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Der Originaltext ist lustig: "Nordrhein-Westfalens Innenminister Ingo Wolf (FDP) [har har, BS] hat den Entwurf für ein neues Verfassungsschutzgesetz vorgestellt, das es ermöglicht, eine ganze Reihe von Sonderbefugnissen, die dem Verfassungsschutz im Rahmen der Terrorbekämpfung zugestanden wurden, erheblich zu erweitern. Nun sollen auch die Aktivitäten inländischer Terrorzellen im Internet überwacht werden können, weil sich die Sicherheitslage mit den misslungenen Terroranschlägen verändert habe: 'Bisher war die Terror-Gefahr abstrakt. Jetzt ist sie konkret', sagte der Innenminister."
Das Böse. Immer öfter, immer mehr. Kriminelle werden immer krimineller. Nutzen immer öfter das Internet. Sondergesetze. Ermächtigung des Verfassungsschutzes. Was zum Teufel sind "Aktivitäten inländischer Terrorzellen im Internet" - mal abgesehen davon, dass "Aktivität" ohnehin keinen Plural kennt?
"Konkret heißt es in der Gesetzesvorlage, dass die Verfassungsschutzbehörde folgende Maßnahmen anwenden darf: 'heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen beziehungsweise die Suche nach ihnen sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel.'" Heimliches Beobachten? Kriechen die unter den Tisch, wenn sie im Internet surfen, oder setzen die sich beim Video-Chat eine Freddy-Krüger-Maske auf? Unter falschem Namen im IRC? Hi, my name is Mohammed, I am from the Innenministerium in Germany, but not a spitzel?
Was gewiss ist: Diejenigen, die an dem Gesetz in NRW herumdoktorn, haben von Tuten und Blasen keine Ahnung. Terrorismus im Internet, wie ihn sich Klein Fritzchen vorstellt. Auch die Welt käut kritiklos wieder: "Kontrolle von Internet-Festplatten". Verstanden haben die das nicht: Was ist denn eine "Internet-Festplatte"? Da die Online-"Experten" der Welt uns wie gewohnt nicht mit den berühmt-berüchtigten Links ins Internet behelligen, hier also einer zum Original der Vorlage.
Beispiel: "Aufzeichnung und Entschlüsselung von Signalen in Kommunikationssystemen". Aha. Die Schlapphüte wollen also verschlüsselte E-Mails lesen? Oder mit Truecrypt kodierte Festplatten? Har har. Die wohlwollenden Stammleserinnen und geneigten Stammleser werden sich totlachen. Die anderen, insbesondere die hier vorbeisurfenden und belehrungsresistenten deutschen JournalistInnen, beschäftigen sich bitte kurz mit asymmetrischer Kryptografie, bevor sie zum Thema das Maul aufmachen.
Interessant ist folgender Absatz: "Die Verfassungsschutzbehörde darf im Einzelfall zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 des Artikel 10-Gesetzes bei denjenigen, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste und Teledienste erbringen oder daran mitwirken, unentgeltlich Auskünfte über Telekommunikationsverbindungsdaten und Teledienstenutzungsdaten einholen. Die Auskunft kann auch in Bezug auf zukünftige Telekommunikation und zukünftige Nutzung von Telediensten verlangt werden."
Nun gut. Konsens ist, dass mit diesen Maßnahmen keiner, aber auch kein einziger Krimineller gefasst werden wird bzw. effektiv beobachtet werden kann. Ich habe nicht die geringste Lust, das zum 782sten Mal zu erläutern. Der gewiefte Terrorist nutzt den Jap oder Tor und Privoxy und lacht sich eins.
Wer sich dennoch vor den Bösen fürchtet, die Kofferbobem überall hinstellen: Man kann zum Glück davon ausgehen, dass Terroristen der bärtigen und islamistischen Art genau so bekloppt sind wie die Politiker, die meinen, man könne "das Internet" überwachen. Die können sich gleich zusammentun mit der Brandenburger CDU, die ihre elektronischen Postkarten (Verschlüsselung? Was ist das?) gegenseitig überwacht. Was ham wa gelacht.
Fotos: VS-Agent Hans M. (Name der Redaktion bekannt) inkognito beim heimlichen Beobachten des Internet. Mitte: VS-Agent Franz K. studiert das fucking manual für GnuPG. Unten: Schulungsraum des VS NRW für die Internet-Überwachung. | ------------------------------------------------------------ BURKS ONLINE 02.09.2006 Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des BurksVEB.
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