Enteignen!

Es gibt da einen fast vergessenen Artikel im Grundgesetz, an ich ich erinnern möchte. Im Artikel 14 steht:
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Eigentum soll dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Ach? Und das ist noch gültig?

In Venezuela ist es grad aktuell. America21.de berichtet:
Venezuelas Regierung hat die Entscheidung des Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) im Streit mit dem US-amerikanischen Erdölkonzern Exxon als Erfolg bewertet. Das ICSID, das der Weltbankgruppe angehört, hatte den südamerikanischen Staat wegen der Nationalisierung von Exxon-Anlagen und Liegenschaften zu einer Entschädigungszahlung von 1,6 Milliarden US-Dollar verurteilt. Exxon hatte mit Verweis auf die entgangenen möglichen Gewinne aus der Erdölförderung in Venezuela Zahlungen in Höhe von zwölf Milliarden US-Dollar verlangt. Diese „überzogenen Ansprüche“ des US-Unternehmens seien nun gescheitert…“

Die FAZ hat noch ein knackiges Zitat:
„Herren Imperialisten, das Öl gehört dem Volk.“ (…) Venezuela hatte die Ölfelder 2007 unter der Präsidentschaft des 2013 verstorbenen Hugo Chávez verstaatlicht. Zuvor war eine Partnerschaft zwischen Exxon und dem Staatsbetrieb Petroleos de Venezuela SA (PDVSA) im rohstoffreichen Orinoco-Becken im Westen des Landes gescheitert. Der US-Ölkonzern sieht sich enteignet.“

Ach. Da kommen mir die Tränen.