Trojaner auf externen Internet-Festplatten

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Darstellung einer Online-Durchsuchung mit „Staatstrojaner“ aus Zachiku, Mittani-Reich, ca. 1550 – 1350 v. Chr., Fundort Mosul-Stausee im Irak

Krempl liefert bei Heise wieder den gewohnten Bullshit ab: „Strafverfolger haben Staatstrojaner 2021 häufiger eingesetzt. Die Gerichte genehmigten 2021 55-mal das Hacken von IT-Geräten, während es 2020 48 Anordnungen gab.“

Ach ja? Wie machten die das? „Mithilfe von Staatstrojanern“ natürlich. „Dabei dürfen die Fahnder etwa auch Festplatten inspizieren und nicht nur die laufende Kommunikation mitschneiden.“ Die Internet-Festplatten sind schon seit 2006 als Textbaustein in Mode.

Ich halte das für ein fettes Lügenmärchen aus der Propaganda-Maschine der Strafverfolger, das Krempl wie gewohnt kritiklos wiederkäut. Natürlich können die üblichen Verdächtigen „Kommunikation“ in Echtzeit verfolgen, etwa bei der Telefonie. Aber sie können nicht einfach so auf externe „Festplatten“ zugreifen, schon gar nicht „von weitem“, außer der Verdächtige ist so bekloppt, dass er vermutlich gar keinen Computer bedienen könnte.

Außerdem gab es da mal ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Jemand kommentierte ganz richtig: „Zunächst mal heißt es eben nicht, daß das Instrument auch eingesetzt wurde, nur weil ein Richter die Erlaubnis erteilt hat. Und weiterführend sagt das auch nichts darüber aus, ob es erfolgreich eingesetzt wurde, ob verwertbare Informationen erlangt wurden, die sonst nicht erlangt worden wären, usw..“

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Darstellung einer Online-Durchsuchung mit „Staatstrojaner“ aus Zachiku, Mittani-Reich, ca. 1550 – 1350 v. Chr., Fundort Mosul-Stausee im Irak

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