Die heilige Einfalt der Holzmedien

Google

Ein Artikel von mir bei Telepolis (13.01.2008): „Die heilige Einfalt der Holzmedien“ – „In Berlin diskutierten Am letzten Donnerstag Journalisten mit Bloggern. Man redete mit vereinten Kräften aneinander und am Thema vorbei. Die vom Deutschen Journalisten-Verband organisierte Veranstaltung bewies, dass das Internet in den Köpfen der Holzmedien-Vertreter noch nicht angekommen ist. Und viele Blogger wissen nur begrenzt, was Journalismus bedeuten könnte, wie die „Nachbereitung“ der Diskussion zeigt.“ [mehr…]

Investigative Recherche im Internet

Am 18. und 19.02.2008 findet wieder mein Seminar „Investigative Recherche im Internet“ an der Berliner Journalisten-Schule statt (260 €). Wer sich noch anmelden will, macht das bitte hier. Allzu viele Plätze sind aber nicht mehr zu vergeben. Wer nicht weiß, ob er (oder sie) ein solches Seminar besuchen sollte, kann das mit diesem Quiz testen.

Michael Konken | Blogs

Veranstaltung des DJV am 10.01.2008: „Journalistische Blogs brauchen Qualität“

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Anlass für diese Veranstaltung waren einige Passagen der Rede Michael Konkens, des Bundesvorsitzenden des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV), anlässlich des DJV-Verbandstags, 5. bis 7. November 2007 in Saarbrücken:

„Der Onlinebereich ist aber auch ein Bereich, den wir verstärkt unter qualitativen Kriterien werten müssen. Nicht jeder, der sich dort als Journalist bezeichnet, hat etwas damit gemeinsam. Uns steht es gut zu Gesicht, wenn wir Richtlinien finden, um Müll von Qualität zu trennen und dies den Internetkonsumenten deutlich machen. Das Internet ist eine Plattform auch für Schmierfinken ganz besonderer Art. Schmierfinken, die sich als Journalisten bezeichnen, die aber Persönlichkeitsrechte verletzen, sich nicht an unsere Postulate wie Wahrhaftigkeit, Objektivität, Vollständigkeit halten. Sie treiben ihr mieses Geschäft mit Veröffentlichungen, gegen die wir oft rechtlich nicht vorgehen können, die aber nicht selten ihre Voyeure finden. Blogs sind meines Erachtens nur in ganz wenigen Ausnahmefällen journalistische Erzeugnisse. Sie sind eher der Tummelplatz für Menschen, die zu feige sind, ihre Meinung frei und unter ihrem Namen zu veröffentlichen.“

Zahlreiche Blogs haben diese Passagen zitiert und kritisiert. Hier einige Hintergrundinformationen:

Die Rede Konkens richtete sich nicht allgemein gegen Blogger, sondern war klassische „Innenpolitik“ vor einer Delegiertenversammlung: Konken wollte wiedergewählt werden. Die Anwesenden wussten, worauf Konken anspielte: Auf die Internet-Publikation „Der Stadl“ (www.stadl.biz) und auf das einzige DJV-kritische Blog www.recherchegruppe.tk (Burkhard Schröder). Auf recherchegruppe.tk sind seit drei Jahren zahlreiche Skandale und andere DJV-Interna publiziert worden, die unter anderem zur Abwahl des Berliner Landesvorsitzenden des DJV geführt haben. „Der Stadl“, der keinen journalistischen Anspruch erhebt, sondern anonym erscheint, wird mit dem Brandenburger DJV-Vorsitzenden Hans Werner Conen in Verbindung in Verbindung gebracht, der sich mit dem Bundesverband einen erbitterten juristischen Krieg liefert.“ [mehr… (pdf)]

Ein Haufen Irres

source:CCCLaut Heise will die CDU „heimliche Online-Durchsuchungen“ auch gegen „Kinderpornografie im Internet“ einsetzen. Man merkt, dass sich der Hoax verselbständigt hat: Die Wahnvorstellung, die Regierung könne private Rechner „irgendwie“ fernwarten oder es könne ihr gelingen, ohne Wissen der Nutzer dort herumzuschnüffeln, hat sich in den Köpfen so festgesetzt, dass rationale Argumente nichts mehr helfen. Der Glaube an den „Regierungshacker“ hat mittlerweile eine religiöse Konsistenz. Beckstein lügt dazu dreist: „Ich kenne keinen Fachmann aus den Landeskriminalämtern oder Landesverfassungsschutzämtern, der nicht die Online-Durchsuchung für notwendig hält.“ Dann sitzen dort nur Idioten. Ich kenne übrigens keinen IT-Fachmann (Frauen eingeschlossen), der eine „Online-Durchsuchung“, wie sie sich die CSU offenbar vorstellt, für möglich hielte.

