Nemo tenetur se ipsum accusare

Sueddeusche.de: „Bislang gibt es in Deutschland keine Rechtsgrundlage dafür, Verdächtige zu zwingen, ihre Passwörter zu verraten. Dafür sorgt der sogenannte nemo-tenetur-Grundsatz. Er besagt: Niemand ist verpflichtet, aktiv an einem Ermittlungsverfahren gegen sich selbst mitzuwirken. Zudem hat jeder Beschuldigte das Recht, zu schweigen. Deshalb ist Beugehaft zur Herausgabe von Informationen bisher auch nur in extremen Fällen und nur gegen Zeugen möglich, nicht aber gegen Beschuldigte. Das soll sich nun ändern.“

Fefe nennt das zu Recht „die nächste Iteration des immer faschistischer anmutenden Polizei-„Sicherheits“-Gesetzes“.

Was ist, wenn jemand sein Passwort wirklich vergessen hat? Wird er dann demnächst gefoltert?