73 000 hauptberufliche Journalisten bundesweit?

Ostseezeitung (17.10.2008): „Rund 300 Journalisten werden Anfang November zum Verbandstag des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) in Rostock erwartet. Der DJV ist eigenen Angaben zufolge mit 39 000 Mitgliedern europaweit der größte Fachverband, bundesweit gebe es 73 000 hauptberufliche Journalisten, sagte Sprecher Hendrik Zörner am Freitag der dpa. (…) Thema sei auch die Ablehnung staatlicher Überwachung etwa durch Vorratsdatenspeicherung.“ [vgl. recherchegruppe.tk (04.10.2008): „Anträge des DJV Brandenburg zum Verbandstag“]

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Anträge des DJV Brandenburg zum Verbandstag

Der DJV Brandenburg hat für den Verbandstag 2008 in Rostock-Warnemünde zahlreiche Anträge gestellt (Download als pdf, 64 S., 235kb). Der Brandenburger Landesverband besteht darauf, dass diese Anträge ordnungsgemäß – wie die aller anderen Landesverbände auch – den Tagungsunterlagen beigelegt werden. Auch soll über die Anträge ganz normal diskutiert und abgestimmt werden. Offenbar versuchen einige Funktionäre im Gesamtvorstand, das zu verhindern. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind daher vorprogrammiert, die aber vermutlich, wie schon so oft, mit einer juristischen Niederlage des Bundesverbands enden werden.

Einige diese Anträge könnten von den Delegierten ohne Weiteres positiv beschieden werden, zum Beispiel der Antrag eins, dass der DJV nur eine Geschäftsstelle in Berlin unterhalten möge. Das ist ohnehin schon so beschlossen worden, wird aber einfach nicht umgesetzt. Man muss aber wegen der grotesken und sektiererischen Gruppendynamik davon ausgehen, dass dieser Antrag niedergestimmt werden wird, nur aus dem Grund, weil er aus Brandenburg kommt.

Der Antrag vier hat es in sich: „Mitglieder, die von Deutschen Presserat wegen Verstoßes gegen die Presseethik verurteilt wurden, dürfen dem Bundesvorstand für die Dauer von fünf Jahren nicht angehören.“ Wer sich mit den Interna des DJV nicht auskennt, wird naiv vermuten, dagegen könne ein Journalistenverband doch nichts haben? Weit gefehlt: die stellvertretende Bundesvorsitzende des DJV, Ulrike Kaiser, war lange Zeit Chefredakteurin der Verbandszeitschrift. „Das ‚Zentralorgan‘ des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV), der ‚Journalist‘, hat falsch berichtet und ist dafür vom Deutschen Presserat verurteilt worden“ (vgl. recherchegruppe.tk (06.10.2007)

Auch der Antrag fünf wird abgelehnt werden: „Der Deutsche Journalisten-Verband distanziert sich von dem durch die britische Journalisten-Gewerkschaft NUJ beschlossenen Boykott-Aufruf gegen den jüdischen Staat Israel. Es ist mit journalistischer Ethik und den Aufgaben journalistischer Berufsverbände unvereinbar, zum politisch motivierten Boykott aufzurufen und Journalisten zur Verbreitung solcher Aufrufe zu nötigen.“ (Vgl. „Der Stadl“ (26.04.2008): „DJV-Warlords: Nächstes Jahr in Jerusalem?“

Der Antrag Nr. 13 („Hilfe gegen den deutschen Überwachungsstaat“) hört sich zwar gut an, ist aber technisch nicht besonders sinnvoll:

