Verfahrensfragen

Der Salonfaschist Andreas Kalbitz bleibt Mitglied der AfD. I told you so.
Die Zivilkammer 63 hat ihre Entscheidung damit begründet, dass die Antragsgegnerin das in § 10 des Gesetzes über die politischen Parteien (PartG) vorgeschriebene Verfahren nicht beachtet habe, sodass ein Rechtschutzbedürfnis für die erlassene vorläufige Regelung bestehe.

image_pdfimage_print

Kommentare

3 Kommentare zu “Verfahrensfragen”

  1. Wolf-Dieter Busch am Juni 20th, 2020 6:55 pm

    Übrigens bestätigte Meuthen im späteren Interview kein parteischädigendes Verhalten von Kalbitz; ausschließlich seine Vergangenheit sei Kriterium.

  2. admin am Juni 20th, 2020 9:34 pm

    Gerichte urteilen ungern über Inhalte, Verfahrensfragen sind für die viel spannender.

  3. flurdab am Juni 21st, 2020 9:19 am

    Na wo kämen wir da auch hin, wenn es ausreichen würde jemanden als Faschisten zu bezeichnen um Ihn aus einer Partei auszuschließen.
    Das Vorgehen könnte richtig Schwung in die Parlamente der Republik bringen, ist ja nicht so das man Faschisten nur in der AfD findet.

    „Ausschließlich seine Vergangenheit ist Kriterium“
    Der Meuthen ist ja auch blöd. Ich hätte die enge, kurze Lederhose als „Verbrechen am guten Geschmack“ benutzt und mal nachgefragt warum „Erwachsene“ sich an Kinder ranwanzten. Erinnert mich an den Krämer in der Blechtrommel.

Schreibe einen Kommentar