Linke Lobbypolitik

„Die neue griechische Regierung will mittellosen Privatleuten und Firmen einen Großteil der Schulden erlassen. Wer 200 Euro seiner Ausstände beim Staat bezahle, dem könne die Hälfte der übrigen Schulden ganz erlassen werden, sagte Finanzstaatssekretärin Nadia Valvani am Mittwoch in Athen. Die Vorgängerregierungen hätten Kleinstschuldner bedrängt und vermögende Griechen verschont.“

Das geht ja nun gar nicht. Was sollen denn die Märkte denken?

Wenn man sich die gehässigten Kommentare der Foren-Trolls etwa bei Spiegel online ansieht, dann weiß man, was die „Mittelschicht“ denkt. Der Neid tropft aus allen Poren. Dabei ist es doch einfach: Wenn nichts zu holen ist, braucht man es auch nicht zu versuchen. Das Wirtschaftsblatt berichtet ganz richtig: „67 von 76 Milliarden Euro an Aussenständen seien ohnedies nicht einbringlich, meint das Finanzministerium.“

[„Nicht einbringlich sein?“ Welche Sprache ist denn das? Deutsch jedenfalls nicht.]

Sehr schön ist auch, das die neue griechische Regierung uns pädagogisch wertvoll zeigt, was „links“ und „rechts“ ist: Links ist Lobbypolitik für die „kleinen Leute“, rechts ist Lobbypolitik für das Kapital, die Märkte und die Reichen. Nein, das muss nicht gerecht und fair sein. Ich sagte: „Lobbypolitik“!

Die in der Mitte der Gesellschaft müssen sich entscheiden. Das war schon immer so. Übrigens: Zwei Drittel aller Studenten in der Weimarer Republik gehörten rechtsradikalen oder faschistischen Studentenverbindungen an. Von Studenten erhoffe ich mir nichts, wenn es hart auf hart kommt im Klassenkampf.

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Kommentare

10 Kommentare zu “Linke Lobbypolitik”

  1. Ahmed am Februar 19th, 2015 9:58 am

    Wollen wir hoffen, dass es in Griechenland nicht „hart auf hart“ kommt im Klassenkampf. Die griechischen Genossen haben keine Machtbasis im Militär, und das Militär wird im Fall einer unkontrollierten Währungskrise doch sofort die Macht übernehmen. Ich bezweifle, dass man sich mit der Maskierung der faschistischen Machtübernahme dann besondere Mühe geben wird. Eine „Expertenregierung“ als äußere Hülle, das kennt man noch von Salazar.

  2. ... der Trittbrettschreiber am Februar 19th, 2015 10:49 am

    „[“Nicht einbringlich sein?” Welche Sprache ist denn das? Deutsch jedenfalls nicht.]“

    wozu Deutsch? Hauptsache verständlich!

    http://www.planet-wissen.de/sendungen/2014/11/14_affenforscherin.jsp

  3. Wolf-Dieter am Februar 19th, 2015 11:25 am

    Randbemerkung, nicht einbringlich ist kein Deutsch des Grauens, sondern Kaufmannssprech (ein Fall von Fachsprache).

    Das Kriterium Deutsch des Grauens ist erst erfüllt, wenn es als sinn-ersetzende Worthülse aus dem TV brabbelt. Ist hier nicht der Fall.

  4. admin am Februar 19th, 2015 11:58 am

    @ahmed: Das fürchte ich auch. Allerdings hat die Linke einen Rechtspopulisten zum Verteidigungsminister gemacht, was ein kluger Schachzug ist, denn so kann er die Militärs ruhigstellen. Die sitzen eh an den Fleischtöpfen und werden die Füße stillhalten. Die Reichen haben ihr Geld eh schon vorher ins Ausland verschoben, da kommt man nicht mehr dran.

  5. admin am Februar 19th, 2015 12:00 pm

    @Wolf dieter: Fachsprache hat in journalistischen Artikeln nichts zu suchen. Was spricht gegen: „die Außenstände kann man nicht mehr (ein)fordern“ oder schlicht „sind verloren“?

  6. rainer am Februar 19th, 2015 10:15 pm

    …na ja, Burks….der Begriff der „uneinbringlichen Forderung“ sollte schon ein Juunalisten bekannt sein…

  7. tom am Februar 19th, 2015 10:16 pm

    Die Außenstände kann man zwar noch immer einfordern, so lange der Schuldner lebt, aber einbringen kann man sie eben nicht. Das Wort der Wahl wäre aber bei der fragwürdigen Formulierung „einbringbar“. Wär‘ das nicht wunderbar statt wunderlich?

  8. admin am Februar 19th, 2015 10:27 pm

    @rainer: Ich kenne viele hässliche Wörter…

  9. Ossiblock am Februar 20th, 2015 3:50 pm

    „Die Kaufmannseigenschaft (Kaufmann) kann nach den Rechten und Pflichten, die einem Kaufmann zukommen, unterschieden werden in Minderkaufmann und Vollkaufmann. Als Vollkaufmann gilt jener Kaufmann, auf den das Handelsrecht (HGB) in vollem Umfang zutrifft. Vollkaufleute sind der Mußkaufmann nach § 1 HGB, des weiteren der ins Handelsregister eingetragene Sollkaufmann, Kannkaufmann und Formkaufmann. Der Vollkaufmann führt eine Firma, ist im Handelsregister eingetragen, besitzt eine Buchführung und kann Prokura erteilen.“
    http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/vollkaufmann/vollkaufmann.htm

    Ich bin Kaufmann. Und habe uneinbringliche Forderungen. Verbucht auf einem Konto, welches auch so heißt.

    Ich bin kein Minderkaufmann.

  10. ...der Trittbrettschreiber am Februar 20th, 2015 5:57 pm

    wolf wondratscheck – postgeheimnis

    https://www.youtube.com/watch?v=zpjPOqSQORY

    hässlich kann so schön sein…

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