KI und die SächsCoronaSchVO


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Formuliere in einfachem Deutsch: „Die Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020 (SächsCoronaSchVO) über die Zulässigkeit von Versammlungen waren mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.“

ChatGPT. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Regeln in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020 über Versammlungen nicht gerecht waren. Diese Regeln waren nicht angemessen, um die Corona-Situation zu bewältigen.

Blödsinn, ChatGPT. Es geht weder um Gerechtigkeit noch darum, um das Gesetz „angemessen“ war:

„Die Untersagung aller Versammlungen durch § 3 Abs. 1 SächsCoronaSchVO war ein schwerer Eingriff in die Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG), die für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung konstituierend ist. Der Ausnahmevorbehalt in § 3 Abs. 3 SächsCoronaSchVO minderte das Gewicht des Eingriffs nur unwesentlich. Die Vorschrift ließ nicht erkennen, unter welchen Voraussetzungen Versammlungen infektiologisch vertretbar sein könnten, und selbst für infektiologisch vertretbare Versammlungen stellte sie die Erteilung der Genehmigung in das Ermessen der Behörde. (…) In dieser Situation wurde ein generelles Versammlungsverbot, das lediglich durch einen nicht konkretisierten Ausnahmevorbehalt geöffnet war, der Bedeutung der Versammlungsfreiheit für ein freiheitliches Staatswesen nicht gerecht.“

Gute Entscheidung. Aber mit Ansage. Nur dass so ein Urteil erst nach drei Jahren Klarheit schafft, ist ein Armutszeugnis.

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Kommentare

4 Kommentare zu “KI und die SächsCoronaSchVO”

  1. nh am Juni 22nd, 2023 2:41 pm

    Versammlungen sind nur dann zuzulassen, wenn sie dem herrschenden Gemeingeist, der in Hinterzimmern definiert wird, gerecht werden.
    Jegliche sich anbahnende Kritik am System ist strikt zu unterbinden und strafrechtlich(???) zu verfolgen.
    Anders politisch motivierte Äusserungsbestrebungen, etwa durch unsere „Gäste“, die Israelflaggen verbrennen, durchaus zu begrüssen.
    Finde den Fehler.

  2. nh am Juni 22nd, 2023 4:49 pm

    Gänsefleisch ma den gowwerraum…
    Vorauseilender Gehorsam seit `33 parkettfähig.
    Nur einem Volltrottel ala Möchtegernmediziner und Lügenbold zu folgen zeugt von tiefster Unterwürfigkeit des nachgeordneten Staatsapparates.
    Durch die Bank Stiefellecker und Radfahrer.
    Ein minderbemittelter Vollpfosten erklärt die Pandemie, gesteuert und kassierend von Pharmafirmen, begleitet von exzessiven Gewinnmitnahmen der korrupten Importeure halbseiden brauchbarer Masken.
    Eine unsägliche Kampagne macht sich breit, um den Gewinn zu maximieren.
    Die EU-Kaiserin von Merkels Gnaden ist sich nicht zu schade, der Farce noch Milliarden hinterherzuschleudern.
    Ist ja nur herrenloses Geld, das verbraten werden muss, Kickback nicht vergessen.
    Während Querdenkerdemos verboten wurden, war alles andere zulässig.
    Rechts- eigentlich Linksstaat par Excellance.
    Richter wird man nur noch per Parteizugehörigkeit und Gesinnung, das kommt mir aber sehr bekannt vor. Es gibt keine Rechtsprechung mehr, sondern Urteilsbegründung auf politischer Linie.
    Kanakenstraftäter psychisch deformiert, nach 2 Wochen frei, Normalbürger bis zu lebenslänglich mit anschliessender Sicherungsverwahrung.

    Rennet, flüchtet, wie ihr könnt, Gnade wird Euch nicht vergönnt.

  3. ... der Trittbrettschreiber am Juni 22nd, 2023 5:39 pm

    @nh

    … ich bin seiner(ihrer)zeit immer mit weit geöffnetem Heck durch Marienborn gehixt – neben Gänsefleisch und Bananen waren auch Zigaretten u.a. mit Honiggeschmack immer ein Verhör wert. Für mich war das Hervorschnellen der rot-weißen Betonschranke auf Rädern immer das Hixlight – da kam keine Achterbahn mit.

  4. blu_frisbee am Juni 23rd, 2023 1:14 am

    Auf dem Grabstein steht: „Er hat Recht gehabt“.

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