Zuendegevorratsgespeichert
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: „Gesetzliche Verpflichtung der Telekommunikationsanbieter zur Vorratsspeicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten unionsrechtswidrig“. Udo Vetter kommentiert: „Die Vorratsdatenspeicherung steht zwar nach wie vor im Gesetz. Sie bleibt aber außer Kraft.“
Die üblichen Verdächtigen werden es erneut versuchen.