Beseeltes Personal am Abgrund von Landesverrat

elsässer
Derzeit bei der Großbourgeoisie nicht verfügbar

Eine freie, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenkte, keiner Zensur unterworfene Presse ist ein Wesenselement des freiheitlichen Staates; insbesondere ist eine freie, regelmäßig erscheinende politische Presse für die moderne Demokratie unentbehrlich. Soll der Bürger politische Entscheidungen treffen, muß er umfassend informiert sein, aber auch die Meinungen kennen und gegeneinander abwägen können, die andere sich gebildet haben.

Tja, der Elsässer. Ich bin ein bisschen besorgt. Hätte man mir vor vierzig Jahren gesagt, es werde die Zeit kommen, da in Deutschland Medien verboten würden, die Meinungen verbreiteten, die strafrechtlich nicht zu beanstanden sind, ich hätte es nicht geglaubt. Wer ist als nächstes dran? fragte das Publikum hier schon zu recht. Erst RT.de, dann Elsässer, dann wer?

Ich habe nie etwas von Elsässers „Medienimperium“ gelesen, weiß also nicht, was er so von sich gibt. Seitdem er die „Konkret“ verließ und Panserbist wurde, habe ich ihn nicht mehr ernst genommen. Ich heftete das unter der Rubrik ab: „keiner hört mir mehr zu, also suche ich mir welche, die das tun, egal, wer das ist.“ Harald Juhnke hat solchen Leuten ein Denkmal gesetzt.

Als in der 70-er Jahren alles verboten wurde, was als „kommunistisch“ galt, auch die Zeitschrift „radikal“, haben die Liberalen und die Linken protestiert. Das müssten sie auch tun, wenn es die Rechten trifft. Tun sie aber nicht. Ganz im Gegenteil: Sie begrüßen Zensur. Den Vogel schießt der DJV ab: Das, was Elsässer publiziere, sei gar kein Journalismus, daher berühre ein Verbot nicht die Meinungsfreiheit. Das ist nur noch cringe, aber spiegelt natürlich den erbärmlichen weltanschaulichen Zustand der deutschen Journaille wieder, der von den Funktionären der Journalisten-Verbände immer noch unterboten wird.

Die so genannten „Linken“ möchten die AfD gleich mit verbieten. Wie dämlich kann man sein?

Wir hatten das schon einmal bei der Nationalzeitung:
1969 stellte der damalige Bundesminister des Innern Ernst Benda beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag nach Art. 18 Grundgesetz – das Verwirken der Pressefreiheit aufgrund Missbrauchs. 1974 lehnte das Bundesverfassungsgericht den Antrag jedoch ab, da das Blatt „keine […] ernsthafte Gefahr für den Bestand der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ darstelle und keine „politisch bedeutsame Resonanz“ finde.

Deniz Yücel schreibt dazu ganz richtig:
Da aber, siehe oben, unterhalb der Strafbarkeitsgrenze alles erlaubt ist, versucht die Innenministerin nun etwas anderes: Sie senkt die Strafbarkeitsgrenze. „Ich habe heute das rechtsextremistische ‚Compact-Magazin‘ verboten“, verkündete sie auf X. „Es agitiert auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Muslime und gegen unsere Demokratie. Unser Verbot ist ein harter Schlag gegen die rechtsextremistische Szene.“

Eine Begründung, die für diese Bundesregierung zur Art Handschrift wird: Ob das Forschungsministerium versucht, missliebige Universitätsprofessoren zu bestrafen oder das Innenministerium „unsäglich“ für eine hinreichende Verbotsbegründung hält – es ist derselbe Mechanismus: Eine Exekutive, die keinen Unterschied mehr zwischen Recht und Moral kennt und deren leitendes Personal derart beseelt ist von der Richtigkeit des eigenen Tuns (gegen „Hass“, Rechtsextremismus, Antisemitismus etc.), dass es rechtsstaatlichen Prinzipien so viel Beachtung schenkt wie dem Kleingedruckten auf einem Beipackzettel.

Die Qualitätshauptstadtmedien schreiben: Verfassungsschutz bescheinigt Elsässer „devote Moskau-Ausrichtung“ – Nach Angaben der Behörden stellt Compact die Legitimität des Grundgesetzes offen infrage. Hinzu kommen Umsturzfantasien.“ Die üblichen Textbausteine: Journalisten übernehmen schlicht die Pressemeldungen oder das Briefing des Verfassungsschutzes.

Und verbotene Fantasien? Umsturzfantasien habe ich auch manchmal, nur gebe ich das nie zu…

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Kommentare

2 Kommentare zu “Beseeltes Personal am Abgrund von Landesverrat”

  1. Godwin am Juli 16th, 2024 8:16 pm

    netter Hinweis bei Fefe:
    „Bemerkenswert: Grundlage des Verbots war das Vereinsrecht, obwohl es sich um GmbHs handelt, nicht um Vereine.“
    könnte das juristisch zum Eigentor werden?

    Das „Verbot“ des „politischen Gegners“ ficht mich jetzt mal nicht so an. Die können ruhig auch mal ein bissl was einstecken.
    Die Saat der Verderbnis ist ohnehin schon erfolgreich unters Volk gebracht – und solange Kubitschek in Schnellroda machen kann, was er will…

    passend dazu – der RBB trennt sich von El Hotzo
    PS: wir erinnern uns DER RBB

    Aber nicht nur Schland ist so, auch andere

  2. ... der Trittbrettschreiber am Juli 16th, 2024 8:30 pm

    Danke Burks.
    Das Grundgesetz ist zwar bis jetzt die beste Verfassung in der deutschen Geschichte – aber eben nur als Hardcover im Bücherregal.
    Die Angst regiert, sie reitet auf dem Halbwissen vieler Politiker, die wie eh und JEVERsäumt haben, bestehendes Recht zu kennen und anzuwenden. Sie alle wähnen sich als Lex-Manufakturer und werden mangels Kompetenz und Rechtskenntnissen vom Zeitgeist hin und her geschleudert, wie ein Unternehmen von den Horrormeldungen seines Cashflows.
    Wenn man über Spaltungen in diesem Land sprechen will, dann muss die Entfernung zwischen Parlament, das m.E. selbst nicht mehr weiß wozu es da ist, und den Bewohnern m/w/d/hx Priorität haben – was nicht bedeutet, dass das auch gelingen kann (s. Wittgenstein).
    Zischend Zeiten, das muss ich sagen. Was will man mehr…hx?

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