.2008 mitgeteilt: (…) „der zwischen dem DJV-Brandenburg und dem DJV-Bundesverband am 5. März 2008 im Verfahren 4 U 174/06 beim Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) geschlossene Vergleich ist mit Eingang des dortigen Schriftsatzes vom 25. April 2008 bei Gericht wirksam geworden. Der DJV-Bundesverband hat den geschuldeten Geldbetrag von 11.563,73 Euro an den DJV-Brandenburg gezahlt.“ (…)

Weiter heißt es in dem Schreiben: „Dem DJV-Brandenburg liegt an einem grundlegenden Neuanfang, nachdem durch zahlreiche rechtskräftige Urteile und den gerichtlichen Vergleich Klarheit über die Vergangenheit seit dem gescheiterten Versuch des Ausschlusses aus dem DJV besteht. Um nun in der Sache die bei Gericht vereinbarten Fortschritte zu machen, schlägt der DJV-Brandenburg vor, die Regelungen des beiderseits schon akzeptierten gerichtlichen Vergleichs über den 30. Juni 2008 hinaus beizubehalten.“

[Vgl. recherchegruppe.tk, (15.04.2008): „Vergleich eingetütet“]

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Insolvenzplan

Aus dem Insolvenzplan, den der Insolvenzverwalter des DJV Berlin dem Gesamtvorstand des DJV vorgelegt hat und den dieser positiv beschieden hat:

(…) „Der DJV beziffert die offenen Mitgliedsbeiträge mit einem Betrag von 212.693,12 EUR. Die Gesamtsumme betrage 235.529,62 EUR. (…) Ferner ist der Gläubiger nicht berechtigt, die vom Rangrücktrett erfassten Forderungen gegenüber dem Schuldner geltend zu machen, solange und soweit ihre Befriedigung zur Zahlungsunfähigkeit des Schuldners gemäß §17 InsO führen würde. (…) Der gesamte Insolvenzplan steht unter der Bedingung, dass der Schuldner seinen auferlegten Pflichten nachkommt. Dies wird nach Beschluss des Gerichts später von einem Treuhänder überwacht. (…) Der DJV Bundesverband wird für die Zeit des Insolvenzverfahrens, vorraussichtlich bis zum Juni 2008, keine Mitgliedsbeiträge geltend machen. Der DJV Bundesverband verzichtet ausdrücklich auf die Mitgliedsbeiträge für die Laufzeit des Insolvenzverfahrens. (…) Der Schuldner bleibt während des Insolvenzverfahrens und nach Abschluss des Insolvenzverfahrens unter den oben genannten Bedingungen Mitglied des Bundesverbands. Das Einverständnis mit diesen Bedingungen ist Voraussetzung dafür, dass der Insolvenzverwalter die Mitgliedschaft nicht kündigt. Der Insolvenzverwalter wäre insbesondere für den Fall der Zahlungspflicht während des Insolvenzverfahrens hierzu gesetzlich gewzungen.“ (…)

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Kohlen unter Arrest des Sequesters, reloaded

RA Hartwig Albers, der ehemalige (vorläufige) Insolvenzverwalter des DJV Brandenburg, hat seinen Antrag auf seine Kosten zurückgezogen. Der Arrestbeschluß ist damit gegenstandslos. [vgl. recherchegruppe.tk (27.03.2008: „Kohlen unter Arrest des Sequesters“.) Das hat der Antragsteller dem DJV-Bundesverband mitgteilt. Der Bundesverband hat über den Sachverhalt bisher nicht informiert.

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Kajo Döring wird Nachfolger Engeroffs

Pressemeldung des DJV (16.04.2008): „Der bisherige 1. Geschäftsführer des DJV-Landesverbandes Nordrhein-Westfalen Kajo Döhring tritt zum 1. März 2009 die Nachfolge von Hubert Engeroff als Hauptgeschäftsführer des Deutschen Journalisten-Verbandes an.“ [mehr…]

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Vergleich eingetütet

Der DJV-Gesamtvorstand hat auf seiner Sitzung in Fulda dem am 5. März 2008 geschlossenen Vergleich in der Frage Beitrag/Strukturhilfe mehrheitlich (15
zu 5 Stimmen) zugestimmt. Der Abstimmung ging eine lebhafte Diskussion vorauf. Theoretisch hat der DJV jetzt noch bis zum 30. April 2008, 24.00 Uhr, Zeit, bei Gericht Widerspruch zu erklären. Es ist jedoch anzunehmen, dass das nicht geschieht. [vgl. zuletzt auf recherchegruppe.tk (27.03.2008): „Kohlen unter Arrest des Sequesters“]

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Eilmeldung: DJV Berlin gerettet

Wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen verlautet, hat der Gesamtvorstand des DJV auf seiner gestrigen Sitzung dem Konzept des Insolvenzverwalters des DJV Berlin mit überwältigender Mehrheit zugestimmt. Der DJV Berlin bekommt seine Schulden beim Bundesverband – nicht abgeführte Mitgliedsbeiträge – erlassen. Das Insolvenzgericht in Berlin wrid dann am 30. Juni voraussichtlich dem Insolvenzplan zustimmen. Damit ist der Berliner Landesverband dann schuldenfrei.

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Burks‘ Blog 814.04.2008): „Am 14.10.2007 bekam das Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eine E-Mail: In der Vereinsregistersache Deutscher Journalisten Verband (DJV) – Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten e.V. (VR23306) “beantragen wir hiermit gem. § 142, 159 FGG die Löschung von § 1 der Satzung.” Begründung: Durch die Formulierung, der DJV sei “die Spitzenorganisation der Journalistinnen und Journalisten in der Bundesrepublik Deutschland” werde eine Alleinstellung behauptet, die es so nicht gebe und die dazu bestimmt und geeignet sei, “insbesondere in der Mitgliederwerbung zum Nachteil anderer Berufsverbände” zu täuschen. Es gebe zahlreiche andere Berufsverbände, und der DJV dürfe sich nicht mit Eigenschaften schmücken, die nicht vorlägen.“ [mehr…]

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