„Der Verbandstag möge beschließen: Die DJV-V&S richtet einen Anonymisierungsserver im Ausland ein und bietet den DJV-Mitgliedern diese Dienstleistung an. Zur Begründung: Durch die Vorratsdatenspeicherung werden Journalisten unzumutbar in ihrer Arbeit behindert, da jede Kommunikation durch den Staat überwacht wird. Dadurch ist die Kommunikation mit Informanten praktisch nicht mehr möglich, da diese aus Angst vor Entdeckung nicht mehr frei kommunizieren können. Die Erfahrungen mit der Bespitzelung von Journalisten und Mitarbeitern bei großen Firmen zeigen, daß man auch seinem Telekommunikationsanbieter nicht vertrauen kann. Die Erfahrungen mit der Vorratsdatenspeicherung in anderen europäischen Ländern zeigen, daß Telephon und E-Mail bei investigativem Journalismus als Kommunikationsmittel kaum noch genutzt werden. Viele Informanten verzichten auf die Kontaktaufnahme völlig. Nur eine geschützte Kommunikation über Anonymisierungsdienste sichert dem Journalismus seine wichtige Rolle im Staat. Auch Kollegen im Ausland könnten so sicher kommunizieren.“

Ein Anonymisierungsserver muss nicht im Ausland sein, um sichere Kommunikation zu ermöglichen. Das gilt für Tor wie für JAP. Sinnvoller wäre ein Antrag gewesen wie: „Der DJV tritt als korporiertes Mitglied – wie andere Presseverbände – der German Privacy Foundation bei und finanziert durch eine steuerlich absetzbare Spende einen JAP- oder Tor-Server“ (kostet rund 500 Euro im Jahr).

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Behandlung von Anträgen muss erbeten werden

Aus einem Schreiben dse DJV Brandenburg von den Vorsitzenden des DJV, Michael Konken: „Herr Engeroff bejahte klar die Frage des Unterzeichners, ob der DJV beabsichtige, die Anträge des DJV-Brandenburg in der Unterlagen-Mappe für den Verbandstag 2008 – wie in der E-mail-Aussendung vom18. September 2008 – nicht nach Sachgebieten zusammen mit den Anträgen anderer Mitgliedsverbände, sondern separat von allen anderen Anträgen in einer ‚Abteilung G‘ den Delegierten vorzulegen. Der Unterzeichner habe dies einschließlich des schlechten Druckbilds durch Fax-Kopie so gefordert. Der Unterzeichner müsse auch auf dem Verbandstag die Behandlung der Anträge des DJV-Brandenburg in jedem Einzelfall neu erbitten; die Anträge würden im Unterschied zu denen der anderen Mitgliedsverbände nicht automatisch aufgerufen.“

Soweit zum nicht falschen, sondern überhaupt nicht vorhandenen Demokratieverständnis der Apparatschiks im DJV. Im Klartext heißt das: Der DJV will offenbar auf seinem Verbandstag die Antrage des DJV Brandenburg en bloc von den Delegierten ablehnen oder sogar gar nicht erst behandeln („die Behandlung der Anträge des DJV-Brandenburg in jedem Einzelfall neu erbitten“). Wenn das so geplant sein sollte, kann man nur hoffen, dass die zuständigen Gerichte die ganze Veranstaltung für null und nichtig erklären.

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Keine Reserven mehr in sektenähnlichen Vereinigungen

Aus einem Rundschreiben Hans Werner Conens (Vorsitzender des DJV Brandenburg) an die Mitglieder des DJV-Gesamtvorstands: (…) „Die sogenannte ’schriftliche Abstimmung‘ mit nur einem Kandidaten – ein Modell mit Sowjet-Charme, das wir heute noch in Nord-Korea antreffen – ist damit bei Gericht gescheitert. Sie alle, die Sie wohl nach dem Motto ‚Der Zweck heiligt die Mittel‘ bei derart rechtsstaatswidrigen Praktiken mitgespielt haben, sind ebenfalls gescheitert. (…) In sektenähnlichen Vereinigungen ist oft die Lektüre von Texten, die den unerschütterlichen Glauben an die Unfehlbarkeit der Hohen Priester gefährden könnten, per ‚Index‘ streng verboten. Entsprechend Ihrer Vorstellung vom DJV werden Sie nun entweder sich eilends bekreuzigen und Ihre Augen
vor dem Bösen vom Landgericht fest verschließen – oder Sie fordern das Dokument bei Herrn Hauptgeschäftsführer und ‚DJV-Wahrheitsminister‘ einmal unverbindlich an. (…) Der DJV steht gerade in wichtigen Tarifverhandlungen. Er plustert sich auf und tut so, als könne er die Verleger von Tageszeitungen und Zeitschriften unter Druck setzen. Als Insider wissen wir, daß das Gegenteil richtig ist: Im Gesamtvorstand mußte sich der einst reiche Verband eingestehen: ‚Der DJV verfügt über keinerlei Reserven mehr, auch nicht im Solidarfonds.‘ Die Streikfähigkeit liegt demnach nahe Null, die Motivation der Mitglieder ist entsprechend.“ (…) [mehr…]

