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Sie haben mir freundlicherweise den Inhalt eines Briefes mitgeteilt, den sie vom DJV Berlin bekommen haben, einem Journalistenverein, in dem wir beide die Ehre und das Vergnügen haben, Mitglied zu sein. Die entscheidende Passage dieses Briefes lautet:
"...der Vorstand des DJV Berlin hat beschlossen, die Mitglieder, die zugleich Mitglied im Verband Junger Journalisten Berlin-Brandenburg e.V. (VJJ) sind, aufzufordern, sich für eine Mitgliedschaft in einem der beiden Verbände zu entscheiden. Sie haben in Ihrem Aufnahmeantrag angegeben, Mitglied des VJJ zu sein.
Dem Vorstand geht es in seinem Beschluss darum, sich der Loyalität seiner Mitglieder sicher zu sein. Bitte verstehen Sie daher die Anfrage nicht als einen Akt des Misstrauens Ihnen gegenüber, sondern als Gelegenheit der Klärung Ihres Verhältnisses zum DJV Berlin. Bitte teilen Sie uns bis zum (...) mit, wie Sie sich entschieden haben."
Lieber Kollege, Sie baten mich, Ihnen einen Rat zu geben, wie Sie sich verhalten sollten. Sie sind übrigens nicht der Einzige, der einen Brief diesen und vergleichbaren Inhaltes bekommen hat. Anderen Mitgliedern des DJV wurde erklärt, es bestünden Zweifel, ob die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft noch zuträfen. Die Aufnahmerichtlinien legen fest: "Wer hauptberuflich als Journalist tätig ist, kann Mitglied im DJV Berlin werden. (...) Hauptberuflich tätig ist, wer aus den Einnahmen seiner journalistischen Tätigkeit den überwiegenden Teil seines Lebensunterhaltes bestreitet."
Das berüchtigte Blog recherchegruppe.tk meldete den oben erwähnten "Unvereinbarkeitsbeschluss" gegenüber dem VJJ am 03.04.2006. Dort steht: "Der jetzige Beschluss ist aber aus mehreren Gründen nichtig und juristisch irrelevant: Einen so weit reichenden Beschluss kann nur die Mitgliederversammlung fassen, nicht der Vorstand. Dazu müsste die Satzung mit einer Zweidrittel-Mehrheit geändert werden. Die Gerichte werden alle Ausschlüsse von Mitgliedern abweisen, wenn diese sich mit juristischen Mitteln zur Wehr setzen. Ausschlüsse aus Berufsverbänden sind seit den 70-er Jahren fast ausnahmslos gescheitert."
Ich darf ergänzen: Ausschlüsse aus Berufsverbänden waren seit rund drei Jahrzehnten nur dann erfolgreich - vorausgesetzt, der Ausgeschlossene setzte sich juristisch zur Wehr -, wenn derjenige bei einer Wahl, etwa zum Betriebsrat, gegen den eigenen Verband kandidiert hat. Das ist bei Ihnen und den anderen Angeschriebenen bekanntlich nicht der Fall.
Wir wissen beide um die Hintergründe des Schreibens: Die so genannte "Operation Weißer Ritter". Diese Operation hatte zwar kurzfristig Erfolg, ist jedoch letztlich gescheitert. Das aber ist einigen Funktionären nicht genug, sie wollen den Verband von Mitgliedern "reinigen", die im Verdacht stehen, etwas anderes zu denken als die Vereinsmeier im DJV erlauben. Die Scharfmacher sitzen bekanntlich im "Verein Berliner Journalisten" (VBJ), einer Abspaltung vom DJV Berlin. Dort hat man einen so genannten Fünf-Punkte-Plan vorgelegt, in dem in schönster realsozialistischer Manier gefordert wird, der DJV Berlin - also der Konkurrenzverband des "Vereins Berliner Journalisten" - solle sich von allen Mitgliedern des VJJ trennen, bevor man über eine Wiedervereinigung reden könne. Warum, wird nicht verraten. Es reicht offenbar, dass die Partei immer Recht hat. In grässlichem Nominalstil heißt es dort: "Herstellung der strukturellen Unmöglichkeit einer gleichzeitigen Mitgliedschaft im VJJ und im 'DJV Berlin'". So etwas hat natürlich kein Journalist geschrieben, der etwas von deutscher Sprache, Stil und Grammatik versteht, sondern ein waschechter Apparatschik, der im realen Sozialismus Karriere in einer Parteikontrollkommission oder einem anderen Inquisitionstribunal gemacht hätte.
