Rechtsstaat, Unschuldsvermutung und die Medien

Lesebefehl: RA Udo Vetter zum „Fall“ Lindemann.
Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass etliche der Aussagen sich gar nicht auf eigenes Erleben beziehen. Vielmehr berichten Frauen über Dinge, die sie von Dritten gehört haben. Nämlich dass wiederum einer anderen Frau von Lindemann übel mitgespielt worden wäre. Aus Gerüchten und Geschichten gestrickte Wahrheiten können richtig sein. Müssen es aber nicht. Wer aus Hörensagen einen hinreichenden Tatverdacht konstruiert, schreibt die Unschuldsvermutung und damit den Rechtsstaat ab. (…) Am Ende soll es, wenn ich die zahlreichen Kommentare richtig verstehe, in Sexualstrafsachen auf eine völlige Umkehr der Beweislast hinauslaufen.