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DJV Brandenburg vs. Rommerskirchen

Aus einem heutigen verbandsinternen Rundschreiben Hans Werner Conens (Vorsitzender DJV Brandenburg) an ausgewählte Funktionäre des DJV: „Wie Sie wissen, hat das Zentralorgan „Journalist“ unter beim DJV offenbar üblicher Mißachtung journalistischer Regeln („Man höre stets beide Seiten“) falsch und irreführend über den gerichtlichen Vergleich zwischen dem DJV-Brandenburg und dem DJV berichtet. Dazu hat der Verlag Rommerskirchen bereits eine Gegendarstellung veröffentlicht. Wegen eines Punktes der Falschberichterstattung des DJV-Organs hat der Verlag jedoch die Gegendarstellung verweigert. Der DJV-Brandenburg hat daher eine Einstweilige Verfügung bei Gericht beantragt, die darauf erlassen und zugestellt wurde. Heute wurde beim Landgericht Hamburg über den vom Verlag Rommerskirchen hierwegen erhobenen Widerspruch verhandelt. Der Prozeßvertreter des Verlags Rommerskirchen nahm den Widerspruch zurück, nachdem die Kammer ihre vorläufige Rechtsansicht mitgeteilt hatte. Darauf wurden die Verfahrenskosten dem Verlag Rommerskirchen auferlegt.“

Vgl. recherchegruppe.tk (20.05.2008): „Folgeberichterstattung des Journalist“

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Keine formalistische Sichtweise

Das Landgericht Berlin hat am 26.08.2006 eine Einstweilige Verfügung (AZ 36 O 203/08, Verfahrenswert: 10.000 Euro) gegen den DJV (Bundesverband) erlassen. Dem DJV wird untersagt, Marc Ecker (DJV Baden-Württemberg) als Mitglied der Tarifkommission an den Tarifverhandlungen mit den Arbeitgebern teilnehmen zu lassen. Antragsteller war der DJV Brandenburg.

Ecker ist nach Ansicht des Landgerichts Berlin bisher nicht wirksam in die Tarifkommission gewählt worden. Trotzdem hat er an den Tarifverhandlungen teilgenommen. Hauptgeschäftführer Hubert Engeroff und Marc Ecker hatten jeweils Eidesstattliche Versicherungen abgegeben, dass Ecker als „Gast“ bei den nicht öffentlichen Verhandlungen anwesend gewesen sei. Eine derartige Funktion wurde den Verhandlungspartnern aber nicht dargelegt. Das Landgericht: „Im Übrigen sieht es die Satzung des Antragsgegners nicht vor, dass der Hauptgeschäftsführer Gästen die Teilnahme an vertraulichen Tarifverhandlungen gestattet.“ Das Gericht sieht eine Wiederholungsgefahr und kritisiert explizit, dass der DJV „die Einhaltung der Satzungsbestimmungen bei der Wahl eines Mitglieds der Tarifkommission als formalistische Sichtweise des Antragsstellers abtun will und – wie die vom Antragsgegner ermöglichte Teilnahme des Herrn Ecker an der Verhandlungsrunde am 4. Juli 2008 vor seiner Wahl zeigt -, durch eigenmächtiges Handeln zu umgehen sucht.“

Kommentar: Die Ausführungen des Landgerichts bescheinigen dem Gesamtvorstand des DJV, sich um die Vorschriften seiner Satzung nicht zu scheren und sich offenbar auch in Zukunft so verhalten zu wollen. Es dürfte in der deutschen Rechtsprechung einmalig sein, dass ein Gericht einem Journalistenverband ein gehöriges Maß an „krimineller Energie“ testiert. Man kann nach der bisherigen Erfahrung davon ausgehen, dass die Mitglieder des Gesamtvorstands die vom Landgericht Berlin untersagte rechtswidrige Praxis dennoch billigen oder billigend in Kauf nehmen.

