Mehr Sand ins Getriebe!

datenschutz

– Die Möglichkeiten des Staates, zur Strafverfolgung oder Terrorabwehr auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern zuzugreifen, sind verfassungswidrig. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Eingriffsschwelle nicht verhältnismäßig geregelt.

DerEuGH kippt die EU-US-Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“. – „Mit einem lange erwarteten Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag den transatlantischen „Privacy Shield“ und damit eine der wichtigen Rechtsgrundlagen für den Transfer personenbezogener Daten europäischer Bürger in die USA für nichtig erklärt. Grund dafür sind in den Vereinigten Staaten bestehende Gesetze, die Sicherheitsbehörden weitreichende Befugnisse zur Überwachung „ausländischer Kommunikation“ in die Hand geben.“