Ermittlungsdefizite aufgrund des Einsatzes verschlüsselter Kommunikation

Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion der Partei „Die Linke“ (via Heise):
Durch die technischen Möglichkeiten der Sicherung (z. B. mittels PIN oder Passwort) wird die Auswertung der Beweismittel zunehmend verhindert oder erschwert. (…) In 97 Prozent der betrachteten 292 Fälle wurden lnstant-Messaging-Dienste mit zumeist integrierter Verschlüsselung verwendet, in über 70 Prozent der Fälle konnte die Nutzung von Kryptierung belegt werden. Bei allen der betrachteten Verfahren im Be reich der schweren Kriminalität (§ 100a Absatz 2 StPO) bestanden Ermittlungsdefizite, weil die Überwachung oder Auswertung verschlüsselter Kommunikation nicht möglich war.

Moment?! lnstant-Messaging-Dienste? Benutzen die Verdächtigen jetzt alle Gajim?