Art. 11 Abs. 1

Was viele Menschen, die in Medienblasen leben, nicht wissen: Ein Verdächtiger ist nur verdächtig. Schuldig ist er erst, wenn ein Richter ein letztinstanzliches Urteil gesprochen hat. #luebcke

Vgl. Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948: „Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“