Zu den anderen Punkten: Ihr Anwalt, den Sie sich, wie ich Ihnen schon empfahl, sicher genommen haben, sollte folgende Punkte berücksichtigen, wenn er gegen einen eventuellen Ausschluss eine Einstweilige Verfügung beantragt oder eine Feststellungsklage einreicht:
Das Kriterium "Hauptberuflichkeit" müsste der DJV Berlin näher erläutern, um den Mitgliedern Gelegenheit zu geben, sich zu derartigen Schreiben äussern zu können. Ich würde um diese Erläuterung bitten, zumal das sicher eine aufschiebende Wirkung hat. Ein guter Anwalt würde auch darauf hinweisen, dass notfalls Klage erhoben würde. Und die würde könnte vielleicht so ausgehen, dass das Kriterium "Hauptberuflichkeit" gar keine Rolle spielen darf, da es nicht nur im DJV Berlin Sitte und Brauch war, dass bisher nach dem Eintritt eines Mitglieds nie wieder geprüft wurde, ob die in Satzung und Aufnahmerichtlinien formulierten Voraussetzungen zutreffen. Ich darf auch hier wiederholen, dass ein Mitglied des so genannten Erweiterten Vorstands des "Vereins Berliner Journalisten" seine "journalistische" Karriere frei erfunden hat. Der kleine Verein in der Charlottenstraße sollte also bei diesem Thema demütig das Maul halten.
Ich würde auch fragen, ob es im DJV Berlin eine Presseausweisordnung gebe, da auch Rentner und Pensionäre auf Antrag einen Presseausweis erhalten, wenn sie Mitglied sind, obwohl die vielleicht, wenn man es genau nimmt, nicht mehr journalistisch tätig sind. Der DJV Berlin und andere Landesverbände können nicht alle Mitglieder regelmäßig detektivisch überprüfen - der Aufwand wäre viel zu hoch. Ein Gericht würde diese Praxis sicher als ungerecht ansehen.
Ich würde auch nicht vergessen darauf hinweisen, dass die Innenminister der Länder die "Hauptberuflichkeit" zukünftig bei der Ausstellung des so genannten bundeseinheitlichen Presseausweises nicht mehr als Kriterium ansehen.
Ein Anwalt würde vielleicht auch auf ein Interview mit dem DJV-Vorsitzenden Michael Konken hinweisen, in dem dieser von "hauptamtlichen" Journalisten spricht, die es angeblich im DJV gebe. Dieser Begriff bedarf sicher einer näheren Erklärung, wobei wir zugunsten der DJV-Mitglieder annehmen, dass diese mitnichten gleichzeitig hauptamtliche Mitarbeiter eines Geheimdienstes sind.
Lieber Kollege, ich würde Ihnen gern raten, das oben erwähnte Schreiben und ähnliche Werke schlicht in die Tonne zu treten, da sie weder juristisch relevant sind noch irgendetwas bedeuten. Nichts zu tun und sich nicht zur Wehr zu setzen, ist aber gerade das, was die Verfasser dieser "Drohbriefe" erwarten. Das gemeine Mitglied ist eine Karteileiche und macht leider bei einem Ausschluss genausoviel wie vorher - nichts.
Gerichte erwarten auch, wenn sie zugunsten der Kläger gegen einen Vereinsausschluss entscheiden wollen, dass dieser gegen alles, was ihm von den Apparatschiks entgegengeschleudert wurde, Widerspruch eingelegt hat. Bitte tun Sie das. Und fordern Sie den Vorstand des DJV Berlin auf, Ihnen näher zu erläutern, was dieser genau unter "Loyalität" versteht, wie diese in eventuellen zukünftigen Fällen aussehen soll, was eine wie auch immer geartete Loyalität mit der oben erwähnten "Operation Weißer Ritter" zu tun haben soll und wo in der Satzung etwas über "Loyalität" steht und wie diese dort beschrieben ist.
Übrigens: In Deutschland gibt es Vereinsfreiheit - Sie dürfen in so vielen Vereinen gleichzeitig sein, wie Sie wollen, niemand kann Ihnen das verwehren. Das Wünschen und Wollen der Apparatschiks und anderer Funktionäre interessiert Gerichte überhaupt nicht - die winken in solchen Fallen nur müde ab.
Mit kollegialen Grüßen
BurkS
Dem investigativen Paparazzi von spiggel.de, H. U. Sarenstreich, gelang es, Fotos von geheimen Veranstaltungen im DJV zu schießen. Bild Mitte: Mitglieder des DJV-Bundesvorstands schwören sich gegenseitig Loyalität. Bild unten: Mitglieder des Vereins Berliner Journalisten schwören dem Vorsitzenden Gerhard Kothy Loyalität bis in den Tod. Damen am rechten Bildrand: Fachausschuss Gleichstellung. | ------------------------------------------------------------ BURKS ONLINE 03.07.2006 Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung des BurksVEB.
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