Willkür oder: Sehenden Auges falsche Entscheidungen treffen

Erfreulich, dass deutsche Gerichte manchmal etwas gegen Willkür unternehmen.

„Automatisierte E-Mails seien nicht das, was sich die Allgemeinheit unter unmittelbarer Kommunikation vorstelle“, berichtet Heise über ein Urteil des Landgerichts Berlin (52 O 135 13). „Wer an die Adresse support-de@google.com schreibt, darf nach Meinung des Landgerichts Berlin erwarten, dass seine E-Mail bearbeitet wird.“ Google sah das anders, was einfach unverschämt ist.

Eine schallende Ohrfeige erhielt das Amtsgericht Euskirchen vom Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1925/13): Das Amtsgericht hatte sich erst nach der mündlichen Verhandlung darüber informiert, wer eigentlich für den Fall zuständig gewesen wäre. Das BVerfG hob ein Urteil „wegen Verstoßes gegen das Willkürverbot“ auf und schreibt dazu: „Die zu späte Verschaffung der erforderlichen Rechtskenntnisse berechtigt ein Gericht nicht, sehenden Auges falsche Entscheidungen zu treffen“.

Wenn ich die betreffenden Richter wäre, denen so etwas testiert wird: Ich würde mich gar nicht mehr auf die Straße trauen.