Im Namen der Ehre

Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
„Eine ehrbeeinträchtigende Äußerung ist daher nur dann eine gemäß § 185 StGB tatbestandsmäßige und rechtswidrige (§ 193 StGB) Beleidigung, wenn das Gewicht der persönlichen Ehre in der konkreten Situation die Meinungsfreiheit des Äußernden überwiegt.“

Interessant für Flame-Wars, Shitstorms und „Hass-Reden“.

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Kommentare

6 Kommentare zu “Im Namen der Ehre”

  1. Horst Horstmann am Juni 21st, 2020 12:18 pm

    Drollig, wie die upperclass fuckwits ihren heißgeliebten Zivilisationsanschein polieren.
    #parallelgesellschaft

  2. bentux am Juni 21st, 2020 9:14 pm

    Wie wird das Gewicht der Ehre gemessen? Wenn es gegen die Meinungsfreiheit abgewogen wird? Ist das in Euro, Kilo, Geschmack, Windrichtung oder frei Schnauze? <:*)
    Wie würde so etwas bewertet? Gegen eine Person (Das war damals ziemlich Eindeutig):
    https://youtu.be/IRjrFgpevjw
    So etwas Subjektives, Objektiv zu beurteilen. :*)
    Ich meine da werden Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen verhängt. Also muss so eine Beleidigung doch irgendwie messbar sein.
    https://www.anwalt.org/beleidigung/

  3. Die Anmerkung am Juni 21st, 2020 9:44 pm

    Jetzt kommt Herr Drollig.
    —–
    POLIZISTEN MIT MÜLL VERGLICHEN
    Seehofer zeigt „taz“-Kolumnistin an!
    —–
    Na also, geht doch, das mit dem Ausrufezeichen.
    —-
    „Seehofer erklärte am Sonntagabend gegenüber BILD: „Ich werde morgen als Bundesinnenminister Strafanzeige gegen die Kolumnistin wegen des unsäglichen Artikels in der „taz“ über die Polizei stellen.“
    —–
    Ups, hat er doch nicht angezeigt, sondern ganz viel Willenskraft dazu aufgebaut.
    —–
    „Auch beim Deutschen Presserat werde Beschwerde eingereicht.“

  4. Die Anmerkung am Juni 22nd, 2020 1:26 pm

    Was gibt’s Neues von Herrn Drollig?
    —–
    https://www.spiegel.de/politik/deutschland/horst-seehofer-ueber-strafanzeige-gegen-taz-journalistin-ist-noch-nicht-entschieden-a-3b0eb08c-e0ed-45cf-a9c8-98706accea69

    Horst Seehofer hat eine Strafanzeige gegen eine Autorin angekündigt, die in einem satirischen Artikel die Polizei scharf kritisiert hatte. Nun rückt der Innenminister womöglich von seinem Vorhaben ab.
    —–
    Sagte ich ja.

    Hab ich jetzt einen Preis gewonnen?

  5. Die Anmerkung am Juni 22nd, 2020 3:41 pm

    Frau Drollig ist am drolligsten.
    —–
    „taz“-Chefredakteurin zu Seehofer-Drohung
    „Das ist ein Angriff auf die Pressefreiheit“

    Jetzt wirft die Chefredakteurin Barbara Junge …
    https://www.spiegel.de/kultur/taz-chefredakteurin-zu-horst-seehofer-drohung-angriff-auf-die-pressefreiheit-a-c93fcb51-d269-4f19-9810-fb337bd5a851
    —–
    Ja, was wirft sie denn?

    Von Pressefreiheit hat sie auch keine Ahnung. Armselig, was sich ein Printmedium heute so für die Kantine zum Labern einkaufen muß, nein, nicht Billigfleisch, aber die, die für fast kein Geld am prekären Markt der Lohnschreiber noch bereit sind, die Drecksarbeit zu machen.

  6. Die Anmerkung am Juni 23rd, 2020 9:41 am

    Ich kann den folgenden Text nur so verstehen, daß das Leben in der BRD mit allen Konsequenzen aus Südafrika gesteuert wird.
    —–
    https://www.tagesspiegel.de/politik/kanzlerin-merkel-schaltet-sich-ein-seehofer-denkt-nochmal-ueber-eine-anzeige-gegen-die-taz-nach/25938832.html

    Bundesinnenminister Horst Seehofer hat seine Ankündigung einer Anzeige gegen eine Kolumnistin der „tageszeitung“ nach Gesprächen mit Kanzlerin Angela Merkel relativiert. „Über die Strafanzeige wurde noch nicht entschieden“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Montag in Berlin.

    Die Kanzlerin und der Bundesinnenminister stünden dazu in „vertraulichen Gesprächen“, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert.

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