Gewonnen, weil verloren

Vorratsdatenspeicherung
Computerterminal (Symbolbild)

Heute müssen wir kurz Herumgeschwurbeltes zerschlagen und verquastes Deutsch übersetzen. Ich habe jedenfalls beim ersten Lesen nichts verstanden.

Das Bundesverfassungsgericht verkündet: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Die Beschwerdeführenden wenden sich mit ihrer am 19. Januar 2016 erhobenen Rechtssatzverfassungsbeschwerde der Sache nach gegen § 113b Abs. 1 bis 4 sowie § 113c Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und § 100g Abs. 2 sowie § 100g Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 100g Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) in der Fassung des Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten vom 10. Dezember 2015 (BGBl I S. 2218), die die sogenannte anlasslose Vorratsspeicherung regelten. Zur Begründung machten die Beschwerdeführenden geltend, die anlasslose Speicherung ihrer Verkehrsdaten verstoße insbesondere gegen ihre Grundrechte aus Art. 10 Abs. 1 GG (Telekommunikationsfreiheit) und Art. 12 Abs. 1 GG (Berufsfreiheit). (…)

Puls und Atmung noch normal? Ist das jetzt gut oder schlecht? Positiv oder negativ? Lauschen wir Digitalcourage e. V.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigt mit einem soeben veröffentlichen Beschluss die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 20. September 2022, nach der das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung unanwendbar und mit EU-Recht unvereinbar ist.

Die Verfassungsbeschwerde von Digitalcourage wurde für unzulässig erklärt, mit der Begründung, dass die angegriffene Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nicht mehr anwendbar ist. Die für ungültig erklärte Norm hatte eine anlasslose Speicherung sämlicher Verbindungsdaten von Anrufen, SMS und IP-Adressen samt Standortinformation vorgesehen. Und zwar nicht von Verdächtigen, sondern von der gesamten Bevölkerung.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unterstreicht nun noch einmal, dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung keine Rechtswirkung mehr entfaltet und nicht mehr angewendet werden kann.

In etwa ist das so: Wir haben gewonnen, weil das Bundesverfassungsgericht unsere Klage nicht angenommen hat. Wie meinen?

Heise: Unionsrecht hat bei Vorratsdatenspeicherung Vorrang

Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden gegen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen. Der Europäische Gerichtshof habe im September 2022 entschieden, dass eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung dem Unionsrecht widerspricht, sie dürfe daher innerstaatlich nicht angewendet werden, geht aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor. Das Gericht habe mit seiner Entscheidung noch einmal unterstrichen, dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung keine Rechtswirkung mehr entfaltet und nicht mehr angewendet werden kann, erklären die Bürgerrechtler von Digitalcourage. Sie hatten gemeinsam mit dem Maildienstleister mailbox.org (Oh? Die gibt es noch? Wenn ich nicht schon einen hervorragenden Provider/Hoster hätte, wären die erste Wahl oder doch erst, nachdem ich Jan gefragt hätte) und dem Journalistenverband DJV die Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Noch mal: Die Beschwerdeführer (nein, BVerfG, keine Beschwerdeführenden!) klagten gegen die Vorratsdatenspeicherung. Das Bundesverfassungsgerich antwortet: Vergesst es! Die ist eh nichtig.

Jetzt habe ich es verstanden.

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Kommentare

One Kommentar zu “Gewonnen, weil verloren”

  1. bentux am März 31st, 2023 4:55 pm

    Wenn Ich das so lese muss Ich irgendwie an https://www.n-tv.de/der_tag/Klage-auf-Herausgabe-von-Kohl-Akten-gescheitert-article24021476.html denken.
    Vorastdatenspeichern, Datensicherung oder auch Backup wird so weitergehen und das Bundesverfassungsgericht wird nach 5 Jahren wieder feststellen, das dieses mit dem Vorratsspeichern nicht darf.
    Meiner Meinung nach, pellen sich unsere Leider ein Ei drauf. Einfach ein paar Worte ändern, wieder vorlegen und weiter wie bisher.

    <8*) Das passt da auch zu: https://youtu.be/GncQtURdcE4

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