Das Ende des investigativen Journalismus

„Wer Daten, die nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ (Neues Gesetz gegen „Datenhehlerei“, via Hal Faber)

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Kommentare

2 Kommentare zu “Das Ende des investigativen Journalismus”

  1. FDominicus am Mai 18th, 2015 8:38 am

    Steuer CDs? Klingelt da was bei Ihnen?

  2. André Dreilich am Mai 18th, 2015 8:59 am

    Vorweg: Die Sache mit den Berufsgeheimnisträgern finde ich toll; wurde aber auch Zeit. Immer das nervige Genörgle um die Pressefreiheit *g* (Bei den Pfaffen ist mir das egal; wer glaubt, dass es ihm irgendwann von Nutzen sein wird, wenn er seine Verfehlungen einem anderen durch ein Kaffeesieb ins Ohr tuschelt,dem ist nicht zu helfen).

    Diskussionswürdig findet ich die Sache mit den „Daten, die nicht allgemein zugänglich sind“. Sind durch ein 0815-Passwort (nicht wirklich) geschützte Daten allgemein zugänglich oder nicht?

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