DJV-Verbandstag – Schnipsel 3

Claudias ausführliches Fazit über den DJV-Verbandstag:

„Der DJV Brandenburg hatte gefordert, dass die Landesverbände ihre Satzungen dahingehend ändern, dass die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden etwa durch Informationsweitergaben DJV-Mitgliedern untersagt ist und Ausschlussgrund sein könne. (…) Es hätte dem DJV gut angestanden, sich hier klar zu positionieren, dass die freie Presse seine Informationen nicht dem Staat zur Zweitverwertung zur Verfügung stellt. (…) Schlicht unzutreffend ist es, wenn auf dem Verbandstag mehrfach darauf hingewiesen wurde, einziger Träger der individuellen Pressefreiheit sei der Journalist oder Redakteur. (…) Mag das vielen Journalisten und den Funktionären nicht passen, mögen sie hierdurch möglicherweise auch in wirtschaftliche Bedrängnis geraten, gibt es kein plausibles Argument, warum sich Blogger oder Bürgerreporter im Verhältnis zum Staat nicht in Ausübung ihrer publizistischen Tätigkeit auf die Pressefreiheit berufen können sollten. (…) Ein echtes Trauerspiel ist es, wenn über gute, brandenburgische Anträge abgestimmt wurde und diese abgelehnt wurden, weil sie aus Brandenburg kommen: So z.B. die vollkommen legitime Frage, warum zu Sitzungen in der ersten und nicht in der zweiten Klasse angereist wird. Ebenso legitim ist die Forderung und in puncto Transparenz eines Verbandes mit gut 38.000 Mitgliedern geboten, sich natürlich auf freiwilliger Basis als Verband selbst den Infomations- und Tranzparenzgebot des Informationsfreiheitsgesetzes zu unterwerfen. (…) Abschließend sei zum Verhältnis zum DJV Brandenburg noch erwähnt, dass der Verbandstag mit klarer Mehrheit abgelehnt hat, den DJV Brandenburg gleichzubehandeln. (…)“ [mehr… ]

Kommentar: Wenn der Verbandstag es abgelehnt haben sollte, den DJV Brandenburg genau wie alle anderen Verbände zu behandeln, dann stellen sich die Delegierten damit nicht nur klar gegen die geltende Rechtsprechung, sondern halsen sich wieder verlorene Prozesse und Gerichtskosten auf. Ich kann mir das nicht mehr erklären. Aber Dummheit, Ignoranz und Opportunismus sollten bestraft werden.

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Redakteure im Warnstreik

Junge Welt (28.10.2008): „Die Deutsche Journalistenunion (dju) in der Gewerkschaft ver.di und der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) haben am gestrigen Montag nach eigenen Angaben 36 Zeitungsredaktionen in sechs Bundesländern bestreikt. (…) Nach Angaben der Zeitungsverleger wurden bis Montag nachmittag nur elf Redaktionen bestreikt, auch sei es zu keinen Beeinträchtigungen bei der Zeitungsproduktion gekommen. Laut DJV beteiligten sich allerdings 1000 Journalisten am Warnstreik (…) Auch für freie Journalisten, die nur auf Honorarbasis arbeiten, sollen bald verbindliche Vergütungen vereinbart werden. Gespräche hierzu laufen bereits seit fünf Jahren. Ver.di-Mann Fintel hofft, noch in diesem Jahr zu einem Abschluß zu kommen. Die Honorare sollen sich an denen arbeitnehmerähnlicher Freier orientieren.“

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Mitgliederversammlungen des VBJ und des BJV

Am 11.10.2008 fand die Mitgliederversammlung des Vereins Berliner Journalisten statt [vgl. recherchegruppe.tk, 02.10.2008]. Die Wahlen zum Vorstand wurden auf Antrag auf das nächste Jahr verschoben. Hintergrund: Das Amtsgericht Charlottenburg hat angekündigt, in wenigen Wochen über den Widerspruch des Vereins wegen der vom Gericht nicht akzeptierten Fusion der beiden Verbände VBJ und BJV (DJV-interner Jargon „Brandenburg neu“) zu entscheiden [vgl. recherchegruppe.tk (02.06.2008): „VBJ und BJV: Fusion geplatzt, revisited“]. Das Amtgericht Potsdam, für das Vereinsregister zuständig, verweigert eine Verschmelzung der beiden Vereine, weil der Brandenburger Verband insolvent ist. Die Notarin, die die Fusion am 01.01.2008 hatte beurkunden sollen, hatte auch zahlreiche Formfehler begangen. (Wer hat die engagiert?)

