Rechtsstaat, Unschuldsvermutung und die Medien

Lesebefehl: RA Udo Vetter zum „Fall“ Lindemann.
Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, dass etliche der Aussagen sich gar nicht auf eigenes Erleben beziehen. Vielmehr berichten Frauen über Dinge, die sie von Dritten gehört haben. Nämlich dass wiederum einer anderen Frau von Lindemann übel mitgespielt worden wäre. Aus Gerüchten und Geschichten gestrickte Wahrheiten können richtig sein. Müssen es aber nicht. Wer aus Hörensagen einen hinreichenden Tatverdacht konstruiert, schreibt die Unschuldsvermutung und damit den Rechtsstaat ab. (…) Am Ende soll es, wenn ich die zahlreichen Kommentare richtig verstehe, in Sexualstrafsachen auf eine völlige Umkehr der Beweislast hinauslaufen.

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Kommentare

9 Kommentare zu “Rechtsstaat, Unschuldsvermutung und die Medien”

  1. ... der Trittbrettschreiber am August 31st, 2023 7:17 am

    „Am Ende soll es, wenn ich die zahlreichen Kommentare richtig verstehe, in Sexualstrafsachen auf eine völlige Umkehr der Beweislast hinauslaufen.“

    Meinst Du, lieber Burks, für die Medien oder vor Gericht – oder ist das mittlerweile dieselbe Soße für diese freiheitlich demokratische Gesellschaft?

  2. Juri Nello am August 31st, 2023 8:58 am

    Warum der Lesebefehl? Der Fall war so voraussehbar. Selbst wenn etwas dran wäre, wären die Beweise trotzdem dünn, denn um Rohypnol oder GHB nachzuweisen, musst Du eine Dreiviertelstunde später im Krankenhaus vorstellig sein und selbst dann wird es schwierig.
    Was an seinem Text natürlich gut ist, ist dass er die Rechtsstaatlichkeit und seine Funktion hervorhebt und sagt, dass das normalerweise eben vor Übergriffen schützt. Das ist übrigens die Art Rechtsstaatlichkeit, die Du ein paar Posts vorher für Israel (bzw. im Falle Israels) ablehnst.

  3. admin am August 31st, 2023 12:12 pm

    Das hat mir Israel rein gar nichts zu tun. Der Oberste Gerichtshof dort funktioniert ganz anders.

  4. Juri Nello am August 31st, 2023 1:09 pm

    @burx Dann wäre es es wert, dass das offengelegt wird, denn die, die dort Protestieren, sind nicht nur die Araber.

  5. Detlef am August 31st, 2023 2:04 pm

    @Juri Nello:
    denn um Rohypnol oder GHB nachzuweisen, musst Du eine Dreiviertelstunde später im Krankenhaus vorstellig sein und selbst dann wird es schwierig

    Hast Du eine Quelle dafür?
    Aus den Diskussionen dazu ergab sich, dass die Nachweisbarkeit in den Körperflüssigkeiten bis zu acht Stunden gegeben ist, und in den Haaren mehrere Wochen.
    Und Shelby Lynn wollte sich auch irgendwie nicht richtig untersuchen lassen, sondern diskutierte tagelang erst mal auf Reddit rum.
    Money quote aus der Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin bzgl. Shelby Lynn: „Zu dem Ergebnis eines von der Zeugin selbst veranlassten Drogentests wurden widersprüchliche Angaben übermittelt, das Ergebnis selbst lag nicht vor.“

  6. André Hüssy am August 31st, 2023 7:02 pm

    Auch Udo Vetter:
    „Ich habe noch so einen Gedanken zu dem ja mittlerweile namentlich bekannten Lehrer und SPD-Mann, der Hubert #Aiwanger abschießen wollte. Der Pädagoge konnte doch vor 35 Jahren nicht ahnen, welcher seiner Schüler ihm mal auf den Keks gehen würde. Es gibt ja auch Presseberichte, wonach er Dokumente hortet.

    Von wie vielen seiner Schüler oder anderer Personen hat er denn noch Kompromat gesammelt? In diesem Zusammenhang kommt mir spontan die Strafvorschrift des § 42 Bundesdatenschutzgesetz in den Sinn. Und natürlich die Bußgeldvorschriften der Datenschutz-Grundverordnung. Auch das Bayerische Datenschutzgesetz.

    Wäre vielleicht mal Zeit für eine Hausdurchsuchung.“

  7. waldheinz am August 31st, 2023 7:22 pm

    Ich bin auch ein Vergewaltiger.
    Schließlich habe ich das Tatwerkzeug ständig bei mir.

  8. Juri Nello am August 31st, 2023 7:35 pm

    @Detlef D. Soest Kriegste das nicht selber hin, mal zu suchen, wie Oferdebetäubungsmittel wirkt? Das sind körpereigene Stoffe. Diese werden absorbiert. 7. Klasse ohne aufzupassen.

  9. nh am September 2nd, 2023 5:35 pm

    Allein die Preisgabe derlei Dokumente ist strafbewehrt.

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