Mitglieder sprechen von „feindlicher Übernahme“

Recherchegruppe.tk (05.06.2004) zitierte einen Artikel aus Spiegel online (04.06.2004):

„Durch einen dubiosen Masseneintritt wurde der umstrittene Torsten Witt im Journalistenverband Brandenburg Vize-Vorsitzender. Die Mitglieder befürchten einen Rechtsputsch: den Marsch nach Berlin und durch die Institutionen. (…) Im Brandenburger DJV schlagen nun die Wellen hoch. Der überrumpelte frühere Vorstand will über ein Mitgliederbegehren Neuwahlen erzwingen. (…) DJV-Insider vermuten gar den amtierenden Berliner Vorsitzenden Kulpok als Strippenzieher der Wanderstimmen-Bewegung. Der bestreitet das. Die DJV-Mitglieder befürchten, in einem Pakt mit den Witt-Kadern könnte Kulpok versuchen, seine eigene Mehrheit zu sichern. (…) Der DJV Berlin ist seit längerem belastet durch Affären und den Verdacht von Günstlingswirtschaft. In die Schlagzeilen geriet der Verband durch Missmanagement. Bei den traditionellen Pressebällen gab es Verluste von rund 181.000 Euro (2003) und 293.000 Euro (2002). Eigentlich bringen solche Veranstaltungen Erlöse für einen Sozialfonds für „in Not geratene Journalisten“. Der Vorstand um Kulpok überstand nach dem Desaster nur knapp ein Misstrauensvotum. (…)“

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Soll der DJV Brandenburg erneut ausgeschlossen werden?

Der Stadl: „DJV-Bunker: Dieselbe Wand, derselbe Kopf“ – „Mit Anwaltsschreiben vom 2. Mai 2008, verfasst gleich nach dem blamablen teuren Vergleich mit dem verhassten Brandenburg, wird dessen bisher in solchen Fällen stets siegreichen Vorsitzenden Hans Werner Conen ruppig mitgeteilt, ‚dass eine Unvereinbarkeit der beiden Satzungen wohl zwingend zu einem Ausschluss führen muss‘ (…) So will Konken den Mega-Feind Brandenburg von dannen jagen, weil der eine Geschäftsstelle in Berlin hat, also mitten in Brandenburg. Das, so Konken gewohnt wissensfrei, sei nicht ‚vor Ort‘ und widerspreche der Satzung des Bundesverbands. Zwar sucht man entsprechende Normen in der DJV-Satzung vergeblich, doch wer Streit sucht, der findet ihn. (…) ‚Nach der DJV-Satzung soll die Mitgliederversammlung den Vorstand des Landesverbands wählen‘, will der Nicht-Journalist und Nicht-Jurist herausgefunden haben. Das ist – Konken-typisch – faktenfreies Wunschdenken. In der DJV-Satzung heißt es: ‚Die Satzungen der Landesverbände müssen mindestens Vorschriften enthalten über (…) die Wahl des Landesvorstands und dessen Amtsdauer“ – kein Wort davon, wer wählen soll.“ (…)

Nachtrag (28.05.2008): neue Ausgabe des „Stadl“ ist heute online.

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Folgeberichterstattung des Journalist

Schreiben des DJV Brandenburg an der Journalist vom 19.05.2008:
„Sehr geehrte Frau von Garmissen, sehr geehrter Herr Daniel: das Verbandsorgan „Journalist“ des Deutschen Journalisten-Verbands e.V. hat in der Ausgabe 11/2006 unter der Überschrift „DJV gewinnt gegen Landesverband Brandenburg“ über ein Beitragsrückstände betreffendes nicht rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Potsdam berichtet. Wie Sie wissen, hat das Urteil keinen Bestand gehabt; aufgrund eines beim Brandenburgischen Oberlandesgericht durchgeführten Berufungsverfahrens haben die Parteien am 5. März 2008 einen Vergleich geschlossen. Dieser Vergleich hat das von Ihnen berichtete Urteil obsolet gemacht. Der Vergleich sieht die Aufrechnung von Beitrag und Strukturhilfe über den Zeitraum vom Juli 2004 bis Juni 2008 vor.