Dr. Peter Pistorius, Vorsitzender des mittlerweile wieder handlungsfähigen DJV Berlin, hielt als Gast eine kurze Ansprache. Er wurde freundlicher aufgenommen als beim letzten Mal – offenbar kehrt bei einigen Mitgliedern des VBJ Vernunft ein. Die Mitgliederversammlug beschloss zudem, die Fusionsverhandlungen mit dem DJV Berlin wieder aufzunehmen, nicht jedoch mit dem DJV Brandenburg (DJV-interner Jargon „Brandenburg alt“), wie Pistorius es mehrfach gefordert hat.

Nur 48 Mitglieder des VBJ nahmen an der Versammlung teil. Das sind erheblich weniger als bei der letzten.

Bei der gleichzeitigen Mitgliederversammlung des Pleite-Vereins BJV waren nur zehn Mitglieder anwesend. Ein großer Teil des Vorstands trat nicht mehr an oder hatte sich ohnehin aus der real nicht existierenden Verbandsarbeit zurückgezogen. Die zehn Mitglieder wählten sich gegenseitig in die zu vergebenen Ämter. Es ist leider nicht bekannt, ob jemand keines abbekommen hat.

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Anträge des DJV Brandenburg zum Verbandstag

Der DJV Brandenburg hat für den Verbandstag 2008 in Rostock-Warnemünde zahlreiche Anträge gestellt (Download als pdf, 64 S., 235kb). Der Brandenburger Landesverband besteht darauf, dass diese Anträge ordnungsgemäß – wie die aller anderen Landesverbände auch – den Tagungsunterlagen beigelegt werden. Auch soll über die Anträge ganz normal diskutiert und abgestimmt werden. Offenbar versuchen einige Funktionäre im Gesamtvorstand, das zu verhindern. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind daher vorprogrammiert, die aber vermutlich, wie schon so oft, mit einer juristischen Niederlage des Bundesverbands enden werden.

Einige diese Anträge könnten von den Delegierten ohne Weiteres positiv beschieden werden, zum Beispiel der Antrag eins, dass der DJV nur eine Geschäftsstelle in Berlin unterhalten möge. Das ist ohnehin schon so beschlossen worden, wird aber einfach nicht umgesetzt. Man muss aber wegen der grotesken und sektiererischen Gruppendynamik davon ausgehen, dass dieser Antrag niedergestimmt werden wird, nur aus dem Grund, weil er aus Brandenburg kommt.

Der Antrag vier hat es in sich: „Mitglieder, die von Deutschen Presserat wegen Verstoßes gegen die Presseethik verurteilt wurden, dürfen dem Bundesvorstand für die Dauer von fünf Jahren nicht angehören.“ Wer sich mit den Interna des DJV nicht auskennt, wird naiv vermuten, dagegen könne ein Journalistenverband doch nichts haben? Weit gefehlt: die stellvertretende Bundesvorsitzende des DJV, Ulrike Kaiser, war lange Zeit Chefredakteurin der Verbandszeitschrift. „Das ‚Zentralorgan‘ des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV), der ‚Journalist‘, hat falsch berichtet und ist dafür vom Deutschen Presserat verurteilt worden“ (vgl. recherchegruppe.tk (06.10.2007)

Auch der Antrag fünf wird abgelehnt werden: „Der Deutsche Journalisten-Verband distanziert sich von dem durch die britische Journalisten-Gewerkschaft NUJ beschlossenen Boykott-Aufruf gegen den jüdischen Staat Israel. Es ist mit journalistischer Ethik und den Aufgaben journalistischer Berufsverbände unvereinbar, zum politisch motivierten Boykott aufzurufen und Journalisten zur Verbreitung solcher Aufrufe zu nötigen.“ (Vgl. „Der Stadl“ (26.04.2008): „DJV-Warlords: Nächstes Jahr in Jerusalem?“

Der Antrag Nr. 13 („Hilfe gegen den deutschen Überwachungsstaat“) hört sich zwar gut an, ist aber technisch nicht besonders sinnvoll:

„Der Verbandstag möge beschließen: Die DJV-V&S richtet einen Anonymisierungsserver im Ausland ein und bietet den DJV-Mitgliedern diese Dienstleistung an. Zur Begründung: Durch die Vorratsdatenspeicherung werden Journalisten unzumutbar in ihrer Arbeit behindert, da jede Kommunikation durch den Staat überwacht wird. Dadurch ist die Kommunikation mit Informanten praktisch nicht mehr möglich, da diese aus Angst vor Entdeckung nicht mehr frei kommunizieren können. Die Erfahrungen mit der Bespitzelung von Journalisten und Mitarbeitern bei großen Firmen zeigen, daß man auch seinem Telekommunikationsanbieter nicht vertrauen kann. Die Erfahrungen mit der Vorratsdatenspeicherung in anderen europäischen Ländern zeigen, daß Telephon und E-Mail bei investigativem Journalismus als Kommunikationsmittel kaum noch genutzt werden. Viele Informanten verzichten auf die Kontaktaufnahme völlig. Nur eine geschützte Kommunikation über Anonymisierungsdienste sichert dem Journalismus seine wichtige Rolle im Staat. Auch Kollegen im Ausland könnten so sicher kommunizieren.“

Ein Anonymisierungsserver muss nicht im Ausland sein, um sichere Kommunikation zu ermöglichen. Das gilt für Tor wie für JAP. Sinnvoller wäre ein Antrag gewesen wie: „Der DJV tritt als korporiertes Mitglied – wie andere Presseverbände – der German Privacy Foundation bei und finanziert durch eine steuerlich absetzbare Spende einen JAP- oder Tor-Server“ (kostet rund 500 Euro im Jahr).

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Behandlung von Anträgen muss erbeten werden

Aus einem Schreiben dse DJV Brandenburg von den Vorsitzenden des DJV, Michael Konken: „Herr Engeroff bejahte klar die Frage des Unterzeichners, ob der DJV beabsichtige, die Anträge des DJV-Brandenburg in der Unterlagen-Mappe für den Verbandstag 2008 – wie in der E-mail-Aussendung vom18. September 2008 – nicht nach Sachgebieten zusammen mit den Anträgen anderer Mitgliedsverbände, sondern separat von allen anderen Anträgen in einer ‚Abteilung G‘ den Delegierten vorzulegen. Der Unterzeichner habe dies einschließlich des schlechten Druckbilds durch Fax-Kopie so gefordert. Der Unterzeichner müsse auch auf dem Verbandstag die Behandlung der Anträge des DJV-Brandenburg in jedem Einzelfall neu erbitten; die Anträge würden im Unterschied zu denen der anderen Mitgliedsverbände nicht automatisch aufgerufen.“

Soweit zum nicht falschen, sondern überhaupt nicht vorhandenen Demokratieverständnis der Apparatschiks im DJV. Im Klartext heißt das: Der DJV will offenbar auf seinem Verbandstag die Antrage des DJV Brandenburg en bloc von den Delegierten ablehnen oder sogar gar nicht erst behandeln („die Behandlung der Anträge des DJV-Brandenburg in jedem Einzelfall neu erbitten“). Wenn das so geplant sein sollte, kann man nur hoffen, dass die zuständigen Gerichte die ganze Veranstaltung für null und nichtig erklären.

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DJV Brandenburg vs. Rommerskirchen

Aus einem heutigen verbandsinternen Rundschreiben Hans Werner Conens (Vorsitzender DJV Brandenburg) an ausgewählte Funktionäre des DJV: „Wie Sie wissen, hat das Zentralorgan „Journalist“ unter beim DJV offenbar üblicher Mißachtung journalistischer Regeln („Man höre stets beide Seiten“) falsch und irreführend über den gerichtlichen Vergleich zwischen dem DJV-Brandenburg und dem DJV berichtet. Dazu hat der Verlag Rommerskirchen bereits eine Gegendarstellung veröffentlicht. Wegen eines Punktes der Falschberichterstattung des DJV-Organs hat der Verlag jedoch die Gegendarstellung verweigert. Der DJV-Brandenburg hat daher eine Einstweilige Verfügung bei Gericht beantragt, die darauf erlassen und zugestellt wurde. Heute wurde beim Landgericht Hamburg über den vom Verlag Rommerskirchen hierwegen erhobenen Widerspruch verhandelt. Der Prozeßvertreter des Verlags Rommerskirchen nahm den Widerspruch zurück, nachdem die Kammer ihre vorläufige Rechtsansicht mitgeteilt hatte. Darauf wurden die Verfahrenskosten dem Verlag Rommerskirchen auferlegt.“

Vgl. recherchegruppe.tk (20.05.2008): „Folgeberichterstattung des Journalist“

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Keine formalistische Sichtweise

Das Landgericht Berlin hat am 26.08.2006 eine Einstweilige Verfügung (AZ 36 O 203/08, Verfahrenswert: 10.000 Euro) gegen den DJV (Bundesverband) erlassen. Dem DJV wird untersagt, Marc Ecker (DJV Baden-Württemberg) als Mitglied der Tarifkommission an den Tarifverhandlungen mit den Arbeitgebern teilnehmen zu lassen. Antragsteller war der DJV Brandenburg.

