Sexfotos und Fortbildung des Rechts

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Eine Frau verlangte von ihrem ehemaligen Liebhaber – einem Fotografen – , alle intimen Fotos zu löschen, die der von ihr gemacht hatte. Das Oberlandesgericht Koblenz (Aktenzeichen: 3 U 1288/13) bemühte zahllose Paragrafen und ließ eine Revision gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu – zur „Fortbildung des Rechts“. (via Pornoanwalt)