Im Pressekodex des Deutschen Presserats ist geregelt, daß eine Folgeberichterstattung erforderlich ist, wenn ursprünglich im Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren berichtete Sachverhalte sich im Verlauf ändern. So ist es hier.

Wir bitten daher um Ihre Bestätigung, daß Sie in der nächsterreichbaren Ausgabe des Verbandsorgans „Journalist“ über den rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens durch den Vergleich vom 5. März 2008 in nicht geringerem Umfang berichten werden. (…)“

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Vergleich wirksam

Der DJV Brandenburg hat dem DJV-Bundesverband am 08.05.2008 mitgeteilt: (…) „der zwischen dem DJV-Brandenburg und dem DJV-Bundesverband am 5. März 2008 im Verfahren 4 U 174/06 beim Brandenburgischen Oberlandesgericht (OLG) geschlossene Vergleich ist mit Eingang des dortigen Schriftsatzes vom 25. April 2008 bei Gericht wirksam geworden. Der DJV-Bundesverband hat den geschuldeten Geldbetrag von 11.563,73 Euro an den DJV-Brandenburg gezahlt.“ (…)

Weiter heißt es in dem Schreiben: „Dem DJV-Brandenburg liegt an einem grundlegenden Neuanfang, nachdem durch zahlreiche rechtskräftige Urteile und den gerichtlichen Vergleich Klarheit über die Vergangenheit seit dem gescheiterten Versuch des Ausschlusses aus dem DJV besteht. Um nun in der Sache die bei Gericht vereinbarten Fortschritte zu machen, schlägt der DJV-Brandenburg vor, die Regelungen des beiderseits schon akzeptierten gerichtlichen Vergleichs über den 30. Juni 2008 hinaus beizubehalten.“

[Vgl. recherchegruppe.tk, (15.04.2008): „Vergleich eingetütet“]

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Kohlen unter Arrest des Sequesters, reloaded

RA Hartwig Albers, der ehemalige (vorläufige) Insolvenzverwalter des DJV Brandenburg, hat seinen Antrag auf seine Kosten zurückgezogen. Der Arrestbeschluß ist damit gegenstandslos. [vgl. recherchegruppe.tk (27.03.2008: „Kohlen unter Arrest des Sequesters“.) Das hat der Antragsteller dem DJV-Bundesverband mitgteilt. Der Bundesverband hat über den Sachverhalt bisher nicht informiert.

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Vergleich eingetütet

Der DJV-Gesamtvorstand hat auf seiner Sitzung in Fulda dem am 5. März 2008 geschlossenen Vergleich in der Frage Beitrag/Strukturhilfe mehrheitlich (15
zu 5 Stimmen) zugestimmt. Der Abstimmung ging eine lebhafte Diskussion vorauf. Theoretisch hat der DJV jetzt noch bis zum 30. April 2008, 24.00 Uhr, Zeit, bei Gericht Widerspruch zu erklären. Es ist jedoch anzunehmen, dass das nicht geschieht. [vgl. zuletzt auf recherchegruppe.tk (27.03.2008): „Kohlen unter Arrest des Sequesters“]

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Gesamtvorstand und Umsatzsteuer

Der DJV Brandenburg hat zur nächsten Sitzung des Gesamtvorstands am 15./16.04.2008 in Fulda einige Anträge zum Thema „Steuern“ vorgelegt.

Auszüge: „Der DJV-Bundesverband erstattet den Landesverbänden zeitnah den Aufwand für Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer), sollte solche durch die Finanzbehörden gegen Landesverbände wegen der Lieferung der Zeitschrift Journalist an DJV-Mitglieder rechtskräftig festgesetzt werden. Zur Begründung: Viele Landesverbände sind nicht in der Lage, die im Falle entsprechender Bescheide zu erwartenden hohen Nachzahlungen für Umsatzsteuer auf die aus „unechten“ Mitgliedsbeiträgen finanzierte Zeitschrift „Journalist“ aufzubringen.“ (…)

„Der DJV begrüßt es, daß die britische NUJ angesichts massiver internationaler Empörung ihren Boykottaufruf gegen Israel nicht weiter verfolgen will, hält dies aber für nicht ausreichend. Der DJV fordert die NUJ auf, sich ausdrücklich von dem Aufruf zu distanzieren und ihn förmlich zurückzunehmen.“ [mehr…]

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Kohlen unter Arrest des Sequesters

Das Landgericht Postdam hat am 10.03.2008 gegen den DJV Brandenburg einen so genannten „dinglichen Arrest“ in Höhe von 9.500 Euro beschlossen ( AZ 2 O 105/08). Antragsteller war RA Hartwig Albers, der ehemalige (vorläufige) Insolvenzverwalter des Landesverbands.

