Jeszcze Polska nie zginęła!
Die Weichsel an der Grenze zwischen Deutschland und Polen
Wenn der Europäische Gerichtshof (EuGH) Deutschland aufforderte, nach Polen einzumarschieren, um die Strafgelder einzutreiben, sollten wir das übrigens ablehnen, weil wir dieses Mal verlieren würden.
„Polens“ Sturheit ist nur Säbelrasseln aus innenpolitischen Gründen. Polen kann sich einen Austritt aus der EU gar nicht leisten. Das kann man beim Finanztransparenzsystem der EU nachsehen. Polen ist auch der größte Empfänger von EU-Geldern.
Unsere Qualitätspresse ist erstaunlich einhellig gegen Polen.
Das finde ich komisch, da auch in Deutschland die Justiz nicht wirklich unabhängig ist – es gibt ein politisches Weisungsrecht. Politiker können also in Deutschland der Justiz sagen, was sie tun soll. Keine Unabhängigkeit, nirgends.
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12 Kommentare zu “Jeszcze Polska nie zginęła!”
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Die Weichsel an der Grenze zwischen Deutschland und Polen
—–
?????
Bald, sofort oder später?
Ohne Rücksicht auf gut oder schlecht: es ist innerpolnische Angelegenheit. So wie die Weisungsbefugnis des Justizministeriums beim Generalstaatsanwalt innerdeutsche solche (und beklagenswert).
Punkt ist: EU mischt sich in Inneres von Polen ein. Geht gar nicht.
„Politiker können also in Deutschland der Justiz sagen, was sie tun soll.“
;-)… Nein, können sie nicht. Dein verlinkter Artikel zum ministerialen Weisungsrecht stellt überraschend verständlich dar, dass die Staatsanwaltschaft Teil der Exekutive, nicht der Judikative ist. Richter m/w/d/x sind nur dem Gesetz unterworfen, das allerdings von der Legislative gemacht wurde.
Nicht zu unterschätzen ist auch das Remonstrationsrecht (eigentlich auch -Pflicht) gemäß § 56 Abs. 1 BBG des einzelnen Subjekts öffentlicher Verwaltung, letztlich dabei des dem Ministerium unterstellten Individual-Beamten und seines neu gendergerecht definierten weiblichen oder sächlichen Pendants.
Weichsel und Neiße sind in etwa das Gleiche wie Fasching und Faschismus :-)
https://www.welt.de/politik/ausland/plus234526178/Vize-Justizminister-Polens-EuGH-soll-den-deutschen-Rechtsstaat-pruefen.html (Paywall)
Sebastian Kaleta: Herr Premierminister Morawiecki hat recht, wenn er von „Erpressung“ spricht. Wir werden widerrechtlich angegriffen, von einem Justizabbau kann keine Rede sein. Der Kern der Vorwürfe gegen Polen ist das geänderte Verfahren der Ernennung der Richter. Deutsche Leser werden sich vielleicht wundern, dass in Polen eben die Richter weiterhin die entscheidende Stimme in diesem Verfahren haben, während bei Ihnen in Deutschland bestimmte Richter ausschließlich von Politikern gewählt werden. Wir haben uns gegenüber Brüssel jahrelang loyal verhalten, obwohl wir Vorbehalte gegen gewisse Kompetenzen der EU hatten. Wir hätten den Corona-Wiederaufbaufonds blockieren können, haben es aber nicht getan. Der Lohn dafür ist, dass wir kein Geld aus dem Fonds erhalten. (…)
Kaleta: Die EU hält sich an doppelte Standards. Andere Länder handeln formal so ähnlich wie wir, aber man drischt nur auf uns ein. In der Verantwortung, ein Problem zu lösen, stehen nicht wir, sondern die Vertreter der EU, die uns angreifen. Das sind vor allem deutsche Politiker, Frau von der Leyen, Herr Weber und viele andere. (…)
Kaleta: Die EU-Organe und einige Staaten behandeln Polen paternalistisch, unsere Argumente werden nicht mal angehört. Auch das ist ein Beweis für doppelte Standards. (…)
Kaleta: Es gibt auch andere Meinungen. So hat etwa Jean-Eric Schoettl, der ehemalige Sekretär des Verfassungsrates in Frankreich, das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts unterstützt. Deutsche Juraprofessoren haben in einem Brief die Einleitung des Verfahrens durch die Kommission gegen Deutschland wegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2020 kritisiert. Das deutsche und das polnische Urteil sind einander ähnlich, sie verweisen auf die Überschreitung der EuGH-Kompetenzen im Bereich von Artikel 19. Sie schieben dem EuGH in Deutschland doch einen Riegel vor, wenn er seine Kompetenzen überschreitet. Warum sollen wir das nicht auch tun dürfen? (…)
Kaleta: Die Richter an Bundesgerichten werden durch Politiker gewählt. Es handelt sich also um politisierte Gerichte. Das ist Heuchelei. Deutsche halten uns unsere Schwächen vor und verschließen gleichzeitig die Augen vor den Mängeln des Justizsystems zu Hause. Ich darf daran erinnern, dass bei uns bei den Ernennungen die entscheidende Stimme weiterhin die Richter selbst haben. (…)
In Polen werden Richter von einem Landesjustizrat ernannt, in dem die Richter die Mehrheit darstellen, nicht von Politikern. Das deutsche System ist extrem politisiert. Aber Polen steht am Pranger. Ihre Richter haben auch keine Immunitäten und sie können vom Verfassungsgericht auf Antrag des Bundestages des Amtes enthoben werden. In Polen wäre das undenkbar.