Auch die „groß angelegten Angriffe auf Web-Anwender“ lassen mich kalt: „Zu ihrem Schutz sollten Anwender nur mit einer vollständig gepatchten Version des Internet Explorer arbeiten oder einen alternativen Browser nutzen. Zudem sollten Anwender den RealPlayer deinstallieren.“ Nein, zu ihrem Schutz sollten Anwender auf Windows verzichten, wenn sie damit nicht umgehen können. Ziel der Angriffe sind also nicht Web-Anwender (By the way: „Web“ ist kein Synonym für „Internet“!), sondern Windows-Nutzer. „Web-Anwender“ ist da schon ganz richtig, denn die meisten Nutzer halten das WWW für das Internet und haben von den anderen Diensten noch nie etwas gehört.

Hier gibt es ein schönes Interview mit dem Ex-Bundesverfassungsrichter Professor Hans-Joachim Jentsch: „Ob die Klage Erfolg haben wird, ist schwer einzuschätzen. In einer früheren Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht gesagt, dass eine Vorratsdatenspeicherung zu unbestimmten Zwecken nicht zulässig ist“.

Der mit Abstand lustigste Artikel bei Heise, der sich auf eine Meldung der Wirtschaftswoche bezog, ist schon von vorgestern: „Verfassungsschutz soll gezielte Trojanerattacken abwehren.“ Wer gerne lacht, sollte ihn unbedingt lesen. Leider besteht er zur Hälfte aus bloßen Gerüchten, die bisher niemand verifiziert hat: „Sollen häufig professionelle Spione im Staatsauftrag hinter den gezielten Attacken stehen“. Die Chinesen „sollen“ angeblich auch wild in der Gegend herumhacken. Und was die Esten den Russen unterstellen, ist auch nur ein Gerücht. Was der Verfassungsschutz behauptet, kann man jedoch wie gewohnt als Agitprop bezeichnen, als frei erfunden oder zum Totlachen: „Rund 750.000 Computer hiesiger Unternehmen sollen mit Trojanern infiziert sein und vertrauliche Daten unbemerkt weiterleiten –­ oft direkt an die Konkurrenz.“ Die Schlapphüte haben genau mitgezählt. Jawoll, was die können, kann der Verfassungsschutztrojaner schon lange. Bruhahaha.

Online-Durchsuchung | Willkommen in Schilda!

Eben habe ich mich kringelig gelacht. Es gibt doch tatsächlich eine FAQ („Fragen und Antworten zum Thema Online-Durchsuchungen“) des Bundesministeriums des Innern, bei der man sich fragen muss, ob besoffene Praktikanten jetzt die Website deutscher Ministerien vollschreiben dürfen. Offenbar sind die dort alle auf Drogen:

„Das Risiko einer Entdeckung und der missbräuchlichen Nutzung der Ermittlungssoftware wird durch geeignete technische Maßnahmen so gering wie möglich gehalten. Sollte die Software dennoch entdeckt werden, wird sie vom Zielsystem entfernt.“ – „Die Betroffenen werden grundsätzlich nach Abschluss darüber unterrichtet, dass die Ermittlungssoftware bei ihnen auf den Rechner gespielt wurde.“ – „Die gewonnenen Daten werden dabei ggfs. unter Zuhilfenahme technischer Auswertungs-Instrumente (sog. „Tools“) vorselektiert, so dass für die manuelle Analyse ein überschaubarer Datenbestand verbleibt.“

Ich habe mich noch einmal extra vergewissert, dass ich nicht auf einen Fake hereingefallen bin. Ich kann es immer noch nicht glauben: Das ist wirklich die Seite des deutschen Innenministeriums! ROTFL. Willkommen in Schilda!

Wikia Search

smash the stack

Heute war ich bei N24 und habe etwas über Wikia Search erzählt.

Toonpool.com: Komik zum Abstimmen

Ein Artikel von mir in der Netzeitung: „Toonpool.com: Komik zum Abstimmen“ – „Die neue Webseite Toonpool.com versammelt deutsche und internationale Cartoons in einer Web 2.0-Atmosphäre. Burkhard Schröder hat sich das Online-Portal einmal genauer angesehen.“ [mehr…]

Javascript igitt

Tagesspiegel

Wenn man von Javascript keine Ahnung hat – hier die heutige Website des Tagesspiegel -, dann sollte man die Finger davon lassen.

