Der Teufel, magische Wände und noch allerlei

notaufnahme

Ortstypische Verunreinigung, reloaded. #Notaufnahme #Rettungsstelle

Ich habe gar keine Zeit zum Bloggen, daher fasse ich – unter einem Symbolbild für alles – kurz zusammen, was mich interessierte.

In Sachsen begann der Aufstieg der NSDAP. Der Artikel erklärt nicht viel und bleibt sogar unter dem Niveau der bürgerlichen Historiografie („lustlose Regierung“), aber man kann nie genug wissen. Wir hatten das schon: Von Luther zur NSDAP und zur AfD. Karsten Heinz Schönbach hat dazu das Nötige geschrieben: Ohne das deutsche Großkapital wäre Hitler nicht an die Macht gekommen. Das sind die Fakten, die im öffentichen Diskurs gern verschwiegen werden.

„Keine Rolle dagegen spielte die Weltwirtschaftskrise.“ Genau. Auch die kleine Meldung der MOZ überrascht mich nicht.

And now for something completely different. Was geht in der Wissenschaft? Magische Wände und der Teufel gehen immer. Außerdem sterben die Guten auch hier oft zu früh.

And now for something completely different. Aus der schönen und bunten Welt der Religioten: Der Independent berichtet, was geschieht, wenn man sich in Indonesien über den Lärm einer Moschee beschwert.

Ähnlich: Es gab einen „Ehrenmord“ an einer Frau aus Bethlehem. Natürlich spielt auch hier der Glaube an höhere Wesen der islamischen Art eine Rolle. „Gewalt gegen Frauen durch die eigene Familie ist ein weit verbreitetes Problem im Westjordanland: Nach Angaben der palästinensischen Staatsanwaltschaft wurden in den Jahren 2016 und 2017 in den Gebieten des Westjordanlandes, in denen die Autonomiebehörde die Aufsicht über Politik und Justiz hat, insgesamt 14 Frauen getötet. In elf Fällen war der Täter ein männlicher Verwandter.“

Note: Deutschland finanziert dieses Milieu und diesen Wahnsinn.

Gute Nachrichten: Das Berliner Neutralitätsgesetz „verstößt weder gegen das Grundgesetz noch gegen EU-Recht noch gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Dies ist das zentrale Ergebnis eines neuen Gutachtens…“. Nur ein Gutachten, aber immerhin.

Noch ein Gutachten und schlechte Nachrichten: Das mit dem Mietendeckel könnte schwierig werden. Natürlich gehtes bei Juristen nicht um Inhalte, sondern um Formfragen. „Im Folgenden gilt es zu prüfen, ob der Gesetzgeber des Landes Berlin nach der grundgesetzlichen Kompetenzordnung überhaupt zuständig ist, einen solchen Mietendeckel einzuführen. Diese Frage drängt sich deshalb auf, weil der Bundesgesetzgeber unter Inanspruchnahme seines Rechts zur konkurrierenden Gesetzgebung für das ‚bürgerliche Recht‘ im Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG bereits Vorschriften zum Mietpreisrecht als Teil des sogenannten sozialen Mietrechts erlassen hat. (…) Der Bundesgesetzgeber regelt im § 556d Abs. 2 BGB ferner die Voraussetzungen, unter denen Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten festgelegt werden dürfen.(…) Für ein und denselben Wohnraum im Land Berlin würden mithin unterschiedliche gesetzgeberische Anordnungen gelten.“

Ich halte Papiers These für recht schlüssig. Es gibt schon Bundesrecht, das die zulässige Mietobergrenze regelt, das hätte man in Berlin schlicht durch eine Rechtsverordnung regeln können. Man darf aber nichts festlegen, was dem geltenden Recht widerspräche (Sperrwirkung). Der Teufel liegt aber auch hier im Detail. Es bleibt spannend, vor allem auch deswegen, weil die Dauer der zu erwartenden Prozesse die des Mietdeckels gewiss übersteigen wird,

Sagte jemand Eichhörnchen? Eichhörnchen! Und Katzen!