Kirchliches Selbstverständnis und die seelische Erhebung

Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichts:
Welche kirchlichen Grundverpflichtungen als Gegenstand eines Arbeitsverhältnisses bedeutsam sein können, richtet sich demzufolge allein nach den von der verfassten Kirche anerkannten Maßstäben und dem konkreten Inhalt des Arbeitsvertrags. Die staatlichen Gerichte dürfen sich nicht über das kirchliche Selbstverständnis hinwegsetzen, solange dieses nicht in Widerspruch zu grundlegenden verfassungsrechtlichen Gewährleistungen steht.

Hintergrund: Der Chefarzt eines katholischen Krankenhauses wurde gekündigt, weil er wieder geheiratet hatte. Die Kündigung ist rechtens.

Ich hatte auch nie behauptet, dass Deutschland ein säkularer Staat sei. Deswegen gibt es zum Beispiel auch den Art 139 der Weimarer Reichsverfassung noch: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“ De facto interessiert das natürlich niemanden.

Frage an die wohlwollenden Leserinnen und geneigten Leser: Welche Partei fordert, Staat und Kirche in Deutschland zu trennen, also die „Partnerschaft“ zwischen dem Staat und denjenigen Organisationen zu beenden, die die Verehrer höherer Wesen gebildet haben? Diese Partei würde ich vermutlich wählen.