Erotische und intime Aufnahmen sind zu löschen

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Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (3 U 1288/13): „Beendigung einer Liebesbeziehung – kein umfassender Anspruch gegen früheren Partner auf Löschung von überlassenen Dateien mit eigenen Foto- und Videoaufnahmen – Erotische und intime Aufnahmen sind aber zu löschen. (…) Zwar habe die Klägerin in die Erstellung und Nutzung der Lichtbilder eingewilligt. Soweit es sich um intime Aufnahmen handele, sei die Einwilligung jedoch zeitlich auf die Dauer der zwischen den Parteien bestehenden Beziehung beschränkt worden.“

Muahahahaha. Ich sage nur: Truecrypt, hidden volume.