FYI: Piraten gegendargestellt

RA Thomas Stadler: „Der ehemalige Piratenpolitiker Christopher Lauer (bis 2016 Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses), der mittlerweile der SPD beigetreten ist, hat gerichtlich einen Gegendarstellungsanspruch gegen seinen früheren Parteikollegen Simon Lange durchgesetzt, wegen angeblich unrichtiger Tatsachenbehauptungen Langes in dessen Blog. (…) Interessant an der Entscheidung des Kammergerichts ist der Umstand, dass es sich um ein privates Blog mit nur unregelmäßigen Beiträgen handelt, wobei teilweise über Zeiträume von sechs Monaten hinweg kein einziger Blogbeitrag eingestellt wurde.
Der Gegendarstellungsanspruch ergibt sich aus § 56 Rundfunkstaatsvertrag (RStV).“

Ich teile die Einschätzung Fefes nicht. Das Bundesverfassungsgericht hält bei „Journalisten“ bzw. „Medien“ den Unterschied zwischen „kommerziell“ und „Hobby“ für irrelevant. Wichtig ist nur, dass es der staatsbürgerlichen Aufklärung dient. Auch ein „nicht-kommerzieller“ Blogger darf sich Journalist nennen. Man muss aber dann auch mit den Risiken und Nebenwirkungen leben.