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Ohne Afrika und die Afrikaner diskriminieren zu wollen, kann man vermutlich behaupten, dass der Vorwurf der Untreue, würde er sich letzlich bewahrheiten, Kulpok bei seiner neuen Tätigkeit als "Politik-Berater in auswärtigen Angelegenheiten (Zentralafrika/Kongo)" (vgl. Screenshot oben) nicht weiter beeinträchtigen würde. Einige Details des Falls könnten die Öffentlichkeit jedoch interessieren. Das Landgericht Berlin hat am 13.06.2006 ein Urteil verkündet (Geschäftsnummer 27 O 576/05), das der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis gebracht werden wird und das viel über den ehemaligen Vorsitzenden des DJV Berlin aussagt:
Kulpok hat "das Gericht im Beschlussverfahren belogen." Und: "Hinzu kommt, dass, da der Antragssteller [Kulpok] die Wahrheit (...) ohnehin in einer nicht mehr hinzunehmenden Weise verschleiert hat, dass auch die Überzeugungskraft seiner weiteren Versicherungen eingeschränkt ist."
Die wohlwollenden Leserinnen und geneigten Leser seien gewarnt, dass der nun folgende Text dröge und äusserst verwickelt ist und nur noch Eingeweihte sich für ihn interessieren. Ausschließlich die Hardcore-Stammleserinnen und völlig abgebrühten Stammleser werden ihm rezipieren wollen. Das surfende Publikum aus Westdeutschland und dem Beitrittsgebiet sei zudem darauf hingewiesen, dass Untreue, Misswirtschaft und die Kombination aus Dummheit und Chuzpe bei West-Berliner Akteuren die Regel, nicht die Ausname sind. So auch in diesem Fall.
Der Fall ist hier schon geschildert worden. Am 22.08.2005 habe ich hier einen Artikel geschrieben: "Presseball: Eine unendliche Geschichte". Er schließt mit den Worten: "Fortsetzung in Kürze zum Thema: 'Wie jemand in die Kasse griff und sich dabei erwischen ließ.' Auch die oben erwähnten 5000 Euro werden uns interessieren." Die Fortsetzung hat das Landgericht Berlin geschrieben.
Auf der Website rechercherguppe.tk hieß es am 12.07.2005:
"Alexander Kulpok, Vorsitzender des DJV Berlin, hat eine Einstweilige Verfügung gegen das Vorstandsmitglied Klaus Lehnartz erwirkt (Landgericht Berlin, 27 O 576/05). Lehnartz wird u.a. untersagt zu verbreiten, Kulpok habe vorgeschlagen, den für Honorare vorgesehenen Betrag ohne Rechnung paritätisch zu teilen und bar vom Ballkonto abzuheben, und Kulpok sei am 20.01.2005 bei der Barabhebung in der Löbbecke-Bank anwesend oder beteiligt gewesen. Hintergrund: "Mit dem Geschäftsführer der Sozialfonds GmbH [damals Klaus Lehnartz, B.S.] war besprochen worden, dass für die Erstellung des Almanachs [für den Presseball 2005, B.S.] durch die Parteien [Kulpok und Lehnartz] insgesamt ein Budget von maximal € 3.000,00 zur Verfügung stünde." Es sei hingegen vereinbart worden, erst nach dem Presseball zu überprüfen, "ob dieses Honorar ausgezahlt werden kann".
Klaus Lehnartz behauptete - so steht es im rechtskräftigen Urteil - , Kulpok und er hätten ausgemacht, den Betrag von 5000 Euro paritätisch zu teilen und "bar vom Ballkonto" abzuheben. Hony soit qui mal y pense. Kulpok leugnete jedoch, am 20.01.2005 dabeigewesen zu sein und legte eine eidesstattliche Versicherung vor.
Diese Einstweilige Verfügung hat das Landgericht Berlin jetzt aufgehoben. Im Urteil heißt es lapidar: "... schenkt die Kammer der eidesstattlichen Versicherung [Kulpoks, B.S.] keinen Glauben." Man sollte es noch einmal laut und deutlich sagen: Kulpok hatte das Gericht belogen und die Wahrheit "in einer nicht mehr hinzunehmenden Weise verschleiert." Wer's nicht glauben will: Das Urteil ist hier und jetzt online. Aber, wie Georg Christoph Lichtenberg schon sagte: "Es gibt manche Leute, die nicht eher hören können, bis man ihnen die Ohren abschneidet." Die Anhänger Kulpoks im DJV Berlin zeichneten sich in der Vergangenheit schon immer durch besondere Begriffsstutzigkeit und Ignoranz aus.
Mich überrascht das alles nicht. Ich habe Kulpok ohnehin nie auch nur ein Wort geglaubt. Wie der Volksmund schon sagt: Lügen haben kurze Beine. Wenn das wahr wäre, würde der abgewählte Vorsitzende unter den Pygmäen im Kongo als Politikberater gar nicht mehr auffallen.
By the way; Wikipedia: Falsche Versicherung an Eides Statt: "§ 156 StGB lautet: "Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Foto Mitte: Alexander Kulpok ©Karsten Thielcker. Bild unten: Europäischer Medien- und Politikberater im Kongo im 19. Jahrhundert | ------------------------------------------------------------ BURKS ONLINE 04.08.2006 Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des BurksVEB.
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