Zuendegevorratsgespeichert

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Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: „Gesetzliche Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter zur Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten unionsrechtswidrig“. Udo Vetter kommentiert: „Die Vorratsdatenspeicherung steht zwar nach wie vor im Gesetz. Sie bleibt aber außer Kraft.“

Die üblichen Verdächtigen werden es erneut versuchen.