Was ist das alles hässlich

Burks

Wenn man von Osten in den Osten Berlins fährt, und das auch noch bei Regen, fällt einem richtig auf, wie schauderhaft die Stadt dort ist. Potenzielle Amokläufer würden sich dort vermutlich wohlfühlen. Ich war heute wegen des schon erwähnten Rosenkriegs in Bad Freienwalde kurz vor der polnischen Grenze. Viel hübscher ist es dort auch nicht. Zudem war ich schlechter Laune, weil ich in Berlin auch noch eine Stunde im Stau stand. Was ist das alles hässlich!

Und nun zu etwas ganz anderem. Was Jörg Tauss laut Welt online sagt, halte ich für glaubwürdig. Aber: Das kommt von das, würde Wilhelm Busch sage. Die größten Kritiker der Elche undsoweiter. Allein die Polzei und die Staatsanwaltschaft sind dafür da, Straftaten zu bekämpfen und zu ahnen. Private Hilfspolizisten nicht. „‚Man kommt heute der kinderpornografischen Szene nur nahe, wenn man selbst szenetypisches Material anbietet‘, erklärte Tauss. Er habe die These belegen wollen, dass Kinderpornografie wieder häufiger über Handys, Telefonhotlines und die Post verbreitet werden. ‚Meine Recherche hat gezeigt, dass das Internet out ist‘, sagte der SPD-Abgeordnete.“ Wenn Politiker Journalisten und Polizisten in einer Person spielen wollen….Die Jäger des Bösen sind dem Bösen oft näher, als sie denken. Und ich denke an die „Kinderpornografie-Obsession“ gewissen Medien.

Und nun zu etwas ganz anderem. Amoklauf. Kurz abgehakt. Daddy hat Keller und Tresor voller Knarren. Wozu? Weil er einen an der Klatsche hat? Der Apfel fällt also ganz nah am Stamm. Depressionen also – das ist nicht ungefährlich und garantiert ein möglicher Anlass. Was macht der moraltheologische Diskurs daraus? Focus online posaunt ganz frohgemut, die Tat sei „im Internet“ angekündigt worden. (Wo sonst? In Thesenform an eine Kirche in Wittenberg genagelt? Als Kettenbrief? Oder laut schallend durch den Nachtwächter von Winnenden verkündet?) Jetzt scheint doch alles eine Fälschung zu sein. Tja, Focus online und das Internet – das war auch schon beim Thema „Online-Durchsuchung“ ein Problem. Was macht Jochen da eigentlich?

„Die Betreiber von krautchan.net dementieren dagegen klar: Die Öffentlichkeit habe sich ‚von einer Fälschung täuschen lassen. Hier wurde kein Amoklauf angekündigt, es gibt hier nur Leute, die mit Photoshop umgehen können‘, hieß es mit Verweis auf das bekannte Bildbearbeitungsprogramm“, berichtet Spiegel online. Trauriger Anlass – aber die Moral von der Geschicht‘ ist: Nur wer sich von jedweder Hysterie fernhält, gibt den Kopf nicht zum Gebet ab, wenn die Stichwowrte Internet, Kinderpornografie und Amoklauf in schneller Reihenfolge fallen.

Die Ente ist quietschfidel

Online-DurchsuchungDas Thema hatten wir schon tausendundeine Nacht lang. „BND infiltrierte Tausende Computer im Ausland“, schreibt Spiegel online, suggeriert dem Geheimdienst magische Fähigkeiten und unterstellt damit auch den Inland-Schnüfflern, dass die das könnten – „online“ durchsuchen. Wahr wird es dadurch nicht, zumal das Nachrichtenmagazin keine zwei unabhängigen Quellen vorweisen kann, sondern offenbar nur von den üblichen Verdächtigen gebrieft worden ist.

Im Detail sieht es dann ganz anders aus. „Computer im Ausland“ wurden „infiltiert“. Wie denn? „Dabei seien zum Teil Festplatteninhalte heimlich kopiert und nach Pullach übermittelt worden.“ Aber nicht online. Behauptet auch niemand. Von Keyloggern ist die Rede. So etws funktioniert natürlich, wenn ein Agent einen physischen Zugriff auf einen ungeschützten Rechner hat. Oder ein Spitzel eiin V-Mann und ein anderes fieses Subjekt.

Damit ist die Quellenlage bei Spiegel online aber auchsc hon erschöpft. Die Kurzmeldung – die PR-Nachricht des BND- wird nur deshalb zu einem Artikel, weil man noch willkürlich alle anderen möglich Fälle nachschiebt wie den Farhangs (Vgl. „Bundestrojaner beim Afghanen?“ Burks‘ Blog, 25.05.2008)

Das alles, Herrschaften, sind keine „Online-Durchsuchungen“, wie sie der Volksmund versteht. Das ist einfach nur Agitprop und Meinungsmache für den Überwachungsstaat..

Remote Forensic BOSS bereit zum Regenzauber

Laut Heise hat BKA-Chef Jörg Zierke hehauptet, „dass die für heimliche Online-Durchsuchungen erforderliche Spionagesoftware fertig gestellt sei. Sie müsse jedoch dann an den jeweiligen Fall angepasst werden, betonte der SPD-Mann gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.“

Ja, natürlich! Bruhahaha. Das Bundesinnenministerium hat vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik vermutlich eine CD mit BOSS (BSI OSS Security Suite) bekommen, weil sie das Gejammere leid waren, mit dem Hinweis, man könnte vielleicht, wenn man die IP-Adresse des Zielobjekts kennte und wenn das blöd sei und wenn man heimlich in die Wohnung des Verdächtigen eindringen könnte und der seine Rechner auch in Abwesenheit und ohne Passwortschutz immer laufen ließe und auch nicht abseitige Betriebsssyteme benutzte und und und.