Auch scheinen die Richter dem Hauptgeschäftsführer trotz dessen Eidesstattlicher Versicherung kein Wort geglaubt zu haben. Inwieweit das strafechtliche Folgen haben wird, muss sich zeigen. Der Tarifpartner Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) war heute für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

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Presseausweis

Auf der Website des DJV liest man: „‚Der Presseausweis hat nach dem Rückzug der Innenminister nichts von seiner Qualität eingebüßt‘, betonte ein Sprecher der sechs Verbände. ‚Er ist für die hauptberuflich tätigen Journalisten weiterhin der Türöffner zu Informationen und für Sicherheitskräfte, wirtschaftliche und politische Institutionen sowie für Messegesellschaften der Nachweis dafür, dass der Ausweisinhaber tatsächlich als Profi-Journalist arbeitet.'“ Das ist natürlich ein Schmarrn. [Vgl. Telepolis, 06.12.2007: „Presseausweis kaputt“ – „Das Kriterium „Hauptberuflichkeit“ ist die große Lebenslüge des organisierten Journalismus in Deutschland“.]

Auf presseausweis.org heißt es: „Seit langem dient er als Nachweis professioneller journalistischer Tätigkeit. Ohne ihn würden die Arbeit von Journalisten, würde Recherchieren und Fotografieren deutlich erschwert. Ohne ihn würde aber auch die Arbeit mit Journalisten komplizierter. Denn ohne ihn müssten Behörden oder Veranstalter bei jeder einzelnen Akkreditierung, bei jeder einzelnen Auskunft erst prüfen, ob sie es wirklich mit einem professionellen Journalisten zu tun haben. Die Prüfung kann entfallen, denn der Presseausweis belegt, dass der Inhaber tatsächlich Journalist ist.“ Auch das ist nicht wahr. Im DJV wird nur beim Eintritt geprüft, ob jemand den größten Teil seines Einkommens aus journalistischer Arbeit bezieht – danach nicht mehr. Was ein „professioneller Journalist“ ist, darüber wird es nie einen Konsens geben. Die meisten Funktionäre im DJV sind mit Sicherkeit keine „professionelle Journalisten“, den Vorsitzenden eingeschlossen.

Man sieht schon den nächsten Rechtsstreit: „Der Presseausweis wird ausschließlich von den sechs Medienverbänden Deutscher Journalisten-Verband (DJV), Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju in ver.di), Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Freelens und Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) ausgestellt.“ Schon wieder gelogen. Auch die anderen Journalisten- und Presseverbände stellen einen Presseausweis aus. Den Presseausweis gibt es nicht. Aber sie wollen es nicht einsehen. Apparatschiks eben.

By the way: Der DJV Berlin hat auf seiner Website für die Nichtmitglieder, die einen Presseausweis kaufen, keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Wenn das man gut geht…

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Strukturhilfe

Der DJV Brandenburg hat am 21. Juli „Strukturhilfe für das zweite Halbjahr 2008 (1. Juli 2008 mit 31. Dezember 2008)“ in Höhe von 15.000 Euro beantragt. Die Hälfte des Jahresnbeitrags von 30.000 Euro stehe jedem zu fördernden Landesverband pauschal zu.

Interessant ist weniger die Tatsache, dass ein Landesverband diese Gelder beantragt, sondern die Begründung: Im gerichtlichen Vergleich vom 5. März 2008 (Brandenburgisches Oberlandesgericht, 4 U 174/06) heißt es unter Ziffer 3 dazu: „Der Kläger wird dafür Sorge tragen, dass bis spätestens 30.04.2008 dem Beklagten anonymisierte Informationen über die Förderkriterien übermittelt werden, die bei den anderen Landesverbänden erfragt worden sind, die ebenfalls Strukturhilfe beantragt haben.“

Da es bisher keine protokollierten und nachvollziehbaren Kriterien gab (laut Anschreiben: „doch bedarf es vorliegend weder eines förmlichen Antrags noch überhaupt irgendwelcher Unterlagen“), werden sich die Gerichte vermutlich bald für die Förderkriterien interessieren müssen. Maßgabe wird sein, wie schon vom Landgericht Berlin formuliert, dass der Bundesverband seine Landesverbände gleich behandeln muss.

