Absichtlich Thesen zur Klitorisbeschneidung verstümmeln

Berliner Kurier:“ Wenn Jungs in Deutschland beschnitten werden dürfen, dann soll das auch für Mädchen gelten. Dieser Vorschlag der Juraprofessorin Tatjana Hörnle von der Humboldt-Universität sorgt für Empörung.“

In Wahrheit hat sie aber genau das Gegenteil gefordert: „Die Strafen für die absichtliche Verstümmelung der Genitalien (§ 226a Strafgesetzbuch, StGB) sollte an die höheren Strafen in § 226 StGB angeglichen werden.“

Wenn ich in einer Zeitung den Satz lese: „sorgt für Empörung“, weiß ich, dass dort nur Unfug folgen kann. „Recherche“ deutscher Medien at its best.