Sonstige Rechte

sina-box
Credits: BSI

Netzpolitik.org: Das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt handelt von weit mehr als digitaler Gewalt. Justizminister Marco Buschmann will umfassend Auskunftsansprüche ausweiten: auf Urheberrechtsverletzungen, Messenger und private Inhalte. (Fefe dazu.)

Das Ministerium Für Wahrheit informiert: Urheberrechtsverletzungen sind jetzt „digitale Gewalt“. Warum nicht gleich „Hassrede“? (Wer hat diese bescheuerten Begriff eigentlich erfunden?)

Das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt zielt aber nicht nur auf digitale Gewalttäter. Es regelt „alle Fälle einer rechtswidrigen Verletzung absoluter Rechte“. Unter absolute Rechte fallen „sonstige Rechte“, unter anderem auch Immaterialgüterrechte wie „geistiges Eigentum“.

Es wird wieder so sein wie immer und wie schon bei der so genannten „Online-Durchsuchung“. Diejenigen, die jetzt Gesetze mit immer öfterem Komparativ fordern, haben keinen blassen Schimmer, worum es technisch überhaupt geht und wie das durchzusetzen sei. Und die anderen, die das wissen, jammern über die pöhse Politik, statt die auszulachen und ihnen mitzuteilen, dass sie damit höchstens Klein Fritzchen kriegen, aber sonst niemanden.

Natürlich sind die neuen Gesetze gegen das Böse im Internet wie eine Schrotflinte. Man schießt blind drauflos und hofft, dass jemand getroffen wird.

Im Gesetzentwurf steht der wunderschöne Satz: Die Identität des Verfassers einer rechtswidrigen Äußerung kann aber regelmäßig nur ermittelt werden, wenn zuerst der Telemedienanbieter die IP-Adresse herausgibt und der Internetzugangsanbieter dann in einem zweiten Schritt Auskunft gibt, wem diese IP-Adresse zum Zeitpunkt der Äußerung zugeordnet war.

Quod erat demonstrandum: Die Vorratsdatenspeicherung, reloaded, revisited. Sie versuchen es so oft, bis es irgendwann versehentlich durchkommt.

Bei offensichtlichen [!] Rechtsverletzungen soll das Gericht den Diensteanbieter bereits durch eine einstweilige Anordnung verpflichten können, Auskunft über die Bestands-und Nutzungsdaten eines Verfassers zu erteilen.

Das ist schiere Willkür und natürlich auch fehlende Normenklarheit, wird also vom Bundesverfassungsgericht in die Tonne getreten werden. Technisch allerdings geht das – die Infrastruktur mussten die Provider auf eigene Kosten anschaffen.

Man darf also Hausdurchsuchungen zum Beispiel wegen einer Restaurant- oder Hotelkritik erwarten, die dem Besitzer nicht gefällt.