Hintergrund: Der DJV (Bundesverband) hatte einen Insolvenzantrag gegen seinen Landesverband DJV Brandenburg gestellt. Der Antrag scheiterte (AZ 35 IN 1216/06) – ein Insolvenzverfahren wurde nicht eröffnet. [Vgl. recherchegruppe.tk 26.03.2006): „DJV Brandenburg nicht insolvent“.] Jetzt geht es darum, wer die Kosten des Verfahrens übernehmen soll. Der DJV weigert sich, das zu tun.

Der Bundesgerichtshof hat am 13.09.2007 entschieden (IX ZR 196/06):
„a) Ist das Gesamtvollstreckungsverfahren (Insolvenzverfahren) nicht eröffnet worden, hat der Sequester (vorläufige Insolvenzverwalter) einen materiell-rechtlichen Vergütungsanspruch gegen den Schuldner. b) Im Falle der Nichteröffnung betrifft die Entscheidung über ‚die Kosten des Verfahrens‘ nicht die Vergütung und Auslagen des Sequesters (vorläufigen Insolvenzverwalters). Selbst dann, wenn ein Gläubigerantrag auf Eröffnung eines Gesamtvollstreckungsverfahrens (Insolvenzverfahrens) aus in der Person des Antragstellers liegenden Gründen abgelehnt worden ist, können dem Antragsteller nicht durch besonderen Beschluss die durch das Sequestrationsverfahren (Eröffnungsverfahren) entstandenen Kosten auferlegt werden.“

Das bedeutet: Auch wenn ein Antrag auf Insolvenz grundlos war, muss der „Drittschuldner“ – also das „Opfer“ – die Kosten zahlen.

Ein „dinglicher Arrest“ ist aber nicht mit einer Pfändung gleichzusetzen. „Unter Arrest gestellt“ wird lediglich ein Teil der Summe, die der DJV Brandenburg im Zuge des zu erwartenden Vergleichs mit dem Bundesverband erhalten wird. [Vgl. recherchegruppe.tk (05.03.2008): „Wir sind hier im Vereinsrecht” sowie (09.02.2008): „High Noon in Brandenburg; (25.12.2007): „Scheitern die Vergleichsverhandlungen zwischen dem DJV und dem DJV Brandenburg?“ und 07.11.2007: „DJV Brandenburg im Vorteil, update“]

Der Antragsteller hat vor Gericht bekundet, der Geschäftsführer des DJV Brandenburg habe ihm damals telefonisch gesagt, man werde „jegliche Zahlungsmittel beiseite schaffen“ und „kein Geld haben“, sollte es zu einer Verurteilung kommen. Der Betreffende bestreitet das.

Der „Arrest“ des dem DJV Brandenburg vermutlich bald zufließenden Geldes hat keine vorerst Auswirkungen – niemand muss etwas zahlen und niemand bekommt etwas. So steht es bei Wikipedia: „Der dingliche Arrest sichert die Vollstreckung der Forderung, ohne dass bisher ein vollstreckungsfähiger Titel vorliegt.“

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DJV beunruhigt: Gründung eines Netzwerkes der „Freien“ steht bevor

Auszug aus einer Mail, die an einige Landesverbände des DJV geschickt wurde:

„Liebe Kollegen,

in Hamburg ist auf Initiative des Journalistenbüros plan17 und des Korrespondentennetzwerks weltreporter.net ein – noch lockerer – Zusammenschluss von Freien gegründet worden. Bei der ersten Versammlung in HH (ausgerechnet in den Raumen der AfP…) wurde Herrn Fischmann von Freelens die Gelegenheit gegeben, für Freien-„Netzwerke“ am Beispiel von Freelens zu werben. Er kritisierte dabei masiv den DJV und ver.di als zu große Organisationen, die nur langsam reagieren würden und lobte Freelens über den Klee. Ziel des „Netwerks“ ist es wohl, den Kontakt von Freien zu Redaktionen zu verbessern (man könnte auch böse vermuten, für sich zu monopolisieren bzw. Zwischenhandler zu werden); letztlich ist aber auch die Anlehnung an Freelens ein Zeichen dafür, dass die Gründung einer Freien-Organisation generell mit in der Denke ist.