Der Beitrag bei AFP ist ein „Gespräch“, also reine Propaganda für das BKA und hat mit der Realität selbstredend nur wenig zu tun. Aber der eigentliche Witz ist doch, dass Ziercke gar nicht lügt. Er lässt nur das Wesentliche weg. Und: Ziecke kann sich dessen gewiss sein, das ausnahmslos alle deutsche Medien ohne weitere Recherche und ohne ein Wort der Kritik genau das verbreiten, was er will: Wir könnten, wenn wir wollten. Auch bei Heise findet man nur das Wörtchen „angeblich“. Das ist zuwenig, meine Damen und Herren!

Der ewig nörgelnde und hyperkritische Journalist Burkhard Schröder erwartet überhaupt keine Online-Durchsuchungen, weder in dieser noch in jener Welt noch in Bielefeld. Druckt das jemand? Nein, ich bin kein Beamter und deshalb für deutsche Medien nicht ab Werk automatisch glaubwürdig.

Die Onlinedurchsuchung als urbanes Märchen

Eine Rezension unseres Buches „Die Online-Durchsuchung“ in ZEIT Online: „Schröder hält die Onlinedurchsuchung für ein urbanes Märchen, eine Ente, auf die die Medien hereingefallen sind. (…) Für Schröder ist die Geschichte des Bundestrojaners vor allem eine des Versagens der Presse.“

Dr. Herbert Schlangemann

By the way: War Dr. Herbert Schlangemann nicht auch kurzzeitig Berater von Schäuble und Bosbach und hat denen bewiesen, dass die Online-Durchsuchung schon längst praktiziert wird und überhaupt leicht zu machen ist und unverzichtbar, um den Terrorismus mit Stumpf und Stil auszurotten?

Sind Terroristen Idioten?

Ein wohlwollender Leser schickte mir anonym heute folgendes:

Lieber Herr Burks, die Online-Überwachung wird funktionieren! Was sie rechtlich und technisch sagen, ist absolut richtig. Im Ergebnis wird sie dennoch funktionieren, weil Terroristen Idioten sind. Nur einer soll da sein, auf den aber keiner hört.
Es grüßt freundlich ein Kriminaler

Darauf mus sich antworten. Das einzige ernst zu nehmende Argument gegen meine These, die politisch herbeigewünschte „Online-Überwachung“ würde schon aus technischen Gründen nicht funktionieren, ist das: Eine Bank brauchte keine Überwachungskameras, weil kein Bankräuber so blöd wäre, sich nicht zu maskieren. Falsch, Kriminelle sind oft dümmer, als man vermutet. Insofern muss der Einwand des „Kriminalen“ durchaus ernst genommen werden.

Gegenargument: Natürlich hat jemand, der andere Leute in die Luft sprengen will oder sich selbst, ohnehin einen Dachschaden. Aber das hindert sie oder ihn nicht daran, intelligent zu sein. Beispiel. Bobby Fischer war unstrittig hyperintelligent und ein Genie, aber eben eine „Inselbegabung“: Er „brach er mit 15 Jahren seine von ihm als nutzlos empfundene Schulausbildung an der Erasmus High School in Brooklyn ab, um sich ganz dem Schach zu widmen.“

Leute, die – volkstümlich gesprochen – bekloppt sind, können trotzdem höchst intelligent und damit gefährlich sein. Und die würde man mit E-Mail-Attachments für Windows (Remote Forensic Software inside) bestimmt nicht kriegen. Und das größte Problem wäre auch bei Idioten, bei einer „Online-Durchsuchung“ gerichtsfeste Beweise zu kriegen. Wie das möglich sein soll, hat auch noch niemand realistisch beschrieben.

Die Gesinnungsjustiz und Online-Anleitungen zum Bombenbau

TNT

Focus Online titelt selbstredend boulevardesk. „Gesetzentwurf: Bombenbastler in den Knast“,. Das stimmt zwar so nicht, hört sich aber im rechtskonservativen Polit-Jargon, der Focus auszeichnet, gut an. Auch der Wiesbadener Kurier formuliert nur Quatsch mit Sauce über das Hysterie-taugliche Thema „Bombenbauanleitungen im Internet: „Wer zufällig auf einer entsprechenden Internetseite landet, muss also nicht mit der Polizei rechnen“. Aha. Wer nicht zufällig auf eine derartige Website stößt, bei dem steht die Polizei auf der Matte? Und wie erfährt die vorher davon? Wie doof muss man, Kollege Martin Rücker, eigentlich sein, um so etwas zu schreiben? Bei dem intellektuellen Niveau dieser Journaille wundert mich gar nichts mehr.

Heise sagt alles Wesentliche zum Thema. Die Politik hat das Gesetz bewusst so gemacht – „auf Kante genäht“ -, dass es vermutlich vom Bundesverfassungsgericht gekippt würde, falls jemand als Betroffener klagte (ich kündige es hiermit im Fall der Fälle an). Die Chancen steht hervorragend – jemand sollte Frau Zypries vielleicht nahelegen, sich mit dem juristischen Terminus Normenklarheit zu beschäftigen. Bestraft werden sollen jetzt Gedankenverbrechen.

„Eine Bestrafung drohe künftig auch Personen, die eine Anleitung zum Bombenbau ins Internet stellen oder diese herunterladen. Aber auch hier müsse der Vorsatz nachgewiesen werden, dass dadurch eine Straftat vorbereitet werden soll. So solle der Download einer solchen Bauanleitung aus ‚jugendlicher Neugier‘ straffrei bleiben. Auch die Veröffentlichung sei nur dann strafbar, wenn sie die Bereitschaft anderer Internet-Nutzer fördert, eine terroristische Straftat zu begehen. Die Veröffentlichung auf einer neutralen Website soll deshalb anders bewertet werden als in einem islamistischen oder rechtsradikalen Internet-Forum.“

Aha. Neonazis werden also anders bestraft als Linke oder Stinknormale? Das soll rechtsstaatlich sein? Die Reaktionäre von der Evangelischen Allianz dürften online über Schwarzpulver fachsimpeln, ähnlich weltanschaulich vernagelte Muslime aber nicht? Die Richter in Karlsruhe werden sich kaputtlachen oder weinen ob der Dreistigkeit der Macher dieses Gesetzes und der Ignoranz der verblödeten Mitlaufer im Bundestag, die so einen Schrott verabschieden. Ja, wir sind wieder auf dem Weg zur Gesinnungsjustiz.

