Unter Hochschnappatmern

Parteiverbot
Symbolic image for the ban of a political party in Germany, press photo, very detailed –ar 3:2 –s 750

Zum 473sten Mal für alle Lichterkettenträger und sonstige Honks, die sich in den sozialen Medien gegenseitig hochschnappatmen:

Eine Partei darf verfassungsfeindlich sein, das ist kein ausreichender Grund für ein Verbot. Ich weiß nicht, warum niemand Gesetzestexte lesen will.

„Eine Partei kann nur dann verboten werden, wenn sie nicht nur eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt, sondern diese Haltung auch in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise umsetzen will. Für ein Parteiverbot genügt es also nicht, dass oberste Verfassungswerte in der politischen Meinungsäußerung in Zweifel gezogen, nicht anerkannt, abgelehnt oder ihnen andere entgegengesetzt werden. Die Partei muss vielmehr planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen wollen. Dies setzt voraus, dass konkrete, gewichtige Anhaltspunkte vorliegen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann.“