Ausgrenzungsrecht für Kollektive

„Wenn man neuerdings mit beflissener Pedanterie nicht mehr von Zigeunern spricht, sondern von Sinti und Roma, die ebensogut Bantu oder Nuba heißen könnten, weil kein Mensch den Unterschied kennt, mit Ausnahme von Leni Riefenstahl und den Experten für Abstammungslehre aus dem ehemaligen Reichsicherheitshauptamt; wenn die Grünen Vergangenheitsbewältigungsveranstaltungen gern in der Form einer Rassekatzenschau organisieren, bei welcher auf dem Podium ein Sinti/Roma, ein Jude und ein weiterer Teilnehmer sitzt, der zwar neutral als Deutscher firmiert, aus Gründen der Logik aber den Arier spielen müsste, weil die anderen beiden auch Deutsche sind, und weil man nie Äpfel, Birnen und Obst zusammenzählen darf, sondern nur Äpfel, Birnen und beispielsweise Pflaumen […] – dann liegt der Verdacht nahe, dass die Mehrheit nur einen unverfänglichen Weg sucht, jenes Abgrenzungs- und Ausgrenzungsrecht für Kollektive zu proklamieren, welches sie dann als das ihre beanspruchen wird, um es gegen die Minderheiten anzuwenden.“ (Wolfgang Pohrt)