Da Burks‘ Blog ein „neutrales“ Blog ist und niemand hier terroristische Straftaten fördern will, ja der Betreiber sogar dringend davon abrät, diese zu begehen, vielmehr potenzielle Terroristen streng ermahnte und notfalls verwarnte, erführe er von derartigen Plänen, ist es erlaubt, auf den Wikipedia-Eintrag über Hohlladungen hinzuweisen, weil das Grundwissen über Sprengchemie auch im Chemie-Unterricht indirekt und pädagogisch wertvoll behandelt wird, und diesen zu zitieren:

„Eine kegelförmige Metalleinlage mit nach vorn gerichteter Öffnung wird mit möglichst brisantem Sprengstoff umgeben. Der Zünder sitzt an der Rückseite der Ladung. Wird die Ladung gezündet, so bildet sich – von der Spitze des Metallkegels ausgehend – ein Stachel aus kaltverformtem Metall, der mit sehr hoher Geschwindigkeit das Ziel durchdringt, gefolgt von einem langsameren „Stößel“, der die Hauptmasse bildet.“

Juristisch wäre das jetzt ein kompliziertes Problem, da es bei mir nicht nur keine Online-Durchsuchungen geben kann, sondern auch keine Durchsuchungen meiner Gedanken. Wie will man wissen, ob ich böse oder gute Absichten mit meiner hier praktizierten staatsbürgerlichen Aufklärung hege? Auch müssen die Sätze: „Sehr geehrte TerroristInnen! Bitte suchen Sie sich bei Wikipedia die entsprechenden Absätze über Hohlladungen und Zünder heraus und kombinieren Sie diese mit den Details des obigen Screenshots oder der „Lerneinheit Pikrinsäure!“ vermutlich als Satire genommen werden.. Und Satire darf bekanntlich alles. Mir vergeht aber beim Thema das Lachen – es ist eher zum Gruseln. Ein Haufen Irrer.

Focus Online: Lügen durch Weglassen

Online-Durchsuchung

Das BKA-Gesetz passierte in seiner kosmetisch veränderten Form den Vermittlungsausschuss des Bundestags. (Heise) Etwas Anderes war nicht zu erwarten. On die Zitterpartie im Bundesrat zugunsten der Befürworter ausgeht, weiß man nicht – aber im Zweifel fällt die SPD um. Da ich die Anhörung der Experten im Bundestag verfolgt habe, kann ich angesichts der dortigen Vorträge ziemlich viel darauf wetten, dass die Verfassungsklagen gegen das Gesetz zahlreich in Karlsruhe einschlagen werden.

Einen – aus journalistischer Sicht – geradezu unglaublichen Artikel findet man aktuell bei Focus online: „Cyber-Cops: Wie die Polizei im Internet fahndet“. Alle Stammtischparolen der Law-and-Order-Fraktion treten gehäuft auf: Kinderpornografie, Neonazis, „jugendgefährdende Gewaltvideos“. Man fragt sich, ob den Autoren bei Focus Online ein Beamter der Sicherheitsbehörden beigeordnet worden ist oder ein Politoffizier von Markworts Gnaden, der ständig über die Schulter schaut, ob das Geschreibene auch Schäuble-kompatibel ist. Natürlich werden auch die Jugendschutzwarte abgefeiert – ohne auch nur den Hauch eines Nachfragens, ob deren Interessen wirklich dem „Schutz“ der Jugend gelten.

Focus online macht sich zum völlig unkritschen Sprachrohr und zur indirekten PR-Agentur der Befürworter der Vorratsdatenspeichung und der Online-Durchsuchung. Vom Prinzip audiatur et altera pars – also auch die Gegenseite zu Wort kommen zu lassen – nicht die geringste Spur. Das Nachrichtenmagazin scheut sogar vor Lügen durch Weglassen nicht zurück.

Beispiel: „Technisch stehen den Fahndern zahlreiche Mittel zur Verfügung. Sie dürfen die E-Mails von Verdächtigen lesen, können sehen, welche Web-Seiten diese besucht haben oder hören Internettelefonate mit.“ Das ist nicht nur teilweise Blödsinn, weil man nicht nachvollziehen kann, wer welche Website ansurft, sondern schon deshalb falsch, weil jeder Verdächtige sich mit einfachen Mitteln davor schützen kann, indem er seine E-Mail-Kommunikation verschlüsselt oder anonym surft oder seinen Browser vernünftig konfiguriert. Welchen Sinn hat die Botschaft, wenn man die doch nicht unwesentliche Tatsache, dass die aufgezählten „Methoden“ nicht besonders effektiv oder schlicht gar nicht möglich sind, einfach verschweigt? Oder welchen journalistischen Wert haben boße Gerüchte wie „auch in der virtuellen Welt von ‚Second Life‘ sollen sich hinter einigen Avataren LKA-Beamte verbergen.“? Mehr als eine unabhängige Quelle? Gar keine – nur Hörensagen oder woanders Abschreiben. Auch bei Focus online sollen sich hinter einigen Autorennamen Praktikanten verbergen.