Focus | Falschmeldung

Focus verbreitet eine Falschmeldung: „Im Frühjahr 2006 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eine getarnte E-mail an den Berliner Islamisten Reda Seyam, mit einem ‚Bundestrojaner‘ im Anhang verschickt. Wie das Nachrichtenmagazin FOCUS berichtet, stießen die BfV-Beamten bei der heimlichen Online-Razzia unter anderem auf eine Anleitung zum Bau von Sprengsätzen und Fotos von verstümmelten US-Soldaten. Reda Seyam klickte laut FOCUS die getarnte E-mail der Verfassungsschützer an und aktivierte so die erste und bislang einzige Online-Durchsuchung in Deutschland.“

Für wie dumm hält Focus seine LeserInnen? Was ist eine „getarnte“ E-Mail? Wenn es sich um einen gefälschten Header einer unverschlüsselten (!) Mail handelte: Wir könnte man den wahren Absender nachweisen? Doch nur, wenn der Verfassungsschutz selbst behauptete, der Urheber zu sein?! Bewiesen ist es damit noch nicht. Und wieso „Fotos von verstümmelten US-Soldaten“? Die sind legal und im Internet überall erhältllich. Nur weil sich das so „gruselig“ anhört?

Und noch was: Die „erste und bislang einzige Online-Durchsuchung“? Ach ja? Sonst gab es keine? Quod erat demonstrandum. Ich halte die Geschichte von vorn bis hinten für frei erfunden, also erlogen. Ich verdächtige auch Reda Seyam, sich nur wichtig machen zu wollen. Reda Seyam behauptet, sein „russischer Virenscanner“ (sind russische besonders gut?) habe angeschlagen. „Für seine Chats bevorzuge er seither Internet-Cafes.“ Chats? Was nützten Chats vor „getarnten E-Mails“ mit Viren, die eine Remote Forensic Software enthalten, auf die Windows-Benutzer (alle Islamisten nutzen bekanntlich Windows) klicken, klicken, klicken – und mitnichten an die Folgen denken?

Wenn man sich vergegenwärtigt, welche Quellen Focus hatte, dann muss man zu dem Schluss kommen, dass das Nachrichtenmagazin der Agitprop des Bundesnachrichtendienstes auf den Leim gekrochen ist. Dafür spricht der Satz: „Kollegen des Bundesnachrichtendienstes (BND), Spezialisten auf dem Gebiet der Online-Durchsuchung.“ Wer sonst, wenn nicht der BND selbst, würde sich selbst so loben, obwohl doch das BKA – also die Truppe Schäubles – eine Online-Durchsuchung offenbar noch gar nicht erfolgreich hinbekommen hat?

Selbstredend hat Focus keine zwei unabhängigen Quellen, noch nicht einmal eine. Das wäre Journalismus und viel zu anstrengend. Nichts für Focus also. Lügen, erfinden, nachplappern, und nicht an die Fakten denken…..

By the way: Wer ist für den Quatsch eigentlich verantwortlich? O je…

Was jetzt wirklich fehlt

Aus dem Heise-Forum: …“ist die Entdeckung eines kinderpornographischen Bildes, das einen minderjährigen Al-Qaida-Sebstmordattentäterkandidaten vor dem Computer beim Herunterladen von Musik- und Videodaten und gewaltverherrlichenden, aber copyright geschützten Computerspielen aus Tauschbörsen zeigt…“

GovWare

smash the stack

Gulli: „Was brachte die Woche #1? (mit SkyOut, VXler)“
(…) „Ich find in dem Kontext ja die Online-Durchsuchung/ Bundestrojanergeschichten ja immer noch ne Stufe schlimmer. Burkhard Schröder hält die Geschichte ja vehement für ne Ente, kannst du dir angesichts solcher Patzereien vorstellen, dass das Ding ernsthaft gecoded und eingesetzt werden kann/soll?
(…) „Was ich viel spannender finde ist die Frage, wie solche GovWare gezielt eingesetzt werden soll. Stell Dir eine Zielperson vor, wie soll man diese und nur diese mit einem Trojaner infizieren? Es gab ja schon Gerüchte von Trojanern in Anhängen von Behördenemails. Das hat das E-Government in Deutschland erwartungsgerecht extrem nach hinten zurückgeworfen, was das Vertrauensverhältnis zwischen Bürgern und Regierung angeht. Also eins ist klar: Eine gezielte Unterschiebung eines Trojaners basiert auf gutem Social Engineering oder einer gewissen Unerfahrenheit des „Opfers“ gegenüber dem Thema Internetsicherheit. Ich für meinen Teil kann nur so viel sagen: Meinen PC zu infizieren könnte schwer werden. Nicht nur, dass ich alternative Systeme nutze, auch bin ich allem erstmal skeptisch gegenüber. Beherzigen das auch die anderen Bürger, sehe ich für einen geplanten Bundestrojaner wenig Chancen.“ (…)

Anonym E-Mails senden

Welt Online (05.01.2008): “ GAL warnt vor der Überwachung von Telefonen und Internet“

Ude erklärt, dass im Internet das Stichwort „Anonymisierung“ das Gebot der Stunde sei, um die Vorratsdatenspeicherung zu umgehen. So gebe es Formulare im Netz, um anonym E-Mails abzusenden, die beispielsweise über die German Privacy Foundation erreicht werden können, ein Verein, der sich dem Schutz der Privatsphäre im Internet verschrieben hat.“

Danke, Albrecht! Wenn Welt „Online“ auch noch in der Lage wäre, Links ins berüchtigte Internet zu setzen, könnte man rundum zufrieden sein.

