Unzulässiger Eilantrag gegen Berliner „Mietendeckel“

Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichts: Die Zulässigkeit eines Eilantrags gegen ein Gesetz vor seiner Verkündung setzt dabei voraus, dass der Inhalt des Gesetzes feststeht und seine Verkündung unmittelbar bevorsteht. Diesen Anforderungen genügt der Antrag nicht.

Alles hochqualifizierte und vermutlich gut bezahlte Anwälte. Die sind noch nicht einmal imstande, einen Antrag korrekt zu begründen.