Beispiel: „Anhand der IP-Adressen kann die Polizei dann beim Provider erfahren, wer eine bestimmte Internetseite besucht oder wer eine Datei ins Netz gestellt hat.“ Grober Unfug. Basta. Wer hat denn die „Praktikantin“ Claudia Frickel gebrieft, dass die einen derartigen Quatsch schreibt, als hätte Schäuble persönlich das verfasst?

Beispiel: „Mit der Online-Durchsuchung kann die Polizei einen Schritt weitergehen: Sie darf mit Genehmigung eines Richters und bei Verdacht heimlich auf private Computer zugreifen.“ Das ist schlicht ein urbanes Märchen. Focus Online hat sich schon in der Vergangenheit als absolut unkritisches Sprachrohr derjenigen geriert, die suggerieren wollen, das ginge so einfach. Mittlerweile kann ich kaum noch an einen Zufall oder schlicht mangelnde Qualität glauben oder daran, dass man dort bei dem Thema ernsthaften Journalismus auch nur ansatzweise versucht.

Mit diesem Artiikel hat man das niedrigstmögliche Niveau noch unterschritten: Keine kritische Stimme, kein Nachfrage, keine Recherche, ob auch nur eine der kühnen Thesen technisch korrekt ist. „Journalismus“, der zum Sprachrohr der Hardliner-Fraktion in der Innenpolitik verkommen ist – einfach nur ekelhaft und politisch ohnehin widerwärtig.

Gartenzwerge und Trojaner zielgenau platzieren

Gartenzwerge

Dr. Michael Bürsch (SPD) auf abgeordnetenwatch.de:
„Das Aufbringen des sogenannten Trojaners auf den Rechner, ist eine Frage der technischen Umsetzung der Maßnahme. Diese muss den Voraussetzungen der Befugnisnorm und der darauf beruhenden richterlichen Anordnung entsprechen. Es ist demnach selbstverständlich, dass technisch einwandfrei sichergestellt werden muss, dass die Software auf den richtigen Rechner, also dem Rechner, von dem eine dringende Terrorgefahr ausgeht, aufgebracht werden muss. Bestehen Zweifel, dass der richtige Rechner erfasst wird, muss die Online-Durchsuchung unterbleiben. Ich habe mir von Experten versichern lassen, dass es technisch möglich ist einen Rechner einwandfrei zu identifizieren und den Trojaner zielgenau dort zu platzieren. Nach dem Abschluss der Maßnahme wird der Trojaner spurenfrei gelöscht, so dass eine Identifizierung und ein möglicher Missbrauch der Software durch Dritte ausgeschlossen sind.“

Mir fehlen die Worte. Wie soll man diesen Unfug illustrieren? Wahrscheinlich geht das nur mit Gartenzwergen als Symbol für die ahnungslosen Schmalspurdenker, die von Computern so viel verstehen wie Schäuble höchstderoselbst. Man sieht, wie das urbane Märchen sich in den Köpfen verfestigt hat und durch rationale Argumente nicht mehr hinauszukiegen ist. Die „Experten“ möchte ich gern mal persönlich in die Mangel nehmen. Und wenn die das so gesagt haben, würde ich sie in Gegenwart ihrer Anwälte als Hochstapler bezeichnen.

Eine verdächtige Mail reicht aus

Wie man ein Interview zum Thema Sicherheitsgesetze nicht führen sollte und wie man sich zum Nebelkerzenhalter für die Gefährder der Demokratie machte, zeigt wieder einmal aufs Trefflichste Spiegel Online – die taz hätte es nicht „besser“ machen können.

„Der Verhandlungsführer der SPD-Länder Karl Peter Bruch“ (was ist das für ein Deutsch?) lässt sich über das BKA-Gesetz aus, ohne eine einzige kritische Frage gestellt zu bekommen. Dann hätte SpOn auch gleich eine Werbeagentur beauftragen können, um den Text zu formulieren.

„Bruch: Wir haben uns in einem entscheidenden Punkt durchgesetzt: Bei der Anordnung der Online-Durchsuchung und bei der Auswertung der Daten muss ein Richter mitwirken.“

Warum fragt da der Kollege Matthias Bartsch nicht nach? Das ist doch gelogen! Der entscheidende Punkt beim geplanten BKA-Gesetz ist nicht der so genannte „Richtervorbehalt“ – ganz im Gegenteil. Dass überhaupt nicht geplant war, die Kontrolle der real gar nicht umsetzbaren Maßnahmen durch die Jurisdiktion überwachen zu lassen, halte ich für einen durchsichtigen Teil des Plans. Jeder, der ein Semester Jura geschnuppert hat, weiß, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz in seiner ursprünglichen Form schon bei diesem Punkt sowieso in die Tonne getreten hätte. Die Befürworter dees Gesetzes hatten eine Sollbruchstelle eingebaut und konnten jetzt so tun, als hätte es einen „Kompromiss“ gegeben.

Vergleichbar wäre diese „Argumentation“ mit einem Plan der CDU, einstweilige Enthauptungen als Ermittlungsmaßnahme vorzuschlagen, um dann den Kompromiss „Einstweilige Erschießungen“, zu dem sie SPD sie gezwungen hat, weil Enthauptungen gegen die Menschenwürde verstießen, als Sieg zu feiern.

„Bruch: Eine Mail reicht aus. Wenn das Mainzer LKA erfährt, dass jemand eine verdächtige Nachricht aus Pakistan bekommt, melden wir das ans BKA und verständigen uns, wer in diesem Fall den Hut aufhat.“ Selig sind die gesitig Armen. Was ist eine „verdächtige Mail“? Was ist, wenn die Mail verschlüsselt wurde oder per Web-Interface über die PrivacyBox verschickt wurde? Der Hintergedanke dieser Sätze ist: Wer verschlüsselt und wer mit einfachen technischen Mitteln die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland umgeht, macht sich automatisch verdächtig.