Ecker ist nach Ansicht des Landgerichts Berlin bisher nicht wirksam in die Tarifkommission gewählt worden. Trotzdem hat er an den Tarifverhandlungen teilgenommen. Hauptgeschäftführer Hubert Engeroff und Marc Ecker hatten jeweils Eidesstattliche Versicherungen abgegeben, dass Ecker als „Gast“ bei den nicht öffentlichen Verhandlungen anwesend gewesen sei. Eine derartige Funktion wurde den Verhandlungspartnern aber nicht dargelegt. Das Landgericht: „Im Übrigen sieht es die Satzung des Antragsgegners nicht vor, dass der Hauptgeschäftsführer Gästen die Teilnahme an vertraulichen Tarifverhandlungen gestattet.“ Das Gericht sieht eine Wiederholungsgefahr und kritisiert explizit, dass der DJV „die Einhaltung der Satzungsbestimmungen bei der Wahl eines Mitglieds der Tarifkommission als formalistische Sichtweise des Antragsstellers abtun will und – wie die vom Antragsgegner ermöglichte Teilnahme des Herrn Ecker an der Verhandlungsrunde am 4. Juli 2008 vor seiner Wahl zeigt -, durch eigenmächtiges Handeln zu umgehen sucht.“

Kommentar: Die Ausführungen des Landgerichts bescheinigen dem Gesamtvorstand des DJV, sich um die Vorschriften seiner Satzung nicht zu scheren und sich offenbar auch in Zukunft so verhalten zu wollen. Es dürfte in der deutschen Rechtsprechung einmalig sein, dass ein Gericht einem Journalistenverband ein gehöriges Maß an „krimineller Energie“ testiert. Man kann nach der bisherigen Erfahrung davon ausgehen, dass die Mitglieder des Gesamtvorstands die vom Landgericht Berlin untersagte rechtswidrige Praxis dennoch billigen oder billigend in Kauf nehmen.

Auch scheinen die Richter dem Hauptgeschäftsführer trotz dessen Eidesstattlicher Versicherung kein Wort geglaubt zu haben. Inwieweit das strafechtliche Folgen haben wird, muss sich zeigen. Der Tarifpartner Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) war heute für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

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Strukturhilfe

Der DJV Brandenburg hat am 21. Juli „Strukturhilfe für das zweite Halbjahr 2008 (1. Juli 2008 mit 31. Dezember 2008)“ in Höhe von 15.000 Euro beantragt. Die Hälfte des Jahresnbeitrags von 30.000 Euro stehe jedem zu fördernden Landesverband pauschal zu.

Interessant ist weniger die Tatsache, dass ein Landesverband diese Gelder beantragt, sondern die Begründung: Im gerichtlichen Vergleich vom 5. März 2008 (Brandenburgisches Oberlandesgericht, 4 U 174/06) heißt es unter Ziffer 3 dazu: „Der Kläger wird dafür Sorge tragen, dass bis spätestens 30.04.2008 dem Beklagten anonymisierte Informationen über die Förderkriterien übermittelt werden, die bei den anderen Landesverbänden erfragt worden sind, die ebenfalls Strukturhilfe beantragt haben.“

Da es bisher keine protokollierten und nachvollziehbaren Kriterien gab (laut Anschreiben: „doch bedarf es vorliegend weder eines förmlichen Antrags noch überhaupt irgendwelcher Unterlagen“), werden sich die Gerichte vermutlich bald für die Förderkriterien interessieren müssen. Maßgabe wird sein, wie schon vom Landgericht Berlin formuliert, dass der Bundesverband seine Landesverbände gleich behandeln muss.

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Wer ist Hans Werner Conen…

..der Vorsitzende des DJV Brandenburg, und warum mögen seine Schäferhunde Sozis zum Fressen gern? Die Antwort findet man hier und hier.

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Hausmitteilung: Relaunch

Das Blog recherchegruppe.tk wurde auf die neueste WordPress-Version aktualisiert. Das alte Layout („Template“) funktionierte nicht mehr. Neu sind eine verschlankte Blogroll und die Möglichkeit, dem Betreiber des Blogs über die PrivacyBox (Pseudonym: Burks) eine anonyme und automatisch verschlüsselte Nachricht schreiben zu können.

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