Artikel auf spiggel.de (06.08.06): „Unter Kurzbeinigen“
(…) „Ohne Afrika und die Afrikaner diskriminieren zu wollen, kann man vermutlich behaupten, dass der Vorwurf der Untreue, würde er sich letzlich bewahrheiten, Kulpok bei seiner neuen Tätigkeit als „Politik-Berater in auswärtigen Angelegenheiten (Zentralafrika/Kongo)“ (vgl. Screenshot) nicht weiter beeinträchtigen würde.
Einige Details des Falls könnten die Öffentlichkeit jedoch interessieren. Das Landgericht Berlin hat am 13.06.2006 ein Urteil verkündet (Geschäftsnummer 27 O 576/05), das der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis gebracht werden wird und das viel über den ehemaligen Vorsitzenden des DJV Berlin aussagt:
Kulpok hat ‚das Gericht im Beschlussverfahren belogen.‘ Und: ‚Hinzu kommt, dass, da der Antragssteller [Kulpok] die Wahrheit (…) ohnehin in einer nicht mehr hinzunehmenden Weise verschleiert hat, dass auch die Überzeugungskraft seiner weiteren Versicherungen eingeschränkt ist.'“ [mehr…]