Beleidigte Majestäten oder: Satire darf … ähm… alles

Jost Müller-Neuhof im Tagesspiegel über den „Fall“ Böhmermann: „Die Pointe? Kommt gerade, indem sich die Staatsanwälte mit ihm befassen, wegen eines archaischen Delikts, das die globale Majestätsbeleidigung unter Strafe stellt und als Kotau vor den Türken auf mehreren Ebenen amtlich verfolgt werden muss. Mitten im ach so modernen Deutschland, ein Beleidigungsstrafrecht mit Feudalcharakter. Die Truppe von Extra Drei tritt Herrn Erdogan vors Schienenbein, Böhmermann weckt auf.“