Nicht zulässig

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat gegenüber dem DJV (Bundesverband) Stellung bezogen wegen eines Mitschnitts der Rede Bernd Lammels beim Bundesverbandstag 2015 in Fulda.

„…wie mir das Bundesarchiv aufgrund des Übergangs der Aufgaben des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik nunmehr bestätigt hat, wurde der Datenträger mit dem von Ihnen erwähnten Audio-Mitschnitt einer Veranstaltung des DJV vernichtet. Ich habe das Bundesarchiv in einem Schreiben nochmals darauf hingewiesen, dass sowohl die Anfertigung als auch der Gebrauch eines Tonträgers, der das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen beinhaltet, nicht zulässig sind. Unabhängig von der Frage, ob es sich um eine nicht-öffentliche Veranstaltung des DJV gehandelt haben mag, war nach meiner Bewertung des konkreten Falls jedenfalls die andauernde Speicherung des Datenträgers nicht zulässig. Spätestens mit der Beantwortung der sich auf den Inhalt des Datenträgers bezogene Fragestellung eines Pressevertreters war der Grund für eine Speicherung entfallen. Ich habe um künftige Beachtung gebeten. Ich gehe somit von einer Erledigung der Angelegenheit aus.“

Die Pointe kommt aber noch. Mittlerweile weiß ich, wer diesen „illegalen“ Mitschnitt gemacht hat und wer die „Stasi-Behörde“ instrumentalisieren wollte, um dem DJV Berlin und dem damaligen Vorsitzenden Bernd Lammel zu schaden. Es stand die Fusion zwischen den beiden „verfeindeten“ Landesverbänden des DJV in Berlin bevor. Das Schiedsgericht des DJV Berlin wird sicher interessiert zuhören, wenn ich demnächst den Fall dort schildern werde.