Christian Rath | Vorratsdatenspeicherung

Die taz entwickelt sich beim Thema „Vorratsdatenspeicherung“ aka „Bürgerrechte im digitalen Zeitalter“ immer mehr zur Lachnummer. Jetzt muss es mal deutlich gesagt werden: Schuld ist Christian Rath, der seit Monaten unqualifizierten Quatsch zum Thema von sich gibt.

Rath hat auch den Hoax „Online-Durchsuchung“ in die Welt gesetzt – mit einer Falschbehauptung, die die taz nie korrigiert hat. Im Artikel „Festplatten im Visier“ (30.01.2007) behauptet er: „Bei einer Online-Durchsuchung installiert die Polizei über die Internet-Verbindung des Computers eine Hacker-Software auf dem Rechner. Ein solcher Trojaner verschickt dann einmal oder laufend die auf der Festplatte gespeicherten Daten an die Polizei. Das Verfahren stellte ein Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft mit einem Aufsatz in der Neuen Zeitschrift für Strafrecht im März 2005 vor.“

Ich schrieb in Telepolis (06.02.2007): „Das ist nicht wahr. Der betreffende Autor Manfred Hoffmann, Oberstaatsanwalt beim BGH, beschäftigt sich unter der Überschrift „Die Online-Durchsuchung – staatliches ‚Hacken‘ oder zulässige Ermittlungsmaßnahme?“ ausführlich mit dem Thema, hat aber offenbar wenig technischen Sachverstand. Der Datenspeicher des Computers eines Verdächtigen könne untersucht werden, schreibt er, „indem etwa mittels E-Mail oder auf andere Weise, auf den zu durchsuchenden Computer ‚Trojaner‘ oder ‚Backdoor‘-Programme aufgespielt werden.“ Wie es möglich sein könnte, per Mail etwas auf den Rechner eines Verdächtigen einzuschleusen, wenn der sich weigert, Attachments von unbekannten oder gar anonymen Absendern zu öffnen oder wie man einem Linux-Nutzer eine Spionage-Executable unterjubeln will, verrät Manfred Hoffmann nicht. Der Autor bezieht sich auf einen Fall aus dem Jahr 1997. Damals ging es aber um eine ‚passwortgeschützte Mailbox‘, also das klassische Bulletin Board System, in das die Strafverfolger eindringen wollten.“

Vorratsdatenspeicherung"

Jetzt gilt Rath als „Rechtsexperte“ und wird dafür sogar auch noch mit dem „Pressepreis des Deutschen Anwaltsvereins“ ausgezeichnet. Aber das ist das Niveau, auf dem der Mainstream diskutiert.

Am 02.01.2008 behauptet er kühn: „Große Erfolgsaussichten hat der Eilantrag aber nicht. Denn faktisch ändert sich für die Bürger nicht viel. Schon bisher waren die meisten Verbindungsdaten zur Abrechnung bei der Telekom gespeichert und die Polizei konnte bei Bedarf darauf zurückgreifen.“ Dass sich faktisch nichts ändere, ist eine so dummdreiste Lüge, dass man sich fragt, ob Rath vielleicht auf der Payroll Schäubles oder Zypries‘ oder eines noch schlimmeren Vereins steht.

Auch am 02.01.2008 kommentiert Rath: „So sprechen sie von einer ‚Totalprotokollierung der Telekommunikation‘, obwohl doch nur die Verbindungsdaten vorsorglich gespeichert werden – und eben nicht die Inhalte von Telefonaten und E-Mails.“ Es ist nicht zu fassen.