Das, lieber Kollege Bartsch, war kein journalistisches Interview zu einem politisch brisanten Thema, sondern eine Presseerklärung eines ahnungslosen SPD-Politikers und ehemaligen Kriminalhauptmeisters Bruch, die sich als Interview tarnt und für die Spiegel Online sich hat instrumentalisieren lassen. Pfui.

Ein irrer Haufen Online-Durchsucher

So so. Die „Experten“ faseln wieder über die real gar nicht existierenden „Online-Durchsuchungen“. „Im Streit um das BKA-Gesetz scheint ein tragbarer Kompromiss gefunden.“ Da das hier ein Blog und kein journalistischer Mainstream-Artikel ist, kann ich offen reden: Es handelt sich um einen Haufen Irrer.

Schauen wir genauer hin. Die Financial Times lässt Friederike von Tiesenhausen etwas zum Thema berichten, eine Politik-Redakteurin. Wird gefragt, wie eine „Online-Überwachung“ technisch umgesetzt werden könnte? Nein. Der Kaiser ist aber nackt.

Im Tagesspiegel schreibt der Politik-Redakteur Albert Funk zum Thema. Wird gefragt, wie eine „Online-Überwachung“ technisch umgesetzt werden könnte? Nein. Der Kaiser ist aber nackt.

In der Süddeutschen kommt Susanne Höll zu Wort, die „neugierig und kritisch sein“ will. Ist sie das? Wird gefragt, wie eine „Online-Überwachung“ technisch umgesetzt werden könnte? Nein. Der Kaiser ist aber nackt

Allgemeiner Trend: Die Medien wiederholen nur, was alle möglichen Verdächtigen gesagt haben, ganz gleich, ob das grober Unfug, Agitprop oder sonstwas ist. So auch bei Heise Stefan Krempl. Ich kann das seichte Gefasel einfach nicht mehr hören und wiederhole mich: Ein Haufen Irrer, allesamt, nicht nur die Politiker, die über das Thema beschließen, sondern auch die Journaille, die darüber berichtet. Zeige mir jemand die Ausnahme, die die Regel bestätigt – und ich wäre für ein paar Minuten glücklich.

Nah- und Ferndurchsuchungen

Der Irrsinn geht weiter. Laut Heise plant die EU: „Neben einem standardisierten europäischen Informationssystem und besserer Koordination bei allen Formen von Cybercrime sind darin auch gemeinse Internet-Ermittlungsteams der EU und grenzüberschreitende heimliche Online-Durchsuchungen angedacht.“ (Das Verb „Andenken“ gibt es jedoch nicht im Deutschen, obwohl man bei einigen Menschen nur eine Vor- und Embryonalform des Denkens voraussetzen kann.)

Auch der faktenfreie Textbaustein „Spam, Identitätsdiebstahl und Kinderpornografie breiten sich immer mehr aus“ fehlt nicht. „Und es sollen ‚remote searches‘ (wörtlich „entfernte Durchsuchungen“ oder „Ferndurchsuchungen“, womit offensichtlich die in der deutschen Debatte ‚heimliche Online-Durchsuchung‘ genannte umstrittene Maßnahme der Strafverfolger gemeint ist), erleichtert werden, wenn sie nach nationalen Gesetzen möglich sind. Dies soll ‚Investigationsteams ermöglichen, mit der Zustimmung des Gastlandes schnell auf Informationen zuzugreifen'“.

BBC hat das Thema auch aufgegriffen: „Forces will also take part in „remote searches“ and patrol online to track down criminals.“ Das bedeutet: Falls es jemandem gelänge, eine Überwachungssoftware auf dem Recher eines deutschen Verdächtigen zu implementieren (Windows und abgrundtiefe Dämlichkeit beim „Opfer“ vorausgesetzt), sollen gleich alle Polizisten Europas die Ergebnisse bekommen.

Da hat Leitner schon Recht: „Europol will also Spam bekämpfen, indem es neben die Spammer-Malware auf euren Computern noch Europol-Malware auf eure Computer tut. Das ist wie mit beidseitig benutztem Klopapier: der Vorteil liegt auf der Hand!“

Warum die sächsische SPD gegen das BKA-Gesetz ist

Die SPD Sachsen hat auf ihrer Website dazu etwas publiziert:

„Für die Eillösung, bei der das BKA ohne richterlichen Beschluss Online-Durchsuchungen vornehmen kann, gibt es von der Sachsen SPD keine Zustimmung. Jurk erinnerte daran, dass gerade in Sachsen bekannt sein müsste, was unkontrollierte Mitarbeiter von Sicherheitsbehörden anrichten können. „Im Sachsen-Sumpf ging es doch ebenfalls darum, dass eine Mitarbeiterin auf eigene Faust gehandelt und in diesem Fall nicht nur unbescholtene Personen sondern den ganzen Freistaat in Verruf gebracht hat.“ Zudem, so Jurk, sei es nicht hinnehmbar, dass die Vertraulichkeit des Gesprächs mit dem eigenen Arzt untergraben werden kann. Er erinnert gleichzeitig daran, dass auch die Journalisten – und deren Computer – weiterhin Informantenschutz genießen müssten. „Die Freiheit der Presse ist ein zu hohes Gut, als dass man es auf diesem kalten Wege angreifen darf“, sagte der SPD-Landesvorsitzende. Jurk stellte zudem klar, dass die Aufgabenverteilung zwischen Bundeskriminalamt und den sächsischen Polizeibe-hörden geklärt werden muss. Es darf nicht sein, dass das BKA unseren sächsischen Polizisten dazwischenfunken kann, wann es möchte“, so Jurk.

