Nicht zulässig

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat gegenüber dem DJV (Bundesverband) Stellung bezogen wegen eines Mitschnitts der Rede Bernd Lammels beim Bundesverbandstag 2015 in Fulda.

„…wie mir das Bundesarchiv aufgrund des Übergangs der Aufgaben des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik nunmehr bestätigt hat, wurde der Datenträger mit dem von Ihnen erwähnten Audio-Mitschnitt einer Veranstaltung des DJV vernichtet. Ich habe das Bundesarchiv in einem Schreiben nochmals darauf hingewiesen, dass sowohl die Anfertigung als auch der Gebrauch eines Tonträgers, der das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen beinhaltet, nicht zulässig sind. Unabhängig von der Frage, ob es sich um eine nicht-öffentliche Veranstaltung des DJV gehandelt haben mag, war nach meiner Bewertung des konkreten Falls jedenfalls die andauernde Speicherung des Datenträgers nicht zulässig. Spätestens mit der Beantwortung der sich auf den Inhalt des Datenträgers bezogene Fragestellung eines Pressevertreters war der Grund für eine Speicherung entfallen. Ich habe um künftige Beachtung gebeten. Ich gehe somit von einer Erledigung der Angelegenheit aus.“

Die Pointe kommt aber noch. Mittlerweile weiß ich, wer diesen „illegalen“ Mitschnitt gemacht hat und wer die „Stasi-Behörde“ instrumentalisieren wollte, um dem DJV Berlin und dem damaligen Vorsitzenden Bernd Lammel zu schaden. Es stand die Fusion zwischen den beiden „verfeindeten“ Landesverbänden des DJV in Berlin bevor. Das Schiedsgericht des DJV Berlin wird sicher interessiert zuhören, wenn ich demnächst den Fall dort schildern werde.

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Kommentare

5 Kommentare zu “Nicht zulässig”

  1. Godwin am Februar 19th, 2022 10:15 pm

    Warum verlässt der Burks nicht einfach den DJV?

  2. admin am Februar 19th, 2022 11:05 pm

    Das hätten einige gerne, aber den Gefallen tue ich ihnen nicht.

  3. Wolf-Dieter Busch am Februar 19th, 2022 11:21 pm

    @admin – right.

  4. Godwin am Februar 20th, 2022 12:30 pm
  5. Die Anmerkung am Februar 20th, 2022 2:52 pm

    Ist das zulässig, oder ein schicker Propagandazug?

    Führer Olaf wird zusammenbrechen, wenn er erst die Fotos mit den Massengräbern aufgeschlitzer Russen im Donbass zugeschickt bekommt.

    „Ich wende mich an Kollegen im Auswärtigen Amt. Im Zusammenhang mit den Äußerungen von Bundeskanzler Scholz über die ‚Lächerlichkeit der Völkermordvorwürfe im Donbass‘ werden wir Ihnen in Kürze Materialien zu Massengräbern in dieser Region zukommen lassen, damit sich die deutsche Führung damit vertraut machen kann“, schrieb Sacharowa.

    Es sei nicht möglich, diese Dokumente zu veröffentlichen, da jede Plattform sie als einen „unangemessenen Inhalt“ blockieren würde, hieß es.

    Entsprechende Papiere seien bereits nach Washington geschickt worden, fügte die Sprecherin hinzu. Dabei warnte sie, dass „selbst diejenigen, die alles gesehen haben, es nicht sehen können“.

    Am Dienstag hatte der russische Präsident Wladimir Putin auf einer Pressekonferenz nach Gesprächen mit Bundeskanzler Olaf Scholz zur Situation um die Ukraine gesagt, dass nach Einschätzung der russischen Seite das, was heute im Donbass geschehe, Völkermord sei. In seiner Rede auf Englisch bei der Münchner Sicherheitskonferenz bezeichnete Scholz diese Einschätzung als „ridiculous“ („abwegig“), was auch „lächerlich“ bedeutet.

    Was für eine strunzdumme Flachpfeife.

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