Datenschutz-Verfahren und Folterwerkzeuge, revisited II

Übermedien legt nach: „Ausforschung von Journalisten: Stasi-Unterlagenbehörde widerspricht sich selbst“.

Durfte die Stasi-Unterlagenbehörde (BStU) über 1000 Seiten mit privaten Unterlagen über Journalisten herausgeben? Ein interner Prüfbericht der Leiterin der Grundsatzabteilung der Behörde kam zu einem klaren Ergebnis: Das war rechtswidrig. Die Behörde ist plötzlich der gegenteiligen Ansicht.

Schon klar. „…die Pressesprecherin war telefonisch nicht erreichbar.“ War zu erwarten. Jetzt liegt das interne Rechtsgutachten eben im Volltext vor – so macht man das mit dem Internet. Vertuschen und leugnen ist nicht mehr ganz so einfach wie früher.