Ich habe in Telepolis (04.01.2008) geschrieben – und Rath ist ein schlagendes Beispiel für die Journaille, die ich meine: „Die Gesetzeslage ist seit zwei Jahren eindeutig: Nach § 110 des Telekommunikationsgesetzes und der Telekommunikation-Überwachungsverordnung müssen alle größeren Provider Schnittstellen zum Abhören und Mitschneiden von E-Mails in Echtzeit bereitstellen. Die Inhalte der Kommunikation sind also kein Geheimnis mehr, da die deutschen Journalisten sich in der Regel weigern, ihre E-Mails zu verschlüsseln oder ihren Informanten das zu ermöglichen. Die so genannten Geheimnisträger scheinen keine Geheimnisse zu haben.“ Quod erat demonstrandum.
Vorratsdatenspeicherung"

Rath beschwichtigt, „die Verbindungsdaten [würden] nur bei den Telefon- und Internetfirmen gespeichert. Obwohl „total“ keinen Superlativ kennt, muss man Rath doch fragen: Überwachung aller Inhalte und aller Kommunikationsdaten – geht es noch totaler?

Die Pointe am Schluss des Artikels toppt alles: „Die Polizei kann – wie bisher! – nur im konkreten Verdachtsfall zugreifen. Davon sollte sich niemand einschüchtern lassen, der auch bisher unbefangen telefoniert und gemailt hat.“ Ein Journalist, der „unbefangen“ telefoniert und – vermutlich unverschlüsselt – mailt wie der taz-Autor, sollte man besten wieder nach Hause gehen und das Maul halten. Er ist eine Schande für die Zunft.

Unicode | Blogwerk

blogwerk

Ich habe neulich eine Mail an jobs@blogwerk.com geschrieben. Auszug:

(…) „Bevor ich mehr schreibe, hätte ich gern den öffentlichen Schlüssel von blogwerk, weil ‚kluge Köpfe, die einfach so wissen, was los ist und es
eloquent formulieren können‘, im Zeitalter des gesetzlich geregelten E-Mail-Abhörens und der Vorratsdatenspeicherung natürlich nicht per
elektronischer Postkarte kommunzieren. Im realen Leben würde das bekanntlich auch niemand tun.

Eine Idee [für ein Thema] hätte ich auch schon: Warum manche Leute auf die lustige Idee kommen, Spam vermeiden zu wollen, indem sie ihre E-Mail-Adresse auf merkwürdige Art radebrechen – zum Beispiel jobs at blogwerk punkt com, und man diese dann mühsam von Hand zusammenpuzzeln muss. Wer sich auskennt, macht das ganz anders – mit Unicode.“ (…)

Geantwortet haben sie noch nicht…

Wenn der Laptop zweimal klingelt

Ein Artikel von mir in der Netzeitung: „Wenn der Laptop zweimal klingelt“

„Voice over IP, das Telefonieren übers Internet, wird immer beliebter. Burkhard Schröder hat beim Marktführer Skype einige Tücken festgestellt und präsentiert – nicht nur deshalb – Alternativen.“ [mehr]

Operation Heisse Luft

Der angeblich „riesige Kinderporno-Skandal“ unter dem Code-Namen Operation „Himmel“ hat sich als Operation Heiße Luft erwiesen. Das Reizwort „Kinderpornografie“ verführt deutschen Medien häufig zu einer kruden Mixtur aus Halbwahrheiten, urbanen Märchen und glatten Falschmeldungen.

Bei hoch emotionalisierten Themen wie „Kinderpornografie bei [bitte selbst ausfüllen]“ werden journalistische Standards oft genug missachtet. Man sollte erst etwas publizieren, wenn man die Fakten überprüft hat. Das Statement eines Polizei- oder Justizpressesprechers ist keine Tatsache, die man ohne weitere Recherche einfach übernehmen könnte. Das hat sich jetzt bei der Operation „Himmel“ wieder bewiesen: Viel heiße Luft und wenig dahinter.

Der öffentliche Diskurs verwandelt sich aber allzu schnell in bloße Moraltheologie mit hysterischen Untertönen. Die Schlagzeilen Großer Skandal! Noch größerer Skandal! Größter Skandal! (Reuters garantieren kurzfristig Aufmerksamkeit, kombinieren die voyeuristische Lust mit dem sanften Gruseln über Sex and Crime und das Böse im Internet und hinterlassen bei den Rezipienten ein hilfloses Gefühl. Oder man bewundert kritiklos die rastlosen Strafverfolgungsbehörden, die angeblich bis zur Erschöpfung gegen eine übermachtige Hydra von Kriminellen im Internet kämpfen – nach dem Motto: Die tun was.

ARD_KiPo

Bei der „Operation Himmel“ existieren nur drei Quellen, von denen alle anderen Medien – auch die Falschinformationen – abgeschrieben haben: Der MDR („Größter Fall von Kinderpornografie in Deutschland“, 13.09.2007), Spiegel Online („Riesiger Kinderporno-Skandal schockiert Deutschland“, 24.12.) und die ARD („Großangelegte Aktion gegen Kinderpornografie“ 25.12.)