Das bedeutet: Die SPd Sachsen lehnt wesentliche Teile des BKA-Gesetzes ab, nicht nur Kleinigkeiten. Ein bisschen Umschreiben nach Maßgabe des Vermittlungsausschusses des Bundestags würde nichts nützen. Aber wer weiß, ob die SPD beim nächsten Mal nicht umfällt? Das war jetzt ein WInk mit der Motorradkelle.

Auf den Busch und den Fefe klopfen

busch

Vorgestern war ich bei busch@n-tv und habe einige Worte zum Thema „Die Online-Durchsuchung“ gesagt. Hansjörg Geiger, Ex-Verfassungsschutz-Chef, Ex-BND-Chef, hat sich offenbar vom Saulus zum Paulus gewandelt und nur Vernünftiges von sich gegeben und am BKA-Gesetz kein gutes Haar gelassen.

Wenn man die Kommentare de Kolleginnen und Kollegen anhört, gibt es nur ein Fazit: Schäuble hat sein Ziel erreicht. Alle, mit wenigen Ausnahmen, gehen davon aus, dass die Behörden in privaten Rechnern herumschnüffeln. Ob und wie das gehen soll, fragt niemand mehr. Es interessiert auch keinen. „Die Hacker“ machen das auch ständig. Das haben wir selbst in Hollywodd-Filmen gesehen. Der „Bundestrojaner“ ist zum urbanen Märchen geworden wie das Einhorn im Mittelalter.

Auch Fefe bläst genau in dieses Horn und lässt sich von denjenigen instrumentalisieren, die der Bevölkerung ein Gefühl der Ohnmacht gegenüber der Obrigkeit implementieren wollen. „Es spielt keine Rolle, ob der Staat im Moment in der Lage ist, einen effektiven Bundestrojaner zu bauen oder nicht. Dass gezielte Trojaner effektiv sein können, ist unbestritten“ schreibt Leitner. Das ist doch lachhaft. Es spielt genau eine Rolle. Leitner ist naiv, wenn er den Medienberichten einfach so traut. Und die sind die einzige Quelle für das Märchen, es habe schon Online-Durchsuchungen gegeben. Das war die Ausgangsfrage des Buches. Und siehe da: während der Recherche stellt sich heraus, dass alles frei erfunden oder von anderen abgeschrieben worden war oder von den Presseerklärungen der einschlägigen Ministerien unkritisch übernommen. Das ist der aktuelle Stand und nicht nur der in Buermeyers Artikel: „Die „Online-Durchsuchung“. Technischer Hintergrund des verdeckten hoheitlichen Zugriffs auf Computersysteme“.

Wer Buermeyers Aufsatz liest – das hat Fefe offenbar gar nicht getan – und die dortigen Fakten mit den Medienberichten vergleicht, merkt sehr schnell, dass dort die beiden Fälle diskutiert werden – die „Durchsuchung“ einer Mailbox (BBS) in den 90-er Jahren und der gescheiterte Versuch, einem Verdächtigen eine CD zuzuspielen -, die in den Medien zunächst als einzige (!) Quelle auftauchten, es habe schon erfolgreiche (!) Online-Durchsuchungen gegeben und die per „Stille Post“ so oft umgeschrieben wurden, dass sich ihr irriges Fazit als Hoax im Diskurs verselbständigte.

Und das soll keine Rolle spielen? Ich würde schon gern wissen, wer von der Journaille auf der Honorarliste des BND oder BKA steht, unbewusst oder bewusst. Ein Köngreich für eine aktuelle Liste der „Pressesonderverbindungen“!

Ja, „gezielte Trojaner“ wirken bei Klein Windows-Fritzchen und offenbar auch bei Klein Felix. Aber bei sonst niemandem, dessen Intelligenzquotienten die Zimmertemparatur übersteigt. Und damit wären wir immer noch nicht bei einer „erfolgreich durchgeführten“ Onliine-Durchsuchung. Wie Fefes Gesinnungsgenosse Andreas Bogk in seinem Gutachten für das Bundesverfassungsgericht schreibt: „Des weiteren ist die Umgebung des Trojaners meistens so komplex, daß er sich in ihrer Interaktion nicht modellieren läßt. Die Fehlerfreiheit eines Trojaners ist also nicht zu erwarten.“ Quod erat demonstrandum. Demnach lässt sich auch keine Online-Überwachung mit gerichtsverwertbaren Daten mittels eines „Trojaners“ erwarten.

„Aufgabe der Presse ist es, den Blödsinn, den Ziercke so von sich gibt, zu publizieren“, schreibt Fefe. Richtig, sehr wahr. Aber da muss Leitner sich nun wirklich nicht auch noch einreihen und seinerseits Nebelkerzen werfen.

Wohnungsdurchsuchung bei mir heute früh

Heute morgen um 7.30 Uhr stand die Polizei vor der Tür. Meine Wohnung wurde durchsucht und mein Rechner beschlagnahmt. Vorwurf: Verstoß gegen das Waffengesetz.

Ich stehe in dem Verdacht einesVergehens nach §§ 40,52 i.V. m. Anlage 2 Abschn. 1 Nr. 1.3.4 WaffG. Mir wird der Link www.burks.de/forum/phpBB2/viewtopic.php?t=5633 vorgewofen, unter der Überschrift „Rezepturen diverser Explosivstoffe“ eine Anleitung zur Herstellung von Explosivstoffen verbreitet zu haben. Die Durchsuchung sei verhältnismäßig, insbesondere seien mildere Maßnahmen „beim jetzigen Stand der Ermittlungen nicht ersichtlich.“ Unterschrieben von Ebsen, Richter am Amtsgericht Tiergarten.

Es geht also um eine Website. Es soll verhältnismäßig sein, deshalb meinen Rechner mitzunehmen? Die Beamten fragten mich, ob der Rechner mit einem Passwort gesichert sei. Ich habe nichts unterschrieben und nichts gesagt. Heute Nachmittag habe ich einen Termin mit meinem Anwalt. Mal sehen, welcher der Journalisten-Verbände, denen ich angehöre, mir Rechtsschutz gewährt.

