Deutsche und polnische Handwerker

Handwerker
Handwerker in Badezimmer (Dymbolbild)

Meine kleine Schwester braucht ein neues Badezimmer. Da sie in einer Eigentumswohnung residiert, muss sie das selbst organisieren. Damit beginnt das Problem. Man muss jemanden finden, der eine Firma hat (sie kann das von der Steuer absetzen) und der arbeiten kann und will. Es darf auch kein Pfuscher sein.

Ich kenne einen polnischen Handwerker, den ich immer anrufen kann, wenn bei mir etwas kaputt ist, was ich nicht selbst reparieren kann. Auf seiner Visitenkarte steht „Maurer-, Putz- und Estricharbeiten, Trockenbau, Fensterbau, Fliesenverlegung, Maler- und Tapezierarbeiten, Laminat- und Pakettverlegung, sämtliche Reparaturarbeiten.“ Was fehlt?

Meine Schwester hat ihn nicht angerufen, weil „Elektrik“ fehlt. Ich habe ihr gesagt, Jurek (natürlich heißt er Jurek!) sei Pole und dächte nicht wie ein deutscher Handwerker. Ein deutscher Handwerker würde auf seine Visitenkarte schauen, kein „Elektrik“ sehen, es also nicht können. Und zweitens wäre er gar nicht zuständig. Ein Pole würde Elektrik können und machen und wenn nicht, würde er jemanden kennen, der es kann und macht, und den anrufen. Also so wird das nichts mit dem Badezimmer. Das muss ich ihr jetzt erklären.

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Kommentare

2 Kommentare zu “Deutsche und polnische Handwerker”

  1. ... der Trittbrettschreiber am Juli 2nd, 2023 3:34 pm

    „Also so wird das nichts mit dem Badezimmer.“

    Korrekt müsste es heißen „Also wird das nichts mit der Steuerermäßigung“, denn sie kann mit ihrem Badezimmer machen was sie will – nur eben auf eigene Rechnung.
    Soviel wird das nicht sein. Ruf den Polen an und erfreue dich am nichtdeutschen Handwerk. Die deutschen sind out. Sie plärren, bremsen, verweisen (zu recht*) auf Sicherheitsrisiken – allerdings oft, um Leute zu verunsichern, die von Heizungen und Fliesen und Hackfleisch- oder Bieringredienzen keine Ahnung haben.
    Dödel glauben immer noch an „echte deutsche Wertarbeit“. Niemand kann so viel lachen, wie hier performed wird….hx

    *
    es gibt Abnahme pflichtige Arbeiten, z.B. Schornsteinfegerprüfungen etc.

  2. Juttipat am Juli 2nd, 2023 6:17 pm

    nu ja „Abnahmepflicht“….

    Heizung und Sanitär sind „zulassungspflichtige Handwerke“

    Solange Jurek eine Rechnung stellt, die die Formalien erfüllt, ist es zwar „illegal“ – zumindest der o.g. Teil, aber deshalb stehen ja nur die anderen Gewerke auf seiner Karte, nichtsdestotrotz absetzbar…..

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