Zentrale These ist der mehrfach variierte Satz bei Spiegel Online : „Ein Sprecher des bayerischen LKA hatte (…) erklärt, Kinderpornos seien auf dem Server eines Berliner Internet-Anbieters deponiert worden. Dieser Anbieter, laut der ARD, Strato, habe dann die Polizei eingeschaltet, weil ihm ein enormer Datentransfer auf den Servern auffiel.“

Der Provider hat das dementiert: „Bei solchen Routineuntersuchungen werden in der Regel keine Inhaltsanalysen vorgenommen, im Einzelfall kann dies jedoch notwendig sein. Sofern Strato-Mitarbeitern durch solche Analysen oder insbesondere durch Hinweise Dritter strafrechtlich relevante Inhalte bekannt werden, prüfen wir eine Anzeigeverpflichtung und eine Einschaltung der Behörden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.“ Laut der Süddeutschen handele es sich offenbar „um ein Missverständnis“

Dennoch taucht die strittige Behauptung der ARD ohne weitere Recherche in zahlreichen Artikeln auf, als sei das schon bewiesen. Einer hat also gelogen: Peter Burghardt, der Sprecher des bayerischen LKA, oder Carsten Zorger, der Sprecher von Strato – ein Grund, hier weiter zu recherchieren. Aber das macht niemand. Wie sollte man denn von einem „auffälligen Datenverkehr“ bei einem Provider auf 12000 Verdächtige „in 70 Staaten“ kommen? Niemand wagt heute noch zu behaupten, Strato hätte Kinderpornografie gehostet. Das wäre ohnehin extrem unwahrscheinlich und spräche zudem für eine kaum noch vorstellbare Dummheit der Täter. Schon seit Mitte der neunziger Jahre ist auch den Ermittlungsbehörden bekannt, dass derartige – in Deutschland strafbare – Angebote auf passwortgeschützten Web- oder FTP-Servern und, wenn überhaupt, dann im Ausland liegen. Jedem hätte auffallen müssen, dass die These der ARD entweder etwas Falsches suggeriert oder technisch unsinnig ist.

Laut Reuters habe der bayerische LKA-Sprecher Peter Burghardt gesagt, die Dimension des Skandals sei enorm. „So was ist uns noch nicht untergekommen.“ Entweder ist Burghardt von den Ermittlern falsch über die Fakten informiert worden oder er hat bewusst nicht ganz die Wahrheit verbreitet. Man kann jedoch verlangen, dass der Pressesprecher eines Landeskriminalamts über die Rechtslage und die Fakten bei einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren seiner Behörde annähernd vertraut ist. Die Empörung kann nicht echt gewesen sein. Mittlerweile ist klar, dass die „Operation Himmel“ nur wenig zutage gefördert hat, was strafrechtlich überhaupt relevant ist.

Auch die reißerischen Überschriften haben sich allesamt als falsch erwiesen. Vom „größtem Skandal“ kann man ohnehin schon deshalb nicht sprechen, weil bei der „Operation Marcy“ im Jahr 2003 sogar von 23000 Verdächtigen die Rede war. Auch hier spielen einige Medien bei der Berichterstattung eine fragwürdige Rolle, da – laut der Zeitschrift Gigi – einige der sichergestellten und im Fernsehen gezeigten „Tatmittel“ in Bibliotheken öffentlich zugängliche und legale Bücher waren. Irrtümer nimmt aber kaum jemand zum Anlass, die eigene Berichterstattung zu relativieren oder die Rezipienten darüber aufzuklären, dass der „größte Skandal“ keiner war, sondern dass es sich um eine klassische Zeitungsente handelte. Ein „Regret the Error“ wäre angebracht, ist aber in Deutschlands Medien die große Ausnahme.

Der Tagesspiegel spekuliert immerhin – jedoch ohne Beweise -, wie das fragliche strafbare Material hätte angeboten und abgerufen werden können: „Wahrscheinlich wählten die Beteiligten ein Verfahren, bei dem eine eigentlich harmlos klingende Internetadresse über Chatforen oder Mailinglisten bekannt gemacht wird. Diese Adresse verweist dann auf eine private Seite, die bei einem Internetanbieter angelegt wurde. Von dort aus können sich Interessenten Filmdateien kostenlos herunterladen. Diese werden allerdings verschlüsselt. Sie lassen sich erst dann öffnen, wenn zuvor gegen Bezahlung ein entsprechendes Passwort erworben wurde.“ Wann Internetadressen „harmlos“ klingen, darüber kann ebenso gerätselt werden: hardcoreporn_for_adults.com etwa oder bluemchensex.biz?

