Küchenlateinischer Ablativ

Soweit ich mich erinnere, ist „für den Angeklagten“ im Lateinischen Ablativ (in dubio pro reo). „Contra“ ist hier aber eine Präposition. Also ist der neue Titel Burks‘ Blog – in dubio pro contra künstlich gebildet, so etwas wie Küchenlatein. Oder gibt es Einwände der hier mitlesenden Altphilologen?