Das „Netzwerk“ will sich fürs erste in HH und Berlin organisieren; aller Wahrscheinlichkeit nach wird ein entsprechendes Treffen wie in HH in den kommenden vier bis sechs Wochen in Berlin stattfinden. Aus diesem Grund erscheint es als zweckmaßig, dass die Landesverbande des DJV vor Ort das Thema Netzwerk/Kooperation/Redaktionskontaktpflege/Auftragsbörsen durch eine eigene Veranstaltung (ggf. auch zwei nach Landesverbanden getrennte, dadurch fangt man im Zweifelsfall insgesamt noch mehr Interessenten) besetzen.

Parallel dazu ware es sinnvoll, auch technisch diverse Angebote in der Richtung zu unterbreiten, eine Mischung aus Xing, Mailinglisten, Foren etc; (…)

Das zunachst als Vorabinfo. Um nicht zuviel Unruhe in den Verband zu tragen und damit zugleich für das Projekt der anderen Seite zu werben, möchte ich darum bitten, diese Information nur in geringen Dosen weiterzuleiten.“

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„Wir sind hier im Vereinsrecht“

Iustitia

Der DJV (als Kläger) und der DJV Brandenburg (als Beklagter) haben heute bei der Verhandlung vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht einen Vergleich geschlossen. In Kürze (und ohne Gewähr) sieht der folgendes vor:

– Der DJV (Bundesverband) zahlt an den DJV Brandenburg 11563,73 Euro (bis zum 30.04.2008). Damit sind die Ansprüche des DJV Brandenburg auf Strukturhilfe von 2004 bis zum Juni 2008 abgegolten. Der Bundesverband verzichtet auf Beitragszahlungen des Landesverbands bis einschließlich Juni 2008. Alle weiteren Gegenstände des juristischen Streits haben sich damit erledigt.

– Der DJV trägt dafür Sorge, dass der DJV Brandenburg bis zum 30.04. (anonymisierte) Informationen über das Strukturhilfeverfahren erhält und darüber, welche Kriterien ein Landesverband, der eine finanzielle Beihilfe beantragt, erfüllen muss.

– Die Kosten des Verfahrens werden hälftig geteilt, jede Partei trägt die außergerichtlichen Kosten selbst.

– Der DJV bekommt eine Frist zum Widerruf des Vergleichs bis zum 30.04.2008.

Zur Vorgeschichte vgl. recherchegruppe.tk (09.02.2008): „High Noon in Brandenburg; (25.12.2007): „Scheitern die Vergleichsverhandlungen zwischen dem DJV und dem DJV Brandenburg?“ und 07.11.2007: „DJV Brandenburg im Vorteil, update“]

JVA

„Wir sind hier im Vereinsrecht“

Einige Prozessbeoabachter meinten, leise Walzerklänge in den Gängen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts gehört zu haben. Wenn das stimmt, dann konnte es nur die Göttin der Vernunft sein, die, vormals verzweifelt und tief depressiv, plötzlich leicht beschwingt einherschwebte. Ein Vergleich! Es geschehen doch noch Zeichen und Wunder, sogar im Dilettantenstadl des DJV.

Ohne das gestrenge Regiment der äußerst gut informierten Vorsitzenden Richterin („das könnte man jetzt lateinisch viel besser formulieren“) und ihrer beider Kolleginnen wäre es sicher schwer geworden, das komplizierte Lügengebäude zu durchschauen, das in zahllosen Schriftsätzen aufgebaut worden war und das nur absolute Insider (zu denen sich der Autor dieser unmaßgeblichen Zeilen zählt) zu durchschauen vermochten.