Vielleicht ist ja die Polizei nur gekommen, weil es mit einer Online-Durchsuchung nicht geklappt hat. SCNR. By the way: Alle meine öffentlichen Schlüssel sind ab sofort ungültig.

Nachtrag: Ich bin heute ab ca. 20.30 Uhr in Freies Neukölln, um mich mit Kollegen zu treffen. Der Termin stand schon länger fest.

Nachtrag 09.30 Uhr. Ich muss mich erst einmal ein wenig beruhigen und gehe jetzt mit dem Tölchen spazieren. Leider ist mir auch ein Artikel flöten gegangen, den ich heute abgeben wollte und für den ich kein Backup hatte. Aber mit so etwas rechnet man auch nicht

Nachtrag 10.00 Uhr. Einige Kollegen haben mir schon geschrieben. „Darf ich Dich Bomben-Burks nennen?“ mailte einer. Ein anderer fragte, ob die Wohnungsdurchsuchung vielleicht in Zusammenhang mit diesem Fall stünde. Ich weiß es nicht. Aber eines ist gewiss: Ich werde nicht kuschen, wenn mich das nur einschüchtern sollte.

Weg frei für die Ente!

Heise: „Weg frei für bundesweite heimliche Online-Durchsuchungen“. Ich schreibe in Kürze mal mehr dazu. Der einflussreichste Hoax der Nachkriegsgeschichte wird in Gesetzesform gegossen. Zukünftige Historiker werden unter den Tisch fallen vor Lachen.

FDP stimmt Online-Überwachung irgendwie zu

Online-DurchsuchungDie Heise-Medlung ist schon nicht mehr aktuell: „Den gesamten 71-seitigen Koalitionsvertrag halten die Partner noch unter Verschluss. Nach außen gedrungen ist bereits, dass der Bayerntrojaner prinzipiell weiter Polizei und Staatschützern zur Verfügung stehen soll.“ Das ist so nicht korrekt, und der Begriff „Bayerntrojaner“ in mehrfacher Hinsicht grober Unfug. Im Koalitionsvertrag heißt es:

„Online-Durchsuchungen von Computern stellen einen tiefen Eingriff in die Privatsphäre dar und sind daher nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig. Die gesetzlichen Kriterien sind im Hinblick auf diesen Ausnahmecharakter zu überprüfen. Insbesondere entfällt künftig die Befugnis zum heimlichen Betreten von Wohnungen im Zusammenhang mit Online-Durchsuchungen. Der Kernbereich privater Lebensführung ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unantastbar; die dazu ergangenen Regelungen werden präzisiert. In den geschützten Bereich der Berufsgeheimnisträger werden künftig auch die Journalisten und die Abgeordneten einbezogen. Sowohl die richterliche als auch die parlamentarische Kontrolle bei Überwachungsmaßnahmen wird verbessert. Wir planen eine externe Evaluierung der Praxis der heimlichen Online-Durchsuchungen.“

Dasss es der FDP nur um die Beteiligung an der Macht geht, ist seit dem „Umfaller“ Erich Mende wohl jedem klar, der noch einen Rest von Verstand besitzt. Die hehren Worte Sabine Leutheusser-Schnarrenbergers über den „Weg in den autoritären Staat“ sind nur Schall und Rauch und heiße Luft. Man muss sich die Passagen des Vertrags einzeln ansehen; So wird ein Hoax wie die „Online-Durchsuchung“ vermeintliche Realität.

Richtig ist, dass der heimliche staatliche Zugriff auf informationstechnsiche System laut Urteil des BVerfG nur in absoluten AUsnahmefällen zuässig ist. Dass man den überhaupt nicht erfolgreich – das heißt mit dem Ergebnis gerichtsfester Fakten – umsetzen könnte, steht auf einem anderen Blatt und kümmert ahnungslose Politiker nicht. Da Fahnder nur über einen physischen Zugriff überhaupt eine Spionagesoftware bei einem verdächtigen Windows-DAU implementieren könnten – und das nur mit riesigem Aufwand, kann man als Zyniker frohlocken: Mit der Klausel, dass heimliche Wohnungseinbrüche der Behörden aka Stasi 2.0 nicht zulässig seien, hat sich das Thema „Online-Durchsuchung“ in Bayern ohnehin erledigt. Ich muss Markus Beckedahl also widersprechen.

Ganz besonders gespannt darf man sein auf die „externe Evaluierung“: Wer sollte die vornehmen? Die Verschwörungstheoretiker vom Chaos Computer Club? Die Rechtsanwaltskammer München? Oder gar die German Privacy Foundation? Und was soll evaluiert werden? „Leider konnten wir die IP-Adressse des Verdächtigen im Netz nicht auffinden.“ – „Leider benutzte der Gefährder Linux“. – „Leider öffnete der Verdächtige das Attachment nicht, sondern hielt sich an die Ratschläge des BSI.“ Wir würden vor Lachen vermutlich den Kaffee über die Tastatur schütten.

Terroristen nutzen Kinderporno-Netzwerke?

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Heise.de berichtet: „Wieder einmal heißt es, dass islamistische Terrorverdächtige kinderpornografische Bilder benutzen, um so über steganografisch verschlüsselte Botschaften heimlich zu kommunizieren und Anschlagspläne auszuhecken. Die britische Times berichtet in aufgeregtem Ton, dass britische Geheimdienste und Scotland Yard bei Razzien in Großbritannien auf eine „Verbindung zwischen Terrorplänen und Hardcore-Kinderpornografie“ gestoßen seien.“

Mir gefallen der Artikel und auch der zum Thema in Telepolis sehr, benennen sie doch unmissverständlich den unsäglichen Quatsch, den hyperventilierende deutsche Medien wie Welt online ganz ohne Recherche und völlig kritiklos abschreiben und publizieren. Schande über Welt online: Mit Verlaub, was Ihr Euch erdreistet da auszubreiten, ist ekelhaft und hat mit Journalismus rein gar nichts zu tun. Dabei handelt es sich bei der Meldung in der Times eindeutig im Geheimdienst-Propaganda der übelsten Machart, wie sie hierzulande über die „Online-Durchsuchung“ bekannt ist.

