Fake News, revisited

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Da waren die Qualitätsmedien zu schnell. Das kommt davon, wenn das Wünschen und Wollen die Realität übertüncht – wie schon bei der Wahl Trumps. Es kann nicht sein, was der Mainstream nicht wahrhaben will.

Das Bundesverfassungsgericht hat heute ein kluges und weises Urteil gefällt und gleichzeitig die abgewatscht, die noch nicht einmal in der Lage sind, Gesetzestexte zu lesen. Ja, eine Partei darf verfassungsfeindlich sein. Sie muss deshalb nicht verboten werden. So steht es seit jeher geschrieben. Liest nur keiner, weil der Deutsche an sich vom Verbieten mehr hält als von der Mühe, sich mit Falschem oder Unerwünschtem politisch auseinanderzusetzen. So ist er, der Deutsche, links, rechts und in der Mitte: Melden, durchführen, verbieten. Und jetzt alle (Klatschmarsch): Kopf ab zum Gebet.

Einem Verbot der NPD steht aber entgegen, dass das Tatbestandsmerkmal des „Darauf Ausgehens“ im Sinne von Art. 21 Abs. 2 Satz 1 GG nicht erfüllt ist. Die NPD bekennt sich zwar zu ihren gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Zielen und arbeitet planvoll auf deren Erreichung hin, so dass sich ihr Handeln als qualifizierte Vorbereitung der von ihr angestrebten Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung darstellt. Es fehlt jedoch an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die eine Durchsetzung der von ihr verfolgten verfassungsfeindlichen Ziele möglich erscheinen lassen. Weder steht eine erfolgreiche Durchsetzung dieser Ziele im Rahmen der Beteiligung am Prozess der politischen Willensbildung in Aussicht, noch ist der Versuch einer Erreichung dieser Ziele durch eine der NPD zurechenbare Beeinträchtigung der Freiheit der politischen Willensbildung in hinreichendem Umfang feststellbar.

Ein Erreichen der verfassungswidrigen Ziele der NPD mit parlamentarischen oder außerparlamentarischen demokratischen Mitteln erscheint ausgeschlossen.

Wer hätte das gedacht? Welche Trottel haben eigentlich dein Verbot der NPD gefordert? Das alles hätte man doch vorher wissen können?! Das kommt vom Lichterkettentragen, vom „Zeichen setzen“ und anderen Übersprungshandlungen.