Report_Mainz

Spiegel Online schlägt eine andere Methode vor: „Um die illegalen Filme von den Servern an die Interessenten zu bringen, nutzten die Anbieter offenbar Chatforen im Internet, dem Usenet oder einfach E-Mails.“ Auch das ist – so vage formuliert – ganz einfach Unfug. E-Mails mit kinderpornografischen Anhängen (unverschlüsselt!) sind ein urbanes Märchen wie die präparierten Leckbildchen, die auf Schulhöfen verteilt worden seien, um Schüler drogenabhängig zu machen. Die meisten Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie werden seit Jahren per Internet Relay Chat begangen. Dort kann man sicher und unbeobachtet Daten austauschen, ohne dass das zurückverfolgt werden könnte. Filesharing-Dienste, die etwa über Tor anynomisiert werden, kommen dazu. Deshalb verfehlt die Forderung des Mediendesigners und hauptberuflichen „Jugendschützers“ Friedeman Schindler nach Zensur des World Wide Web und „dass etwa die Betreiber von Chat-Rooms ein hohes Schutzniveau realisieren, damit nicht der Chat zur Anbahnung von Kontakten der Szene genutzt werden kann“, das Thema, ist bloßer Lobbyismus für die eigene Sache und technisch abwegig.

Viele deutsche Medien suggerieren in ihrer Berichterstattung missverständlich, es gebe Websites, auf denen jemand zufällig oder per Google Kinderpornografie finden könnte. Das ist so nicht richtig: Eindeutige Kinderpornografie ist so gut wie in jedem Land der Welt mit einem funktionierenden Rechtssystem verboten. Anonyme Websites, die keinem Provider zugeordnet werden könnten, gibt es aber nicht. Die Strafverfolger könnten also prinzipiell immer nachprüfen, wer eventuell Verbotenes hostet. Man sollte auch nicht unterschlagen, dass es dem US-amerikanischen FBI erlaubt ist, Lockspitzel-Angebote ins Netz zu stellen, also selbst strafbare Handlungen zu begehen und kinderpornografische Angebote zu verbreiten, um Kriminelle damit zu fassen. Das geschah etwa bei der „Operation Landslide“, die 1999 in den Medien als „der größte Schlag gegen die kommerzielle Kinderpornografie aller Zeiten“ bezeichnet wurde.

Der bloße Besitz von Bildern, auf denen eindeutig Pornografie mit Kindern – also sexueller Missbrauch – gezeigt wird, ist jedoch nicht in allen Ländern – auch nicht in Europa – mit Strafe bedroht. Pornografie wird in vielen Ländern und Kulturen ohnehin ganz unterschiedlich definiert. Meldungen, es gebe bei einem Fall Verdächtige in sehr vielen Ländern weltweit, haben also wenig Aussagekraft.

In Deutschland ist es sogar verboten, Fotos oder Texte zu besitzen, die ein nur „wirklichkeitsnahes“ Geschehen zeigen; in den USA hingegen sind Schriften, die in Deutschland Tonträgern und Daten in dieser Hinsicht gesetzlich gleichgestellt sind, ganz ausgenommen, auch Abbildungen, die keine reale oder keine mit einer realen Person identifizierbare Person zeigen. Pornografisches Material mit „kindlich“ aussehenden Mangas oder Avataren sind also in den USA erlaubt.

Der kleine Medienhype über „Kinderpornografie in Second Life“, vom Politmagazin „Report Mainz“ am 07.05.2007 angestoßen, berücksichtigt zum Beispiel weder die unterschiedliche Gesetzeslage in den USA – dort, also auch in Second Life, war das Rollenspiel legal – noch die Tatsache, dass im besagten Fall in Second Life überhaupt keine Kinder beteiligt waren. Die mehr als fragwürdigen Behauptungen von „Report Mainz“, die abgefilmten Szenen mit scheinbar minderjährigen Avataren würden sich „ins Gehirn brennen“ und Pädokriminelle zu weiterm Tun anstacheln, sind durch wissenschaftliche Untersuchungen nicht belegt. Die journalistische Grundregel, mindestens zwei unabhängige Quellen zu befragen, wurde ohnehin missachtet. Es steht bei der Berichterstattung über diese heikle Thema oft vorab schon fest, was als allgemeines moraltheologischen Fazit gewünscht wird: Das Böse wird immer mehr im Internet und ist überall.

Auch bei der „Operation Himmel“ spielten die Medien eine zentrale Rolle: Das Sat.1-Magazin „Akte„, vor allem „Schlüsselfigur“ Ronald Matthäi, der nach Angaben des Magazins mit den Ermittlungsbehörden zusammenarbeitet, scheinen eine wahre Obsession entwickelt zu haben, das Thema zu skandalisieren. „Akte“ geriert sich selbst als quasi-strafverfolgende Institution. Diese Attitude widerspricht auch dem meistzitiertem Satz Hans-Joachim Friedrichs‘ und dem unwidersprochenen Credo des deutschen Journalismus: „Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache“.

