Willkürlich herrschende Schufte und Sicherheitsmaßnahmen

schufte

Im Nachlass meines Großvaters Hugo Reinhold Schröder (1902-1992) hat sich noch ein kleines Buch gefunden, das wir für ein Poesiealbum gehalten und unbeachtet gelassen hatten. Beim Entziffern fanden wir jetzt heraus, dass er auf den letzten beiden Seiten Tagebuch geschrieben hat. Hier geht es um das Jahr 1929. Beim Opa war damals Lehrhauer auf der Zeche Vereinigte Margarete in Dortmund-Sölde. Die Schachtanlage Margarethe wurde am 15. Juni 1926 stillgelegt. Mein Großvater verlor seinen Job, wurde „an die Fürsorge überwiesen“ und musste „Stempeln gehen“. Danach heißt es im Tagebuch:

Pflichtarbeit muss geleistet werden. Von den willkürlich herrschenden Schuften dazu gezwungen. Gegenaktion eingeleitet aus der ungerechten Behandlung heraus geboren.

Pflichtarbeit, also Zwangsarbeit bei Arbeitslosigkeit wurde 1923 in der Weimarer Republik eingeführt. „Die Verordnung zur Pflichtarbeit legte fest, daß sich jeder Arbeitslose, der nach Auslaufen der Arbeitslosenversicherung auf Krisenunterstützung angewiesen war, für gemeinnützige Arbeit zur Verfügung stellen mußte, ohne dafür entlohnt zu werden. Auf diese Weise wurden nicht nur zahlreiche Produktivkräfte außerhalb geregelter Arbeitnehmerrechte, wie Organisations- und Streikrecht, beschäftigt. Die Verordnung zur Pflichtarbeit sah auch erstmalig den Entzug der Unterstützung bei Arbeitsverweigerung und Sabotage vor, was praktisch der Verurteilung zum Hungertod gleichkam. (…)

Im Gegensatz zur ‚unterstützenden Erwerbslosenfürsorge‘, die zur Sicherung des Existenzminimums beitragen sollte, war die Sicherung des Überlebens von nun an an die Verrichtung von Notstandsarbeiten gebunden. Auch hier stand weniger der ökonomische denn ein pädagogisch-disziplinierender Faktor im Vordergrund, wie aus dem folgenden Zitat aus der Begründung zum Entwurf der Änderungsbestimmungen von 1925 deutlich hervorgeht:

‚Vor allem aber ist die produktive Erwerbslosenfürsorge das beste Mittel, um die Verelendung des Erwerbslosen und den Verfall seiner Arbeitskraft und seines Arbeitswillens zu verhüten; sie wirkt heilend und vorbeugend. (…) Wenn Arbeitslosigkeit in dicht zusammendrängender Bevölkerung in größerem Umfange und mit längerer Dauer eintritt, sind Störungen der öffentlichen Ordnung zu befürchten, besonders dann, wenn unter gewissen bekannten Einwirkungen der Wille der Massen in eine bestimmte Richtung gelenkt wird. (…) Notstandsarbeiten bilden eine Sicherheitsmaßnahme, deren Bedeutung nicht unterschätzt werden darf.'“

Von meinem Vater weiß ich, dass mein Großvater damals Kommunist gewesen sein soll. Leider wird sich nicht mehr feststellen lassen, um welche „Gegenaktionen“, die er im Tagebuch erwähnt, es sich handelte. Wenige Monate später hat er auf der Zeche Achenbach Arbeit als Bergmann gefunden.

Das erinnert mich doch sehr an heute – an Hartz IV und 1-Euro-Jobs.