(Sebastian Kaleta, Vize-Justizminister Polens)
„In Polen werden Richter von einem Landesjustizrat ernannt, in dem die Richter die Mehrheit darstellen, nicht von Politikern.“
Das empfinde ich als schmerzhaften Schlag gegen mein demokratisch streitaffines Grundverständnis. Es geht ja darum, selbstrerferentielle Blasen zu vermeiden, eben keine Systeme zu schaffen und zu tolerieren, die sich aus sich selbst heraus (und hinein) erhalten. Die Gewaltenteilung schließt ja eine gegenseitige Kontrolle und nötigenfalls Korrektur nicht aus, im Gegenteil. Mir graust es bei dem Gedanken, dass kein Richter der Legislative oder der Executive einen Riegel vorschieben könnte und umgekehrt, dass nur Richter und nicht die Vertreter des „Volkes“ Richter korrigieren oder absetzen dürfen. Da möchte ich mal eine Pulle für den Zeitgeist spenden, denn wenn die Gewalten starr und zementiert nicht mehr mit der gesellschaftlichen Dynamik und ihren sich ändernden Werten korrelieren, wozu brauchen wir sie dann noch? Der Mensch wird frei geboren – und dennoch lebt er im Keller. Gut so…zischsch…!
Und gerade die „Deutschen“ in Form ihrer Haltungsmedien haben es nötig Polen zu kritisieren. Einfach nur widerlich und unerträglich.
Das Problem mit dem EuGH ist, dass dieser ständig selbst versucht seine Kompetenzen zu erweitern. Und das ist längst nicht immer im Einklang mit EU- und nationalem Recht.
Gleichzeitig reklamiert der EuGH für sich ständig das Letztenscheidungsrecht in Kompetenzstreitigkeiten, was so ebenfalls die Verträge nicht hergeben. Und viele nationale Gerichte auch nicht anerkennen.
@Trittbrettschreiber am Oktober 28th, 2021 7:18 am
Die Gefahr „selbstreferentiell“ sehe ich bei Juristen gerade nicht, wenn sie mehrheitlich von Fachkollegen bestimmt werden.
Im Gegenteil sehe ich die Gefahr bei von Politik eingesetzten Juristen, da grassiert Cliquenbildung. Abschreckendes Beispiel ist der ehemalige Hinterbänkler Harbarth, unter Merkel installiert als Vorsitzender des 1. Senats im BVerfG.
Zur Freundlichen Erinnerung. Er brachte es fertig, aus Art. 5 GG (Informationsfreiheit, ein Grund-Recht) eine Zahlungs-Pflicht des Bürgers für die Öffentlichrechtlichen Sender abzuleiten. Da grausts die Sau.
@WDB
„Da grausts die Sau.“
Da gibts nur ein Urteil: Ab in den Keller – bei JEVER und Brot.
@Trittbrettschreiber – Brezeln statt Brot. Die aus biologisch-dynamischer Regalhaltung. Die wo drei mal die Sonne durchscheint bitte.
Brot – ok, altes Graubrot.
Auf blondes Jever sollte der verzichten müssen.