Nach der „Operation Mikado“ wurde sogar eine Anzeige bei der Staatsanwalt Dessau gegen die Redaktion von „Akte“ gestellt: „Ein Mitarbeiter der Akte-Redaktion übergab Oberstaatsanwalt Vogt Anfang 2006 Ausdrucke von kinderpornografischen Websites und machte sich damit strafbar, da er das illegale Material in seinem Besitz hatte. (…) Weiterhin habe ein Filmteam die Beamten bei den anschließenden Hausdurchsuchungen begleitet und dabei u.a. kinderpornographisches Material abgefilmt.“ Wenn man zum Beispiel der Website des LKA Bayern glaubt, ist das strafbar. Law Blog sieht das anders: „Die bloße Tatsache, (zahlender) Kunde eines Kinderpornoanbieters zu sein, führt übrigens noch nicht notwendig zur Strafbarkeit. Das liegt am Gesetz selbst. § 184 b Abs. 4 Strafgesetzbuch stellt nicht jeden Kontakt mit Kinderpornografie unter Strafe.“ Dort (dejure.org/gesetze/StGB/184b.html) steht wörtlich, die Verbote gälten nicht für „Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.“
Akte_KiPo"

Auch über das „zielgerichtete Surfen“ war man sich bei der „Operation Himmel“ nicht einig. Oberstaatsanwalt Peter Vogt meint laut Netzeitung: „Schon wenn zielgerichtet mit bestimmten Begriffen nach Kinderpornografie gesucht werde, macht man sich strafbar.“ Wie diese Suchworte und vom wem gerichtsfest festgestellt und gespeichert werden könnten, darüber schweigt man sich aus. Auch diese Behauptung ist schlicht Unsinn. Der Anwalt eines Betroffenen wird auf Law Blog zitiert: „Einige Ermittler gaben sogar zu Bedenken, dass man auf solche Seiten beim Surfen auch „Vereinigung Berliner Strafverteidiger erklärte am 11.01.2007: „Es muss davor gewarnt werden, durch den guten Zweck der Bekämpfung der Kinderpornografie jedwedes Mittel als geheiligt anzusehen.“ Das ist ein Satz, der vor allem bei der Berichterstattung über das Thema Kinderpornografie im Internet in Zukunft von den Medien beherzigt werden sollte. Die Behauptung Sven Karges, des Leiters für den „Bereich Illegale Inhalte“ beim Verband der deutschen Internetwirtschaft (Eco), der laut Yahoo.com gesagt haben soll, die 12000 Kinderporno-Verdachtsfälle seien die „Spitze eines Eisbergs“, hat also mit der Realität rein gar nichts zu tun.

Und noch eine gute Nachricht, die aber kaum jemand verbreiten wird, weil sie der gefühlten Sicherheitslage des durchschnittlichen Medienkonsumenten widerspricht: Die Zahl der Sexualdelikte gegenüber Kindern sind seit 1970 rückläufig, die Aufklärungsquote im Vergleich zu ähnlichen Straftaten sehr hoch. Klaus Wichmann, Staatsanwalt aus Halle, sagte der Tagesschau in genau der Sendung (www.tagesschau.de/multimedia/video/video252624.html), in der von einem „riesengroßen Akandal“ die Rede ist, besonnen und ganz richtig: Die Zahl der Täter sei gleich geblieben, nur könne man heute besser ermitteln. Die Steigerung der Ermittlungserfolge um 56 Prozent im letzten Jahr beweisen genau das – wie bei jeder polizeilichen Kriminalstatistik – und nicht, dass es mehr Straftaten gibt. Es besteht also kein Grund zu der Annahme, in Zukunft werde man „immer mehr“ Kinderpornografie im Internet finden.

Dieser Artikel erschien am 31.12.2007 in Telepolis. Ich habe einige Links korrigiert und ergänzt.

Google ändert seine Suchkriterien

Computerwoche.de schreibt: „Zum Jahresbeginn hat Google die Algorithmen seiner Suchmaschine dahin angepasst, dass die Aktualität von Inhalten künftig ein dominierendes Suchkriterium ist und Backlinks an Bedeutung verlieren. (…) Laut Suchmaschinenexperten favorisiert das Verfahren künftig vor allem Betreiber von Websites und Blogs, die ihre Meldung und neue Seiten schneller als andere unters Volk bringen.“
Na, dann wollen wir mal….

Xing | Vollautomatischer Bewegungsmelder

Ich habe soeben meine Gratis-Mitgliedschaft bei Xing beendet. Die Gründe stehen hier und hier.

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24C3 | Wie wäre es mit langfristig?

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