Der Artikel von Heise erinnerte mich an meinen Text auf spiggel.de vom 10.02.2007: „Geheimes Schreiben gegen Schäuble„, in dem ich Steganografie unter Linux vorstellte. Mit ein paar Befehlen kann man Texte so in Bildern verstecken, dass sie kaum gefunden werden. Was Osama bin Laden und andere Terroristen angeblich können, kriegen ich und die wohlwollenden LeserInnen auch hin.

Hier ein Beispiel, die Fotos oben sind das Ergebnis: Das linke Bild ist das Original, im rechten Foto ist ein längeres Zitat aus dem Koran verborgen. Ich habe vorher nachgesehen, in welchen Passagen es um den Jihad geht.

burks@master:~/burksfiles/temp5$ touch osama.txt
burks@master:~/burksfiles/temp5$ echo "Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Götzendiener, wo immer ihr sie findet, und ergreift sie und belagert sie und lauert ihnen aus jedem Hinterhalt auf. Wenn sie aber bereuen und das Gebet verrichten und die Zakah entrichten, dann gebt ihnen den Weg frei. Wahrlich, Allah ist Allvergebend, Barmherzig;"> osama.txt
burks@master:~/burksfiles/temp5$ zip secretmessage.zip osama.txtupdating: osama.txt (deflated 36%)
burks@master:~/burksfiles/temp5$ cat 181008_2.jpg secretmessage.zip > 181008_3.jpg

Noch Fragen? Jetzt muss Osama bin Laden nur noch hier die Botschaft abrufen. (Was heißt „rechte Maustaste – Grafik speichern“ auf arabisch?)

Wie Vorgaben aus Karlsruhe die Phantasie beflügeln

Von Claudia ist ein Artikel in Telepolis erschienen: „Wie Vorgaben aus Karlsruhe die Phantasie beflügeln – Die Online-Durchsuchung kommt erneut vor das Bundesverfassungsgericht.“

Opfer der Terror-Hysterie

Spiegel online: „Tatsächlich sind die Indizien gegen den 24-jährigen Deutsch-Somalier ungewöhnlich dünn. Der Haftbefehl ist gerade einmal eineinhalb Seiten lang und erkennbar hastig ausgefertigt. Die Richterin am Amtsgericht, offenkundig keine Expertin in heiklen Staatsschutzdelikten, begründet die Verwahrung darin mit einem angeblichen Entschluss, der Beschuldigte wolle einen islamistisch motivierten Selbstmordanschlag begehen. Wann, wo und wie, das bleibt offen, nur so viel: Voraussichtlich solle Sprengstoff verwendet werden. (…) Zudem argumentiert die Richterin, Omar D. verfüge über keine gefestigten Verbindungen.“

Vermutlich. Undsoweiter. Man sollte sich diese Richterin immer vor Augen führen, wenn es wieder mal – auch im Zusammenhang mit der real gar nicht existierenden Online-Überwachung – um das so genannte „Richterband“ oder den „Richtervorbehalt“ geht. Das bedeutet nichts. Oder nur, dass Richter oft keine Ahnung haben, worüber sie schnell entscheiden müssen. Der Verdacht gegen die vermeintlichen Terroristen scheint sich also in Luft aufzulösen.

Man muss nur die Berichterstattung der letzten Tage dagegenhalten, wie etwa den Tagesspiegel: „Der Fall zeigt, dass auch Deutschland ein mögliches Rückzugsgebiet für islamistische Terroristen ist und er belegt die immer dichtere Vernetzung der islamistischen Terrorszene.“ Ach ja? Der Fall zeigt doch eher, dass die unkritischen deutschen Medien sich so verhalten wie die hysterische Öffentlichkeit in den USA in der McCarthy-Ära. Oder der Berliner Kurier unter der reißerischen Überschrift „Rekruten des Terrors“: „Der Deutschsomalier Omar D. (24) und der Somalier Abdirazak B. (23) wollten in den ‚Heiligen Krieg‘ ziehen, für ihren Glauben töten. Laut Ermittlern waren die beiden Islamisten Mitglieder eines ganzen Rings von Fanatikern im Raum Bonn. Stück für Stück wird sichtbar, wie eng das Netz des Terrors in Deutschland geknüpft ist.“

Ach ja? Wollten die das? Ist das erwiesen? Keine Recherche, nirgends. Die einzige Quelle waren offenbar „die Ermittler„. Also Public Relations der „Sicherheitsbehörden“. Es ist wie bei dem Hype um die „Online-Durchsuchung“; Nur Gefasel und Kaffeesatzleserei. Aber jede Wette, dass kein Jota der vorverurteilenden Artikel jemals zurückgenommen werden wird oder sich die Schreiberlinge entschuldigen werden. Wo kämen wir denn da hin? Man verliert irgendwie die Lust an diesem Beruf angesichts der Mischpoke, die einen derartigen Schmarrn zusammenschmiert.

Was schreibt Spiegel online? „Wenn nicht die Auswertung der Asservate und die derzeitigen Vernehmungen neue belastende Indizien ergeben, könnte es sein, dass Omar D. und Abdirazak B. in nicht allzu ferner Zukunft wieder auf freiem Fuß sind.“ Was bleibt, ist ein vages und faktenfreies Gefühl in der Öffentlichkeit, dass der Terror überall lauern könnte.

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