Zu einigen Punkten hat sich das Gericht jedoch eindeutig erklärt: Die These, dass die Landesverbände für die „Strukturhilfe“ innerhalb des DJV zuständig seien, wurde verworfen. Auch glaubte die Vorsitzende kein Wort, als behauptet wurde, die Höhe dieser Hilfe habe sich allein nach den in den Landesverbänden entstandenen Personalkosten gerichtet.

Sehr ärgerlich wurde das Gericht, das zur Aufklärung explizit ein Vorstandsmitglied des Bundesverbands herbeizitiert hatte, als Michael Anger keine Fakten vortragen, sondern stattdessen sich „etwas vorstellen“ konnte. Die Vertreter des Bundesverbands mussten sich ausführlich belehren lassen: „Wir sind hier im Vereinsrecht“. Und das bedeute: Was nicht in der Satzung steht, geht nicht.

Der Gesamtvorstand habe laut Satzung des DJV nicht das Recht, eine „Finanzkommission“ oder ein ähnliches Gremien einzurichten, die plötzlich die Mitgliedsgelder anders verteilen, zumal der betreffende Beschluss nur als „Tischvorlage“, nicht aber in der Einladung zu der damaligen Sitzung vorgelegen haben. Nur eine Mitgliederversammlung könne das beschließen. Tenor: „Die Landesverbände“ als Gremium „gibt es laut Satzung nicht.“ Auch sei ein Eilbedürfnis damals nicht zu erkennen gewesen, da die Höhe der Strukturhilfe sich nach dem Beschluss nicht geändert habe. Nur sei der DJV Brandenurg nicht mehr berücksichtigt worden.

Rechtsanwalt Roger Schwarz, der den DJV vertrat, versuchte noch zu argumentieren, die Landesverbände des DJV hätten beschlossen, der Bundesverband könne die Sturkturhilfe nicht mehr verteilen, sie müssten das jetzt tun. Und es sei schlicht – auch rechtlich – unmöglich, jetzt Gelder a posteriori auszuschütten, wenn keine mehr da seien. Das half nichts. „Dann muss man halt gucken, wo das Geld herkommt“, meinte die Richterin lapidar: „Ein Verein muss sich daran halten, was in der Satzung steht, sonst gibt es ein Problem.“

Es war erholsam, wie ein Gericht selbstherrlichen Apparatschiks die Leviten las. Im DJV Brandenburg war man sich einig: Wenn der Vergleich doch noch scheitere, würden die drei Richterinnen vermutlich gegen den Bundesverband einen sehr großen juristischen Knüppel schwingen, da sie die Parteien mehrfach und inständig zu einem Vergleich aufgefordert hatten: „Sie sind doch aneinander gekettet.“

Alle gewinnen bei diesem Vergleich: Der DJV Brandenburg hat die Genugtuung, dass seine Position, er habe genau so ein Recht auf Strukturhilfe wie die anderen finanzschwachen Landesverbände, bestätigt wurde. Der Bundesverband braucht jetzt keine „Schattenwirtschaft“ und keine „Reptilienfonds“ mehr, sondern kann ab Juli wieder dazu übergehen, den „Länderfinanzausgleich“ selbst vorzunehmen, da der DJV Brandenburg ab dann brav seine Mitgliedsbeiträge abführen wird. Die Prozesshanselei hat ein Ende, da nicht nur der Streit um die Finanzen in den Jahren 2004 und 2005 beigelegt, sondern gleich bis in die Gegenwart reiner Tisch gemacht wurde.

Es gibt noch ein paar Gewinner – die müssen es nur noch merken: Die Landesverände im Beitrittgebiet sind durch die Argumentation des Gerichts bestärkt worden, dass das Füllhorn der Strukturhilfe nach klar nachvollziehenden Regeln ausgeschüttet werden muss und nicht nach dem Kriterium, welche Nase dem Gesamtvorstand passt oder auf Zuruf und nach der Maxime „divide et impera“. Letzteres fördert den Opportunismus und züchtet eine Riege willfähriger Landesgeschäftsführer heran, die um ihren Posten fürchten müssten, wenn sie dem Quatsch, der auf Bundesebene des DJV manchmal beschlossen wird, widersprächen. Aber eine eigene Meinung zu haben, muss gelernt zu sein und setzt Charakter voraus. Leider wird das beim Eintritt in den DJV nicht überprüft.

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