ZÜNDEL VOR GERICHT, DIE 251STE So verteidigt der Staat seine DenkmälerVon Burkhard Schröder
Ein paar Worte über einen kackbraunen Kameraden sind angebracht. Ernst Zündel steht in Deutschland vor Gericht - wegen eines Meinungsdelikts. Die taz formuliert: "Von Kanada und den USA aus hatte Zündel, der nach wie vor einen deutschen Pass besitzt, knapp 40 Jahre lang in Wort und Schrift und seit Ende 1994 auch im Internet den Holocaust geleugnet und überall in der Welt 'Wissenschaftler' protegiert, die seine in Deutschland strafbewehrten Thesen stützen."
Ich kann nur wiederholen, was ich schon im März 2005 schrieb: "Mit der Mannheimer Staatsanwaltschaft verbindet Zündel ein inniges Verhältnis. Der Staatsanwalt Hans-Heiko Klein hat in der Vergangenheit gezeigt, dass er bei Meinungsdelikten die deutsche Leitkultur vollstreckt, also für das Melden, Durchführen, referendare.net "Der Angeklagte hat nach angeblich die Verantwortung für die Angeklagten Behauptungen geleugnet. Seine Verteidigung hält § 130 StGB nicht mit dem Grundgesetz für vereinbar. Vertreten wird Zündel von dem bekannten nicht-mehr Rechtsanwalt Horst Mahler, einst Jurastudent an der FU Berlin, (mit Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes...), seit 1964 Anwalt in Berlin. Ab ca. 1970 Mitglied der RAF, heute Leibanwalt der Naziszene in Deutschland vertrat er erfolgreich die NPD vor dem BVerfG als es um das Verbot der Partei ging. Gegen Mahler wurde ein Berufsverbot verhängt, so dass offiziell RAin Sylvia Stolz Verteidigerin ist. Mahler saß zunächst, angeblich nur in einer Hilfskraftrolle, auf der Verteidigerbank, der Schriftsatz der Verteidigung, in wurde von Experten ihm zugerechnet. Der Vorsitzende Richter Ulrich Meinerzhagen verbannte Mahler in den Zuschauerraum (was erst gelang, als die Justizwachmeister zur Anwendung unmittelbaren Zwanges schreiten wollten) und hob die Zuordnung der Verteidigerin als Pflichtverteidigerin auf, da die Verteidigerin in den Schriftsätzen selbst zum [Hass B.S.] gegen Juden aufstachle." Der Prozess wurde übrigens vertagt und soll am 15.11. fortgeführt werden..
Natürlich verlinkt niemand - auch die Tagesschau - die Website Horst Mahlers. die ist bekanntlich sittlich gefährdend. Insbesonders weltanschaulich nicht gefestigte Journalisten könnten beim Lesen der Mahlerschen Tiraden zum Neonazi werden. Wäre das nicht so, könnte man sich die Angst der Online-Redakteure vor dem Link anders nicht erklären.
Noch einmal: Es geht um ein Meinungsdelikt. In Deutschland wird jemand bestraft, der etwas sagt, das das Volk verhetzt. Beziehungsweise: Man vermutet, dass bestimmte, hier besonders ekelhafte Ideen das Volk, wer auch immer das sei, beeinflussen könnte. Ich zum Beispiel leugne das. Ich bin sozusagen ein Meinungsdeliktleugner. Ich leugne auch, dass Symbole politische Meinungen verändern. Bei flickr.com dürfte ich vermutlich einige Fotos der Bilderserie "The erotic politics of The Third Reich" nicht zu "Favoriten" machen, weil dann auf "meinen" Seiten Hakenkreuz erschienen. Oder so ähnlich - ich blogge hier nur und muss meine Gedanken nicht allzusehr schärfen.
Was mir beim Durchstöbern der Presseberichte auffällt: Es fehlt irgendwie der rote Faden. Die Faz kommt zu der überraschenden Erkenntnis: "Zündels Internetseite kann bis heute von Deutschland aus aufgerufen werden". Wer hätte das gedacht. Aber was ist die Botschaft? Das Internet ist gaaaanz böse, weil das Böse auch "von Deutschland aus" aufgerufen werden kann? Alle Nazi-Meinungen verbieten? Zündel zum wasweißichwievielten Mal in den Knast? Lebenslange Sicherheitsverwahrung? Sollen wir beten und hoffen auf Resozialisierung?
Nein. Die Antwort jedes aufrechten Demokraten kann nur heißen: Wegen einer "Meinung" sollte jemand weder angeklagt noch verurteilt werden. Auch wenn der Angekalgte ein widerwärtiger brauner Kamerad ist. Aber solchen Thesen steht die deutsche Leitkultur entgegen. Hören wir die Berliner Zeitung: "Das Verbot der Auschwitz-Lüge ist bizarr. Nicht nur wird damit die vermeintlich bekämpfte Diskriminierung der Juden auf subtile Weise perpetuiert - in seiner Heimat vor antisemitischen Anwürfen geschützt werden zu müssen ist nicht weniger demütigend als die Anwürfe selbst. Aus diesem Grund hat sich der damalige Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland, Hendrik van Dam, vor Jahren gegen die Absicht verwahrt, ausgerechnet in Deutschland einen 'strafrechtlichen Naturpark' für Juden anzulegen. Der jüdische Publizist Peter Sichrovsky hat bei der Gelegenheit auf eine ironische Volte der deutschen Rechtsgeschichte verwiesen: 'Der Staat greift ein zweites Mal ein, in der selben Sache. Einmal, um Auschwitz aufzubauen und funktionieren zu lassen, und ein zweites Mal, um den zu bestrafen, der behauptet, es hätte es nie gegeben. So verteidigt der Staat seine Denkmäler.' Das Verbot der Holocaust-Leugnens schützt nicht die von antisemitischen Pöbeleien in ihrer Ehre verletzten Juden. Dafür würde der Verweis auf den Beleidigungsparagrafen des Strafgesetzbuchs genügen. Seit Jahrzehnten ist in der Rechtsprechung unbestritten, dass Juden als Kollektiv vor Beleidigung geschützt sind. Geschützt wird durch das Verbot der so genannten Auschwitz-Lüge vielmehr ein Rechtsgut, das in der Rechtsgeschichte demokratischer Staaten bis dahin aus guten Gründen unbekannt war: das staatlich verfügte Geschichtsbild" |