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DJV und Depenbrock

Kress.de: „Auch die Gewerkschaft DJV hat zu den angekündigten Maßnehmen etwas zu sagen. DJV-Chef Michael Konken sagte: ‚Es ist höchste Zeit, dass sich die Redakteure und Freien der Berliner Zeitung gegen Depenbrocks Crash-Kurs zur Wehr setzen.‘ Dieser Aufruf ist insofern verwunderlich, als dass die Redaktion der ‚Berliner Zeitung‘ vor einigen Monaten bereits eine Klage gegen die Doppelrolle von Depenbrock angestrengt hatte und ihre Ablehung gegenüber den Sparplänen bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht hatte.“

Warum der Verein Berliner Journalisten ausgerechnet Depenbrock als Jurymitglied für seinen Preis „Der lange Atem“ benannt hat, kann vermutlich auch niemand erklären. Das passt aber zur verlogenen Heuchelei des VBJ bei anderen Themen.

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Kothy scheitert im Gesamtvorstand

Der Verein Berliner Journalisten hat auf der letzten Sitzung des Gesamtvorstands des DJV den Antrag gestellt, ihm sollten seine Schulden gestrichen werden. Hintergrund nach Ansicht des VBJ: „Verbindlichkeiten existieren lediglich gegenüber anderen DJV-Landesverbänden und unserem gemeinsamen Bundesverband, die uns Darlehen für die Aufbauarbeit seit 2004 zur Verfügung gestellt haben. Durch Rangrücktrittserklärungen werden diese Verbindlichkeiten in der sog. Überschuldungsbilanz nicht wirksam.“ [Vgl. recherchegruppe.tk (02.06.2008): „VBJ und BJV: Fusion geplatzt, revisited“]. Diese Ansicht teilen die zuständigen Registergerichte nicht. Die angekündigte Fusion zwischen dem VBJ und dem Brandenburger Journalistenverband kann deshalb nicht stattfinden.

Thomas Mensinger, der immer noch offiziell Vorsitzender des BJV ist, obwohl der gar nicht mehr eigenständig existieren kann, wurde schon lange nicht mehr im Gesamtvorstand gesehen. Die Diskussion über den Antrag Kothys verlief dementsprechend skurril. Der Antrag des VBJ stützte sich auf das „Argument“, da der DJV Berlin wegen seiner Insolvenz zeitweilig keine Mitgliedsbeiträge mehr an den Bundesverband abführe, werde der VBJ ungleich behandelt, wenn er das trotz seiner buchhalterischen Überschuldung tun müsse. Dr. Peter Pistorius, der Vorsitzende des DJV Berlin, hatte einen Antrag in petto, der vorsah, dass die Schulden des VBJ nur gestrichen werden sollten, wenn es eine Fusion aller vier Landesverbände des DJV in Berlin und Brandenburg gebe. Karl Geibel, der Vorsitzende des DJV Baden-Württemberg, „rettete“ die Situation und beantragte nach bewährter Methode der DJV-Gremien in Konfliktsituationen, sich mit dem Antrag nicht zu befassen: Angeblich habe es vor der Sitzung des Gesamtvorstands einen Beschluss der „Finanzkommisson“ zum Thema „Überschuldung des VBJ und des BJV“ gegeben, vom dem aber nicht alle Mitglieder dieses ominösen Kommission etwas wussten.

Fazit: Die Fusion ist – wie hier schon mehrfach berichtet – geplatzt. Die Mitglieder des Vereins Berliner Journalisten werden über den Sachverhalt weiterhin falsch und unzureichend informiert.

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